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Mit harten Bandagen zum Champion

Der Kampf um den Markt für Video-Identifizierung hat einen neuen Höhepunkt erreicht. An diesem Donnerstag hat das Landgericht Düsseldorf einen Patentstreit zugunsten des Finanztechnologie-Unternehmens IDnow entschieden (Az.: 4c O 36/16). Der Anbieter aus München hatte gegen den Berliner Wettbewerber WebID Solutions geklagt, da dieser sein Patent für das Video-Ident-Verfahren verletze. Laut dem Urteil, das dem Handelsblatt vorliegt, wurde WebID Solutions dazu verurteilt, dies zu unterlassen. Die Berliner wollen dagegen Berufung einlegen. IDnow könnte die Entscheidung jedoch sofort vollstrecken – sofern es bei Gericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von 750.000 Euro hinterlegt.

Video-Identifizierung nutzen inzwischen viele etablierte Banken, aber auch junge Finanztechnologie-Unternehmen. Wer früher ein Konto eröffnen wollte, musste dafür entweder in eine Bankfiliale gehen oder – insbesondere im Fall von Direktbanken ohne Filialnetz – zur Post. Dort prüfte ein Postmitarbeiter den Ausweis und bestätigte in einem Formular die Identität des angehenden Bankkunden. Video-Ident dagegen kann der Kunde vom heimischen Sofa aus erledigen. Dafür benötigt er eine Webcam oder ein Smartphone mit Kamera. In einem Video-Chat muss er seinen Ausweis in die Kamera halten, ihn hin und her kippen, damit die Hologramme sichtbar werden, und verschiedene Fragen beantworten. Einen zusätzlichen Anwendungsbereich gibt es seit diesem Juli: Auch beim Erwerb von Prepaid-Karten für das Mobiltelefon müssen sich Kunden nun identifizieren.

Nach der Urteilsverkündung ließ IDnow am Donnerstag keinen Zweifel an seinem Sieg: „Wir gehen nicht davon aus, dass WebID Solutions sein Angebot so anpassen kann, dass es unser Patent umgeht“, sagte Sebastian Bärhold, Co-Gründer und Geschäftsführer von IDnow, dem Handelsblatt. „Das Patent umfasst zentrale technische Abläufe bei der Video-Identifizierung, die im Frühjahr auch von der Bafin für notwendig erklärt wurden.“ Dennoch sei man bereit zu Gesprächen. „Bisher hat WebID keine Bereitschaft für eine Einigung gezeigt, aber wir sind weiterhin für Gespräche offen, schließlich wollen wir auch Beeinträchtigungen bei den Kunden vermeiden.“, so Bärhold. „Wenn es nicht dazu kommt, werden wir das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vollstrecken.“ Dafür werde auch die geforderte Sicherheitsleistung hinterlegt.

Frank Stefan Jorga, Gründer und Geschäftsführer von WebID Solutions, zeigte sich von dem Urteil überrascht, da es „einfach falsch“ sei. „Tatsächlich hat IDnow unsere Idee kopiert, deshalb werden wir so schnell wie möglich Berufung einlegen“, sagte er dem Handelsblatt. Hoffnungen setzt Jorga zudem auf ein Verfahren vor dem Europäischen Patentamt. Dort haben neben WebID Solutions noch andere Wettbewerber das fragliche Patent der IDnow angefochten. „Wir rechnen damit, dass diese Entscheidung schon bald fällt und sich der Patentrechtsstreit schon damit erledigen wird.“ Auch die Düsseldorfer Richter hatten dieses Verfahren bedacht, kamen aber zu dem Schluss, dass der Rechtsstreit nicht bis zur erstinstanzlichen Entscheidung des Europäischen Patentamts auszusetzen sei. Die Kammer könne „nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass die Einspruchsabteilung das Klagepatent wegen fehlender erfinderischer Tätigkeit“ widerrufen werde.

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Als kurzfristige Reaktion auf das Urteil will WebID Solutions sein Video-Identifikation nun so anpassen, „dass wir die strittigen Punkte umgehen“, so Jorga. „Diesen Aufwand hätten wir lieber vermieden, aber wir sind sicher, dass es unsere Kunden nicht beeinträchtigt.“ Die Aufforderung von IDnow für gemeinsame Gespräche interpretiert Jorga als Angebot des Konkurrenten von WebID gekauft zu werden. „Spontan sehe ich jedoch nicht, welchen Vorteil uns das bieten würde, außer einer Beilegung des Rechtsstreits. Aber auch wir sind natürlich zu Gesprächen bereit.“


Wenn zwei sich streiten, ...

