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Karlsruhe sieht Corona-Einreiseverbot für Tagesgäste kritisch

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat gewisse Zweifel, ob das monatelange Einreiseverbot für Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern wegen Corona verfassungsgemäß war. Das ergibt sich aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss aus dem September. Dort heißt es, "bei bloß summarischer Betrachtung" erscheine zweifelhaft, dass das pauschale, an keinerlei konkrete Risikolagen geknüpfte Verbot mit der im Grundgesetz garantierten Freizügigkeit zwischen den Ländern vereinbar gewesen sei. Allerdings hat die Klägerin ihre Verfassungsbeschwerde zurückgezogen. Es wird deshalb keine Entscheidung geben. (Az. 1 BvR 1977/20)

Wegen der Corona-Pandemie waren Tagesgäste aus anderen Bundesländern seit Mitte März nicht mehr willkommen. Die Einreise war nur mit mindestens einer gebuchten Übernachtung oder im Reisebus erlaubt. Ausflüge konnten mit Bußgeldern von bis zu 2000 Euro belegt werden. Mit Wirkung zum 4. September war das Verbot aufgehoben worden.

Die Frau hatte daraufhin ihre Klage zurückgenommen, wollte aber die Kosten erstattet haben. Das wäre laut Gericht nur möglich, wenn die Landesregierung selbst Zweifel bekommen und eingelenkt hätte oder die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde offensichtlich wäre. So klar liegen die Dinge aber augenscheinlich nicht. Die Landesregierung hatte die Aufhebung vor allem mit dem Ende der Ferienzeit begründet.