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Joint Venture

Ein Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen, das von mindestens zwei voneinander unabhängigen Unternehmen gemeinsam gegründet wird. Es handelt sich um eine Kooperationsform, bei der die Unternehmen zusammen agieren und Kapital und oder Know-how für das gemeinsame Unternehmen bereitstellen. Man kann unterscheiden zwischen rein vertraglich geregelten Kooperationsvereinbarungen (Contractual Joint Venture) und Gemeinschaftsunternehmen auf Basis von Kapitalbeteiligungen (Equity Joint Venture). Oftmals wird ein Joint Venture von zwei Unternehmen gegründet, die jeweils die Hälfte des Kapitals bereitstellen und die Hälfte der Stimmrechte halten.

Joint Ventures werden häufig gegründet, um Synergieeffekte im Sinne von Größenvorteilen, Wissensaustausch und kombinierter Marktkenntnis zu erzeugen. Ziel ist häufig die gemeinsame Entwicklung neuer Technologien.

In einigen Ländern ist die Gründung von Joint Ventures mit lokalen Partnern außerdem gesetzlich notwendig, um überhaupt auf dem jeweiligen Markt tätig werden zu können.