Geteilte Maklerkosten: Neues Gesetz entlastet Immobilienkäufer
BERLIN (dpa-AFX) - Wer eine Immobilie kauft, muss ab diesem Mittwoch maximal die Hälfte der Maklerprovision übernehmen. Das Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat schon zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember in Kraft. Bisher übernimmt oft der Käufer ganz die Maklercourtage, die sich je nach Bundesland unterscheidet und inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen kann.
Geteilte Maklerkosten entlasten Immobilienkäufer vor allem in Städten, wo Häuser und Wohnungen sehr teuer sind. Da sich die Maklerprovision am Kaufpreis bemisst, können bei Objekten für Hunderttausende Euro schnell Zehntausende Euro Provision anfallen.
Von dem Gesetz profitieren insbesondere Immobilienkäufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Hier trugen bisher die Käufer allein die Maklerkosten. In anderen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen oder Bayern, galt eine Teilung der Provision.
Damit das Gesetz nicht umgangen wird, sind darin genaue Regeln vorgeschrieben. So muss der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. "Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen", heißt es im Beschluss des Bundesrats. Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die Schriftform vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden.