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Hier gibt CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet seinen falsch gefalteten Stimmzettel ab – seine Stimme zählt trotz des Fauxpas

Kanzlerkandidat Armin Laschet wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne.
Kanzlerkandidat Armin Laschet wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne.

Unionskanzlerkandidat Armin Laschet hat am Sonntag an seinem Wohnort in Aachen gewählt. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident gab am Vormittag kurz nach 11.00 Uhr seine Stimme für die Bundestagswahl ab. Laschet kam mit seiner Ehefrau Susanne zu dem Wahllokal in einer städtischen katholischen Grundschule.

Laschet hat seinen Wahlzettel nach außen gefaltet – dadurch konnte man als Außenstehender klar erkennen, wie der Kanzlerkandidat gewählt hat. Laut Bundeswahlordnung (BWO) ist dies ein unzulässiger Vorgang. „Der Wähler begibt sich in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn dort in der Weise, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist“, heißt es in § 56 der BWO.

Der Bundeswahlleiter fällte allerdings ein klares Urteil: Ein bekannter Politiker habe seine eigene Partei gewählt, daraus könne man keine Wahlbeeinflussung herauslesen. Bei einer Fehlfaltung des Wahlzettels sei eigentlich der Wahlvorstand angewiesen, einen neuen Wahlzettel auszuteilen. Gelingt der falsch gefaltete Stimmzettel trotzdem in die Urne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.