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Gutachten fordert „bereinigende Reduzierung“ der Zahl der Steuerarten

SPD-Kanzlerkandidat Scholz bringt Steuererhöhungen zur Bewältigung der Coronakrise ins Spiel. Ein Rechtsgutachten pocht nun darauf, die Gesamtsteuerlast in den Blick zu nehmen.

Ein substanzhaltiger Anteil des erwirtschafteten Ertrags muss beim Steuerpflichtigen bleiben. Foto: dpa
Ein substanzhaltiger Anteil des erwirtschafteten Ertrags muss beim Steuerpflichtigen bleiben. Foto: dpa

Die Kosten der Coronakrise sind immens: Allein im laufenden Jahr nimmt der Bund rund 218 Milliarden Euro neue Schulden auf. Das ist fast fünfmal so viel wie im bisherigen Rekordverschuldungsjahr 2010 zur Bekämpfung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise. Der aktuelle Schuldenstand wächst damit auf rund 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts an.

Schon tauchen erste Forderungen nach Steuererhöhungen auf: Sollte der Sozialdemokrat Olaf Scholz Kanzler werden, will er Spitzenverdiener stärker besteuern. Wer „ein paar Hunderttausend Euro“ verdiene, solle mehr für das Gemeinwesen tun, sagte der aktuelle Finanzminister.

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Doch wenn die Staatsschulden aus Steuermitteln zurückgezahlt werden, muss die Politik zwingend die Gesamtsteuerlast der Bürger in den Blick nehmen. Das legt ein Gutachten des Heidelberger Rechtsprofessors Hanno Kube nahe, das dem Handelsblatt vorliegt.

„Infolge der Coronakrise wird die Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der zulässigen Steuerbelastung nun noch drängender“, heißt es in der Expertise, die von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Auftrag gegeben wurde. In der Sache drängt Kube auf eine „bereinigende Reduzierung“ der Anzahl der Steuerarten.

Steuern müssen „in ihrer Summe“ verhältnismäßig bleiben

Seine Untersuchung der „verfassungsrechtlichen Grenzen kumulierter Steuerlasten“ mündet in ein „Plädoyer für ein konsistentes Zusammenspiel einzelner Steuerrechtfertigungen“, das dazu beiträgt, den Bürger vor einer grundrechtswidrigen Überbesteuerung zu bewahren, und das auch dem föderalen Miteinander dient.

In dem Rechtsgutachten verweist Kube auf den Umstand, dass sich in der historischen Entwicklung immer neue Steuern herausgebildet haben, ohne dass Steuern in entsprechender Zahl wieder aufgehoben worden wären. „Im Ergebnis steht ein Vielsteuersystem“, heißt es in der Expertise.

Weil jeder nach Maßgabe seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung staatlicher Leistungen beitragen soll, müssen die ertragsbezogenen Steuern – also die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, der Solidaritätszuschlag und eine mögliche Vermögensteuer – in ihrer Summe „verhältnismäßig bleiben, also in der Gesamtschau der Belastungswirkungen einen angemessenen Anteil des Hinzuerwerbs beim Steuerpflichtigen belassen“.

Hier verweist Kube auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögensteuer von 1995. Demnach muss „die steuerliche Gesamtbelastung des Sollertrags bei typisierender Betrachtung von Einnahmen, abziehbaren Aufwendungen und sonstigen Entlastungen in der Nähe einer hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand“ verbleiben. Im Klartext: In den Geldbeutel des Steuerpflichtigen muss ein substanzhaltiger Anteil des erwirtschafteten Ertrags fließen.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grundsteuer wären hingegen „grundsätzlich gesondert stehende Steuern“. Auch Abgaben sind demnach nicht auf die kumulative Steuerlast anzurechnen. Doch Steuern auf die „Vermögensverwendung“, also insbesondere die Umsatzsteuer, stellen laut Gutachter sehr wohl ergänzende Steuern auf den Ertrag dar. Fazit: Es „offenbart“ sich ein Steuersystem, das „mehrfach unmittelbar an den gleichen Ertrag anknüpft“ und das sodann die Verwendung des Vermögens besteuert, das in aller Regel zuvor ertragsbesteuert oder erbschaftsbesteuert worden war.