Der Streit zwischen den beiden Fintechs währt schon länger. Während die Fintech-Szene in den meisten anderen Marktsegmenten häufig den Eindruck einer engen Gemeinschaft erweckt, in der sich sogar Konkurrenten gegenseitig unterstützen, herrscht zwischen den Video-Ident-Diensten ein scharfer Ton. Das zeigte sich beispielsweise auch in diesem Frühjahr, nachdem die Finanzaufsicht Bafin ihr Rundschreiben zu Videoidentifikationsverfahren veröffentlichte. Sie hatte darin festgelegt, wie die Identifizierung per Video-Chat gestaltet werden muss. Unter anderem hieß es darin, dass keine externen Call-Center genutzt werden dürfen. IDnow griff damals aber auf externe Call-Center in Deutschland zurück. WebID meldete daraufhin prompt: „Wir rechnen damit, dass sich der Markt in Kürze bereinigen wird.“ Nach Aussage von IDnow habe man jedoch mit der Bafin gesprochen und sie habe damals grünes Licht für die Zusammenarbeit mit den Call-Centern gegeben.

Mit seiner Berufung gegen das gerade verkündete Urteil läutet WebID Solutions nun die nächste Runde im Video-Ident-Kampf ein. Und damit nicht genug: „Da IDnow aus unserer Sicht unangemessen über das Urteil und weitere Punkte informiert, haben wir eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt“, sagt Jorga. Der Konkurrent habe eine Pressemitteilung veröffentlicht und parallel Kunden der WebID angeschrieben. Außerdem werde über die Sachlage „nicht angemessen informiert, da etwa der Einspruch der WebID gegen das Patent von IDnow nicht erwähnt werde.“ Zumindest die einstweilige Verfügung soll aber bereits wieder vom Tisch sein.

IDnow hat nach eigenen Angaben mehr als 150 Kunden. Insgesamt seien weit über eine Millionen Video-Identifizierungen durchgeführt worden. WebID Solutions meldet etwa 180 Kunde und 1,75 Millionen Identifizierungen. Allein sind die beiden auf dem Markt für Video-Identifizierung aber nicht. Ihr wichtigster Konkurrent dürfte die Post sein. Neben dem Offline-Angebot PostIdent hat sie vor zwei Jahren ebenfalls eine Video-Identifizierung gestartet. Im Kampf um Kunden scheint auch der ehemalige Staatskonzern nicht zimperlich zu sein. So sollen Unternehmen etwa mit deutlichen Preisnachlässen für das Offline-PostIdent-Verfahren gelockt worden sein, wenn sie sich auch für den Online-Service entschieden.

KONTEXT

Tipps für erfolgreiche Fintech-Kooperationen

Flucht aus den vier Wänden

Ein eigenes Innovationslabor innerhalb eines Start-up-Ökosystems kann helfen, sich von organisatorischen und kulturellen Zwängen zu lösen. Komplett abgeschnitten von der Hauptorganisation sollte dies aber auch nicht sein, eine umsichtige Verbindung fördert den wirtschaftlichen Erfolg.

Schneller Anbindungsprozess

Große Organisationen sollten flexible Prozesse bereithalten, um Fintechs schnell einzugliedern.

Pragmatischer Umgang mit intellektuellem Eigentum

Lizenzbedingungen gewinnen an Bedeutung. Deshalb sollten Banken auch hier einen flexiblen Ansatz wählen.

Koordinierte Innovationsstrategie

Fintechs werden immer unterschiedlicher und Fintech-Zentren entwickeln sich global. Multinationale Banken brauchen deshalb einen koordinierten Plan und eine zentrale Wissensbasis, um die attraktivsten Innovationen zu identifizieren.

Die Partner kennen

Bevor Banken mit einem Fintech kooperieren, sollten sie die Gründer persönlich kennenlernen. Das bringt mehr Erkenntnisse als beispielsweise ein 200-seitiger Fragebogen.

Das richtige Investmentmodel

Zunächst einen Minderheitsanteil an einem Fintech zu erwerben kann sinnvoller sein als das junge Unternehmen gleich komplett zu übernehmen. So wird vermieden, dass Innovationen ausgebremst werden.

Quelle

Simmons & Simmons, Hyperfinance, April 2017