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Kabinett beschließt Paketboten-Gesetz

Paketdienstleister sollen künftig dafür haften, wenn beauftragte Subunternehmer Sozialbeiträge nicht korrekt abführen. Kritik kommt von den Arbeitgebern.

Unseriösen Praktiken will der Arbeitsminister einen Riegel vorschieben. Foto: dpa
Unseriösen Praktiken will der Arbeitsminister einen Riegel vorschieben. Foto: dpa

Die schwarz-rote Koalition setzt ihr Versprechen um, für bessere Arbeitsbedingungen in der Paketbranche zu sorgen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Branche auszuweiten. Paketdienstleister, die Subunternehmer beschäftigen, haften künftig nicht mehr nur dafür, dass diese den Mindestlohn zahlen, sondern auch dafür, dass sie die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abführen.

„Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel“ begründete Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Gesetzespläne. Beschäftigte würden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprächen. „Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor“, sagte Heil.

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Eine entsprechende Regelung gibt es bisher in der Bauwirtschaft und der Fleischbranche. Eine bundesweite Zollrazzia im Februar 2019 hatte dann Handlungsbedarf auch in der Paketbranche gezeigt. Laut Arbeitsministerium war jedes sechste in der Branche überprüfte Beschäftigungsverhältnis tendenziell kritisch.

Angesichts des Booms des Onlinehandels geraten immer mehr Paketdienstleister an ihre Kapazitätsgrenze und greifen deshalb auf Subunternehmer zurück. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hatte dort Verstöße wie Schwarzgeldzahlung, Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug festgestellt. Verdi-Chef Frank Bsirske hatte von teils „mafiösen Strukturen“ in der Branche gesprochen.

Entsprechend lobte die Gewerkschaft den Gesetzesvorstoß: „Wir erwarten, dass der Bundestag die Nachunternehmerhaftung zügig beschließt und mit erforderlichen Kontrollen gegen Ausbeutung in der Branche vorgegangen wird“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Hauptsächlich Hermes, DPD und GLS greifen auf Subunternehmer zurück

Das starke Wachstum der Branche dürfe nicht länger auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden, sagte auch Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). „Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug ist schließlich kein Kavaliersdelikt und trifft Arbeitnehmer hart.“

Dagegen kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, das geplante Gesetz als „praxisfernes Regelwerk: „Das Gebot der Stunde sollte nicht mehr Bürokratie sein, sondern weniger“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Laut Verdi arbeiten unter den fünf großen Paketdienstleistern nur die Deutsche Post/DHL und UPS überwiegend mit eigenen, fest angestellten Zustellern, während Hermes, DPD und GLS auf Subunternehmen zurückgreifen.
Um Hauptunternehmer zu entlasten, können Krankenkassen und Berufsgenossenschaften dem Nachunternehmer, der die Sozialbeiträge bisher ordnungsgemäß abgeführt hat, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen. So sieht es der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil vor. Wer einen Auftrag an eine Firma weitergibt, die solch eine Bescheinigung vorweisen kann, ist von der Haftung für Sozialversicherungsbeiträge befreit, wenn diese Firma die Beiträge wider Erwarten doch nicht abführt.

Das geplante Gesetz, das jetzt noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss, solle möglichst so rasch verabschiedet werden, dass es schon im Weihnachtsgeschäft wirksam werden könne, forderte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast.

Sie bemängelte, dass das Gesetz zunächst befristet bis Ende 2025 gelten soll. „Für die SPD-Bundestagsfraktion hätte die Regelung unbefristet kommen können. Das wollten CDU und CSU nicht“, sagte Mast.