„Inkonsistenzen“ im Steuersystem

Es ergebe sich das „grundrechtliche Gebot“, das Nebeneinander der Steuern im Vielsteuersystem „abzustimmen und zu begründen“. Aus dem Gebot der „föderalen Rücksichtnahme“ sei zudem abzuleiten, dass Bund, Länder und Gemeinden mit Blick auf Steuerquellen maßvoll bleiben müssten.

Tatsächlich macht Rechtsprofessor Kube „Inkonsistenzen“ im Verhältnis zwischen einzelnen Steuern aus und fordert, das Steuersystem zu vereinfachen. Konkret heißt es in dem Gutachten: „Der Solidaritätszuschlag, der zunächst vollauf gerechtfertigt war, hat seinen Erhebungsgrund eingebüßt und sollte umgehend vollständig abgeschafft werden.“

Auch die Gewerbesteuer, eine deutsche Besonderheit, müsse überwunden werden: Die Gemeinden sollten besser einen Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erheben können. Das würde die Gemeindefinanzierung „auf eine breitere, weniger konjunkturanfällige“ Grundlage stellen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit könnte dann „durch eine einzige, auch im Tarifverlauf konsistent belastende Steuer abgeschöpft werden.“

Zudem befindet Rechtsexperte Kube: „Die Vermögensteuer ist historisch überkommen.“ Darum liege es „sehr nahe“, die Vermögensteuer nicht wiedereinzuführen und sich stattdessen auf eine angemessene, zukunftsgerichtete Ausgestaltung der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu konzentrieren, begleitet von einer „gleichheitsgerecht erhobenen“ Erbschaftsteuer.

Das Gutachten wendet sich auch jenen Steuern zu, die „durch die Zeit“ getragen werden – wie etwa die 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführte Schaumweinsteuer. „Vor diesem Hintergrund haben wir es heute mit einer großen Zahl verschiedener, besonderer Verbrauch- und Aufwandsteuern neben der Umsatzsteuer als allgemeiner Verbrauchsteuer zu tun“, schreibt Kube.

„Frustration und Politikverdrossenheit“

Er verweist auf die Steuern, die dem Bund zufließen: Energiesteuer, Stromsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer, Alkoholsteuer, Schaumweinsteuer, Alkopopsteuer. Daneben steht die Biersteuer der Länder.

Hinzu kommen demnach örtliche Steuern, wie zum Beispiel die Hundesteuer, die Zweitwohnungssteuer, die Übernachtungssteuer und die Jagdsteuer. Ebenso gibt es die Verkehrssteuern, insbesondere die Kraftfahrzeug-, die Luftverkehrs- und die Versicherungssteuer des Bundes wie auch die Grunderwerbsteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer der Länder. „Hier erscheint eine grundsätzliche Revision des Bestandes erforderlich“, erklärt der Gutachter.

Angesichts der Befunde des Gutachtens und mit Blick auf die Bewältigung der Coronakrise warnt der Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung, der Volkswirt Karl-Heinz Paqué, vor einer steigenden Steuerquote: Bliebe den Menschen immer weniger von ihrem erarbeiteten Einkommen, seien „Frustration und Politikverdrossenheit“ die Folge – mit gravierenden Konsequenzen für Demokratie und Marktwirtschaft.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) appelliert an die Politik, die Bürger spürbar zu entlasten. Der Einkommensteuertarif müsse grundlegend reformiert werden. BdSt-Präsident Reiner Holznagel bekräftigte: „Deshalb schlagen wir einen viel später greifenden Spitzensteuersatz vor, zudem sollte der Steuertarif abgeflacht werden.“