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Heil schwächt Arbeitsschutzverordnung ab – und streicht Antigen-Schnelltests für Büro-Arbeiter

Die ursprünglich angedachte Corona-Testpflicht in größeren Betrieben soll nicht kommen. Auch das Kantinenverbot taucht in der Verordnung nicht mehr auf.

14.01.2021, Berlin: Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, äußert sich am Rande der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag bei einem Pressestatement zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: dpa
14.01.2021, Berlin: Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, äußert sich am Rande der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag bei einem Pressestatement zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ Foto: dpa

Bis kurz vor 22 Uhr hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder am Dienstag getagt, bevor sie sich über eine Verlängerung des Lockdowns und weitere Verschärfungen einig waren. Ein Punkt soll nun ganz schnell umgesetzt werden.

Schon an diesem Mittwoch hat das Bundeskabinett die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Sars-CoV2-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen, mit der die Politik unter anderem dafür sorgen will, dass mehr Menschen im Homeoffice arbeiten. Laut Heil soll sie „aller Voraussicht nach“ am kommenden Mittwoch in Kraft treten.

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„Da in vielen Lebensbereichen die Möglichkeiten für weitere Kontaktbeschränkungen und zusätzliche Infektionsschutzmaßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind, sind zusätzliche und zeitlich befristete Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes als Beiträge zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten unverzichtbar“, heißt es darin.

Gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf ist die Verordnung, die befristet bis zum 15. März gelten soll, aber wieder abgeschwächt worden. So hatte Heil ursprünglich in Corona-Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen eine wöchentliche Testpflicht für Belegschaften in Betrieben vorgesehen, in denen mindestens 50 Beschäftigte regelmäßig zusammentreffen. Diese sollte greifen, wenn Mindestabstände unter den Mitarbeitern nicht eingehalten werden können.

Auch das ursprünglich angedachte Verbot von gemeinsamem Mittagessen in Betriebskantinen oder Teeküchen findet sich nicht mehr in der Kabinettsfassung der Verordnung. Die Arbeitgeber werden aber weiter verpflichtet, Beschäftigten mit Büro- oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, die Arbeit von zu Hause aus zu erledigen.

Arbeiten mehrere Kollegen in einem Raum zusammen, muss jedem zudem eine Fläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Schon deshalb sei klar, dass jetzt nicht mehr massenhaft im Großraumbüro gearbeitet werden könne, betonte Heil.

Beschäftigte erhalten kein Recht auf Homeoffice

Lässt sich das nicht gewährleisten, muss der Arbeitgeber durch Lüftungsmaßnahmen oder Trennwände für die Sicherheit der Beschäftigten sorgen. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten soll die Belegschaft nach der Verordnung in möglichst kleine Arbeitsgruppen aufgeteilt werden. Außerdem werden Arbeitgeber verpflichtet, medizinische Masken bereitzustellen, wenn sich Abstände oder Raumvorgaben nicht einhalten lassen.

Dass es jetzt doch kein „Kantinenverbot“ geben soll, begründete Heil damit, dass bereits nach den geltenden Arbeitsschutzregeln der regelmäßige Kantinenbetrieb in vielen Branchen nicht mehr möglich sei, viele Einrichtungen hätten auf Take-away umgestellt. Ausnahmen gebe es beispielsweise in der Lebensmittelindustrie, weil Beschäftigte dort nicht am Arbeitsplatz essen dürften.

Ausbau der Teststrategie

Zu den Schnelltests in den Betrieben erklärte der Arbeitsminister, Bund und Länder hätten vereinbart, die Teststrategie auszubauen. Dies sei aber eine Frage der Verfügbarkeit der Schnelltests und des nötigen Personals. Im Moment konzentriere man sich deshalb darauf, die Teststrategie in den Altenpflegeheimen umzusetzen. Viele Betriebe böten aber von sich aus freiwillige Tests an.

Beim Thema Homeoffice machte Heil klar, dass ein Beschäftigter, der beispielsweise zu Hause keinen vernünftigen Arbeitsplatz oder keinen Internetanschluss habe, nicht zur Heimarbeit gezwungen werden könne. „Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, und das wäre auch lebenspraktisch nicht vernünftig“, sagte der Minister.

Es gebe aber auch keinen „individuellen Klageanspruch von Beschäftigten gegenüber dem Unternehmen“. Die Verordnung diene dem Arbeitsschutz und sei nicht zu verwechseln mit der politischen Debatte über ein Recht auf Homeoffice.