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Gericht: VW muss Motorenentwickler im Top-Management behalten

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Volkswagen <DE0007664039> soll einen gekündigten Manager aus der Dieselmotoren-Entwicklung weiter beschäftigten. Der Autobauer müsse dem früheren Hauptabteilungsleiter eine Position geben, bei der er den Status Mitglied des Top-Managements beibehalte, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig am Donnerstag mit. Mit dieser Entscheidung war nach einer Verhandlung im Juni gerechnet worden, nun wurde sie als abschließendes Urteil in der Instanz verkündet.

Der Kläger war gegen die Entlassung vorgegangen, die VW <DE0007664039> im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen ihn ausgesprochen hatte. Die außerordentliche Kündigung war bereits rechtskräftig als unwirksam erklärt worden. Der aktuelle Antrag des Mannes richtete sich gegen die hilfsweise ordentliche erklärte Kündigung.

Nach dem Bekanntwerden von "Dieselgate" im September 2015 waren in mehreren Ländern Schadenersatz- und Strafprozesse gegen ehemalige Mitarbeiter des größten europäischen Autokonzerns angelaufen. Hinzu kamen in Deutschland zudem etliche Arbeitsgerichtsverfahren - Volkswagen hatte einige Führungskräfte vor die Tür gesetzt, mal hatte der Konzern Erfolg, in anderen Fällen setzten sich Kläger durch.

Im aktuellen Fall erkenne das Gericht den Anspruch des Klägers an, entsprechend eines bereits 2018 geschlossenen Vergleichs in ähnlicher Position weiterbeschäftigt zu werden. Die geforderten Zahlungsansprüche auf Vergütung ab Mai 2020, Boni für 2019 bis 2021 und Schadenersatz für die Vorenthaltung eines Dienstwagens mit Tankkarte sieht das Gericht derzeit aber als "ganz überwiegend unbegründet" an.