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Hitzefrei im Büro? Das müssen Arbeitnehmer wissen

Kaum ist der Sommer da, wird in Büros aufgrund der hohen Temperaturen laut aufgestöhnt. Am liebsten hätte man sowieso Hitzefrei. Doch welche Vorgaben für Arbeitgeber und Angestellte gibt es eigentlich, wenn es richtig heiß in den Betriebsräumen wird?

In der Arbeitsstättenregelung (ASR A3.5) ist festgelegt, dass die die Temperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 Grad liegen soll. Nach Paragraf 4 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermieden wird. Daraus resultiert aber kein Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder hitzefrei.

Der Arbeitgeber muss laut Gesetz schon bei der Bürosuche beziehungsweise dem Errichten des Büros darauf achten, dass Lampen, Fenster und Glaswände nicht zur Hitzequelle werden. Sollten die Temperaturen trotzdem mehr als 26 Grad erreichen, muss der Chef zusätzliche Maßnahmen ergreifen – wie etwa die Installation einer Klimaanlage. Zum Handeln verpflichtet ist der Arbeitgeber aber erst bei Temperaturen von mehr als 30 Grad – dann muss er etwa Getränke zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Temperatur sinkt.

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Arbeitsverbot keine Erlaubnis fürs Heimgehen

Überschreitet die Temperatur die 35-Grad-Marke, darf im Büro nicht mehr gearbeitet werden. Doch stellt der Arbeitgeber einen Alternativ-Platz zur Verfügung, an dem es kühler ist, muss weitergearbeitet werden. Zu frühes Verlassen des Arbeitsplatzes wird somit zur Gefahr für den Job, denn auch wenn die Höchsttemperatur zeitweilig überschritten wird, muss die Arbeit weitergehen, sobald die Temperatur wieder sinkt.

Ab 35 Grad im Büro darf der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten – aber auch nicht automatisch heimgehen (Bild: dpa)
Ab 35 Grad im Büro darf der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten – aber auch nicht automatisch heimgehen (Bild: dpa)

Die einfachste Lösung ist hier das zwischenzeitliche Ablegen der Arbeit. Nur eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Temperatur kann hier versichern, dass dem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann. Ergreift der Arbeitgeber keine Schutzmaßnahmen, zwingt die Angestellten gar, im überhitzten Büro zu arbeiten, droht ihm eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.

Die einfachste Möglichkeit, sich im Büro oder am Arbeitsplatz kühl zu halten, ist wohl die Kleiderwahl. Doch aufgepasst: Dresscodes können zwar abgeschwächt werden, doch ist dies nicht explizit der Fall, gelten sie trotzdem. Im industriellen Bereich ist Sicherheitskleidung, wie etwa Helm und Handschuhe, natürlich weiterhin Pflicht. Im Geschäft und bei Kundenkontakt gelten die gewohnten Regeln, die beispielsweise offene Schuhe größtenteils untersagen. Auch Farbvorgaben sollten weiterhin beachtet werden. Der Schlüssel, um Konflikte zu vermeiden, liegt hier also ganz alleine in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Eltern müssen bei Hitzefrei der Kinder unter Umständen freigestellt werden

Bekommen die Kinder in der Schule hitzefrei, müssen berufstätige Eltern die Betreuung neu organisieren. Für sie ist gut zu wissen, dass der Arbeitgeber sie im Zweifel bezahlt freistellen muss.

Das gilt jedenfalls dann, wenn sie keine andere Betreuung haben und die Entscheidung für Hitzefrei von den Schulen kurzfristig getroffen wurde. Dann haben Eltern in der Regel keine Möglichkeit, ihre Planung im Vorhinein an diese Entscheidung anzupassen.

(mit Material der dpa)

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