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Immer mehr Banken und Sparkassen kündigen ihren Kunden das Girokonto, wenn sie Preiserhöhungen nicht zugestimmt haben

Viele deutsche Kreditinstitute kündigen ihren Kunden das Konto, wenn sie Kontoführungsgebühren nicht zustimmen. - Copyright: picture alliance / Wolf Dewitz/dpa | Wolf Dewitz
Viele deutsche Kreditinstitute kündigen ihren Kunden das Konto, wenn sie Kontoführungsgebühren nicht zustimmen. - Copyright: picture alliance / Wolf Dewitz/dpa | Wolf Dewitz

Viele Banken und Sparkassen haben in den vergangenen Jahren Gebühren für Girokonten zu fordern oder anzuheben. Dafür allerdings brauchen sie die ausdrückliche Einwilligung ihrer Kundinnen und Kunden. Doch was, wenn die nicht reagieren? Wie das „Handelsblatt“ berichtet, schreiben einige der Institute ihren Kunden auch noch ein fünftes Mal – doch bei immer mehr Geldhäusern gibt es der Zeitung zufolge mittlerweile schlicht die Kündigung.

Schon vergangenen Oktober hatte die Zeitung berichtet, dass die Sparkasse Nürnberg etwa 10.000 Kundinnen und Kunden, die einer entsprechenden Änderung der Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zugestimmt hatten, das Girokonto kündigen wollte. Die sollen nun Ende Dezember 2022 oder Januar 2023 wirksam werden.

Sparkasse Hannover und Köln bestätigen Kündigungen – Commerzbank schließt sie nicht aus

Nach einer Umfrage der Zeitung ist das aber nicht der einzige Fall. So habe die Sparkasse Hannover Ende vergangenen Jahres 9000 Kunden die Kündigung geschickt. Die Kreissparkasse Köln habe hingegen keine Zahlen genannt, aber ebenfalls Kündigungen zum Jahresende bestätigt.

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Weitere Banken sind die Volksbank aus Offenburg/Villingen-Schwenningen und die Commerzbank. Erstere habe nur „einige wenige Kündigungen“ ausgesprochen – nahezu alle Kunden hätten der Änderung der AGB zugestimmt. Letztere schloss Kündigungen im weiteren Verlauf immerhin explizit nicht aus, „wenn Kunden weiterhin auf unsere Anfragen nicht reagieren“, sagte sie dem „Handelsblatt“.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom April 2021. Der hatte geurteilt, dass die Institute die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen, wenn sie die AGB ändern und beispielsweise Preiserhöhungen durchsetzen wollen. Davor hatten Banken und Sparkassen oft eine stillschweigende Zustimmung der Kunden vorausgesetzt, wenn die den Änderungen nicht innerhalb von zwei Monaten widersprachen.

Andere Banken bitten weiter

Andere Banken allerdings wollen die Kunden weiter um Zustimmung bitten. Dabei halten sie den Widerspruch aus, dass Kunden, die nicht zugestimmt haben, das Konto zu den vorher gültigen Preise weiterführen, wie die Berliner Volksbank dem „Handelsblatt“ mitteilte. Auch die Sparkassen aus Berlin, Hamburg, München, Köln-Bonn und Frankfurt sowie die Frankfurter Volksbank bitten ihre Kunden demnach weiter um Zustimmung.

Kündigungen ausgesprochen hatten hingegen auch die Sparda-Bank Baden-Württemberg – bereits Anfang 2022. Letztlich seien aber nur sehr wenige geschlossen worden, so das „Handelsblatt“. Und im Februar hatte die Postbank einer mittleren fünfstelligen Zahl von Kundinnen und Kunden, die den aktuellen Preisen nicht zugestimmt hatten, ebenfalls die Kündigung ausgesprochen.

Postbank wertete Nutzung nach Kündigung als aktive Zustimmung

Allerdings hätten Kunden mit der Nutzung des Kontos nach Ende der Kündigungsfrist automatisch die AGB annehmen können – etwa durch eine Überweisung oder Kartenzahlen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert dieses Vorgehen. Eine Überweisung sei nicht automatisch eine Zustimmung zu Preiserhöhungen. Gegen die Sparda-Bank Hannover hatten die Verbraucherschützer daher kürzlich geklagt – und recht bekommen.

Die Kreissparkasse Köln und Hannover erlauben ihren Kunden laut „Handelsblatt“ hingegen, die Zustimmung auch noch nach einer Kündigung zu erteilen. Auch bei der Sparkasse Nürnberg beispielsweise hätten viele Kunden nach dem Kündigungsschreiben noch reagiert und den AGB zugestimmt.

sb