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Geschäftsbeziehungen zu verbotenen Kunden: Amazon mit geringer Geldstrafe geahndet

Amazon stellte seinen Onlineshop auch Kunden zur Verfügung, die sich auf der Schwarzen Liste der USA befinden oder aus sanktionierten Ländern stammen. Dafür wurde der Konzern nun von der US-Kontrollbehörde OFAC abgestraft. Das Strafmaß ist auffällig gering ausgefallen.

Las Vegas - Circa July 2017: Amazon.com Fulfillment Center. Amazon is the Largest Internet-Based Retailer in the United States II
Amazon wird für ein grobes Vergehen mit einer milden Strafe geahndet. (Bild: Getty Images)

Der Online-Versandhändler Amazon hat gegen wichtige Auflagen der US-Kontrollbehörde Office of Foreign Assets Control (OFAC) verstoßen, indem er seinen Onlineshop auch Kunden zur Verfügung stellte, die sich auf der Schwarzen Liste der USA befinden. Dafür ist der Konzern nun abgestraft worden. Das Strafmaß wird er locker verkraften, ist es doch äußerst gering ausgefallen.

Milde Strafe für ein grobes Vergehen

Für seine Verstöße muss Amazon die nicht gerade drakonische Strafe von $134.523 US-Dollar zahlen, wie das US-Finanzministerium in einer vor zwei Tagen veröffentlichten Erklärung mitteilt. Damit kommt der Konzern, dessen Wert sich bei 1,5 Billionen Dollar beläuft, vergleichsweise billig davon. Die Höchststrafe für einen Verstoß, den die OFAC nicht gerade als Bagatelldelikt erachtet, liegt nach Informationen des Tech-Magazins Mashable bei einer Milliarde Dollar.

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Milde ließ die OFAC auch deshalb walten, weil sich Amazon bei dem Strafverfahren offenbar kooperativ gezeigt hatte. Laut dem Finanzministerium hat der Konzern seine Verstöße "freiwillig enthüllt". Was er sicher auch mit Blick auf eine Richtlinie der Kontrollbehörde tat, die laut Mashable im Falle einer Selbstanzeige das potenzielle Strafmaß halbiert. Mit solchen Schritten des Entgegenkommens wolle die Behörde Unternehmen dazu ermutigen, im Falle eines Vergehens "sich selbst zu melden und ihre Fehler zu korrigieren".

Nachsichtig sei die OFAC auch deshalb gewesen, heißt es weiter von Seiten des US-Finanzministeriums, als die Behörde den Verstoß als minder schwer eingestuft habe. Ferner sei der "Vergleichsbetrag" eine Reaktion auf die Bereitschaft des Konzerns, die Fehler in seinem System zu beheben, die die Verstöße erst möglich machten. Im Fall von Amazon sei die Behörde daher "zu dem Schluss gekommen", schreibt der Anwalt Perry S. Bechky in einer E-Mail an Mashable, "dass sich die erschwerenden und mildernden Faktoren gegenseitig aufheben".

Auflagen und Verstöße

US-Firmen dürfen nicht mit Personen geschäftliche Beziehungen unterhalten, die sich auf der Schwarzen Liste ihrer Regierung befinden. Dazu gehören auch gesuchte Drogenhändler, Hersteller von Massenvernichtungswaffen und führende Mitglieder der organisierten Kriminalität. Auch ist es ihnen untersagt, ihre Produkte und Dienstleistungen Kunden anbieten, die aus handelssanktionierten Ländern und Regionen stammen wie Nordkorea, Iran und Syrien.

Der Iran zählt zu den Ländern, die von den USA streng sanktioniert werden (Bild: Fatemah Bahrami/Anadolu Agency via Getty Images)
Der Iran zählt zu den Ländern, die von den USA streng sanktioniert werden (Bild: Fatemah Bahrami/Anadolu Agency via Getty Images)

Um den Auflagen nachzukommen, müssen die Unternehmen die Identität der in Frage kommenden Kunden erfassen und die Geschäftsbeziehungen mit ihnen den Behörden melden. Das tat Amazon nicht. In dem Strafverfahren legte der Konzern offen, dass sein automatisches Prüfverfahren in den Jahren 2011 bis 2018 versagt hätte. Als Folge dessen hatte der Online-Versandhändler "geringwertige Einzelhandelsgüter und Dienstleistungen" Personen "zur Verfügung gestellt", so das US-Finanzministerium, die aus den genannten Gründen "gesperrt" sind.

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Unter anderem hätten auf der Plattform des Konzerns Personen aus den iranischen Botschaften in Tokio und Brüssel "Produkte für die persönliche Sicherheit bestellt". Außerdem soll Amazon Bestellungen von Kunden abgewickelt haben, die im Iran, in Syrien und auf der Halbinsel Krim lebten, sowie in den Auslandsvertretungen von Kuba, Nordkorea, Sudan und Syrien arbeiteten. Und: Amazon "akzeptierte Bestellungen" von gesperrten Personen unter anderem aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität und des Terrorismus.

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