Grundsatzurteil zu Auskunftsrechten über Bezahlung erwartet
ERFURT (dpa-AFX) - Mit der Frage, wer im Streit um gleiche Bezahlung von seinem Arbeitgeber Auskünfte verlangen kann, beschäftigt sich am Donnerstag (11.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Erstmals hat es damit eine Klage zum Entgelttransparenzgesetz, das es seit Mitte 2017 gibt, in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz geschafft.
Konkret geht es darum, ob auch Selbstständige, die vor allem für einen Arbeitgeber arbeiten, Auskunftsrechte über die Bezahlung von Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben haben. Anlass sind oft Zweifel von Frauen, dass sie das gleiche Geld wie männliche Kollegen bekommen. Die sogenannten arbeitnehmerähnlich Beschäftigten werden in dem Gesetz nicht explizit als Auskunftsberechtigte genannt. Diese Lücke könnten die Bundesarbeitsrichter nun füllen.
Geklagt hat die Mitarbeiterin eines Fernsehsenders. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat ihren Auskunftsanspruch verneint, die Revision beim Bundesarbeitsgericht aber zugelassen.