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Infos für Verbraucher: Diese Neuerungen treten ab März in Kraft

Im März stehen für Verbraucher einige Änderungen und Neuerungen an. (Bild: ddp Images)
Im März stehen für Verbraucher einige Änderungen und Neuerungen an. (Bild: ddp Images)

Verbrauchern stehen schon bald einige Änderungen bevor – vor allem Raucher und Streaming-Nutzer sind davon betroffen. Während erstere künftig tiefer in die Tasche greifen müssen, haben letztere Grund zur Freude.

Ab 1. März 2018 treten in Deutschland verschiedene Neuerungen und Gesetzesänderungen in Kraft. Unter anderem werden Zigaretten teurer, was aber nicht an Steuererhöhungen, sondern an den Marken selbst liegt. Bei L&M und Chesterfield, beides Sorten des Herstellers Philip Morris, sollen die Packungen entweder mehr kosten oder weniger Zigaretten enthalten. In einer Packung Marlboro werden etwa künftig nur noch 22 statt 23 Zigaretten sein – der Preis von sieben Euro ändert sich nicht.

Kunden, die im Internet Ware per Nachnahme bestellen – und somit den Warenwert erst beim Postboten begleichen – mussten bisher sowohl eine Nachnahmegebühr als auch eine Übermittlungsgebühr zahlen. Durch eine neue Genehmigung der Bundesnetzagentur fällt nun nur noch ein Entgelt an.

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Außerdem tritt eine Änderung im Urheberrechtsgesetz in Kraft, durch die Regelungen für Bildung und Forschung reformiert werden. Lehrern, Wissenschaftlern und Studenten soll es damit erleichtert werden, an bestimmte Werke ohne rechtliche Hürden heranzukommen. Das Bundesbildungsministerium betonte, dass dies besonders in Zeiten der Digitalisierung wichtig sei.

Streaming-Nutzer haben ab dem 20. März Grund zur Freude – dann können sie jegliche Dienste auch im EU-Ausland ohne zusätzliche Gebühren nutzen, weil die Landessperren aufgehoben werden. Bisher gab es in einigen Ländern noch das sogenannte „Geoblocking“, wodurch Inhalte nicht verfügbar waren. Allerdings gilt die neue Regelung nur für temporäre Aufenthalte. Wer ins Ausland zieht, muss ein neues Abo abschließen.

Am 31. März soll außerdem das „eCall-System“ in allen Neufahrzeugen Pflicht werden. Kommt es zu einem Unfall, wählt das System automatisch den Notruf. So soll es möglich sein, dass auch Insassen gefunden und gerettet werden, die den Notruf aufgrund ihrer Verletzungen nicht selbst wählen können.