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Jens Spahn scheitert mit großem Google-Deal

Der Bundesgesundheitsminister setzt auf ein eigenes Medizinportal. Der US-Internetriese Google soll es populär machen. Doch das Landgericht München stoppt die Allianz vorläufig.

Die Vereinbarung mit dem Gesundheitsministerium bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale, befanden die Münchener Richter. Foto: dpa
Die Vereinbarung mit dem Gesundheitsministerium bewirke eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale, befanden die Münchener Richter. Foto: dpa

Am heutigen Mittwoch, zehn Uhr, schrieb das Landgericht München I Geschichte. Erstmals urteilte ein Gericht auf der Basis des Kartellgesetzes gegen den Internet-Giganten Google. Richterin Gesa Lutz erließ zwei einstweilige Verfügungen gegen den US-Konzern sowie gegen den Bund – und gab somit dem Medienhaus von Hubert Burda recht. Das Münchener Unternehmen hatte mit seinem Gesundheitsportal Netdoktor.de per Eilrechtsschutzverfahren gegen eine groß angelegte Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit Google geklagt.

Das sei „ein wirklich wichtiger Etappensieg auf dem Weg, die Freiheit der Presse zu sichern“, kommentiert Vorstand Philipp Welte gegenüber dem Handelsblatt. Er habe nun die Hoffnung, dass der Staat freiwillig die Kooperation beende.

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Nach der – noch nicht rechtskräftigen - Entscheidung der auf Kartellgesetze spezialisierten 37. Zivilkammer des Landgerichts steht fest: Die Zusammenarbeit von Staat und Google ist vorläufig untersagt. Das ist ein empfindlicher Rückschlag für Gesundheitsminister Jens Spahn bei seinem Versuch, digitales Neuland zu erobern. Immerhin wollte der CDU-Politiker über den Deal mit Google sein neues Nationales Gesundheitsportal gesund.bund.de entscheidend fördern, für das er im nächsten Jahr ein Budget von fünf Millionen Euro plant.

Der Pakt mit dem US-Giganten sieht vor, dass bei Suchanfragen zu 160 Krankheiten die Informationen von gesund.bund.de in einer eigenen „Knowledge Box“ prominent und privilegiert angezeigt werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt auf Anfrage, man werde das Urteil zur Kenntnis nehmen. Nach Auswertung der Entscheidung werde das Ministerium über die weiteren Schritte entscheiden. „Das Angebot des Nationalen Gesundheitsportals als solches bleibt von diesem Urteil unberührt“, erklärt eine Sprecherin.

Verdrängung privater Gesundheitsportale

Google wiederum zeigt sich enttäuscht darüber, dass das Landgericht die Einbindung von faktischen und wissenschaftlich fundierten Informationen des Ministeriums in die Google-Suche untersagt hat. „Wir prüfen die Entscheidung des Gerichts und die uns zur Verfügung stehenden Rechtsmittel”, erklärt ein Sprecher.

Das Münchener Gericht sieht die Allianz zwischen dem Staat und dem Quasi-Monopolisten Google – Marktanteil bei Suchmaschinen: mehr als 90 Prozent – durchweg kritisch. Diese Kooperation könne zu einer „Verdrängung der seriösen privaten Gesundheitsportale“ führen, lautet die Begründung, es drohe eine „Reduzierung der Medien- und Meinungsvielfalt“ in Deutschland. Insgesamt verstoße der Deal gegen das Kartellrecht.

Richterin Lutz folgte den Einwänden von Burda, das Medienhaus sei selbst darauf angewiesen, dass die eigenen Artikel bei Google gut aufzufinden sind. Der Verlag fürchtet Verdrängung und Diskriminierung durch Spahns Portal, das vorher bei Google nur auf hinteren Plätzen aufgetaucht war. Zudem überschreite der Staat mit gesund.bund.de seine Kompetenzen und verletze die Pressefreiheit, argumentiert Burda – und stellt kartellrechtlich „Marktmissbrauch“ fest.

Ziel des US-Konzerns sei es, Pharmawerbung neben Spahns Medizin-Box gut verkaufen zu können. Das eigene Angebot Netdoktor.de habe aufgrund der staatlichen Allianz mit Google aber schmerzhafte Rückgänge bei den Klickzahlen zu beklagen.

Der Betrieb des Nationalen Gesundheitsportals durch das Ministerium sei keine rein hoheitliche Tätigkeit, erklärte Richterin Lutz, „sondern eine wirtschaftliche, die anhand des Kartellrechts zu prüfen ist“. Die Vereinbarung bewirke „eine Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für Gesundheitsportale“. Die dadurch erfolgte Verringerung des Nutzeraufkommens bei Netdoktor wiederum führe „potenziell auch zu einem Verlust von Werbeeinnahmen“. Etwaige Vorteile der Zusammenarbeit würden die Nachteile nicht aufwiegen, so die Richterin.

Burda-Manager Welte erklärt gegenüber dem Handelsblatt, das Urteil sei ein „Warnschuss für den Google-Konzern – er darf seine Marktmacht nicht missbrauchen“. Google sei bei Suchmaschinen de facto der Markt. Das sei auch eine klare Ansage für die Bundesregierung, sich nicht auf dem Feld der Medien breitzumachen, „auf dem sie laut Verfassung nichts verloren hat“.

Wie Burda geht auch der Wort & Bild Verlag („Apotheken-Umschau“) aus Baierbrunn bei München gegen den Bund vor - mit einer Klage beim Landgericht Berlin. Die Priorisierung eines staatlichen Informationsangebots mit Hilfe des Quasi-Monopolisten Google zulasten des professionellen Journalismus sei inakzeptabel. Es gibt hier noch keinen Verhandlungstermin. Weil möglicherweise auch der soeben erst neu geschaffene Medienstaatsvertrag verletzt ist, hat zudem die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein ein förmliches Verfahren eingeleitet. Es bestehe ein Anfangsverdacht der Diskriminierung privater Angebote.

Google: Innovationskraft gestört

In der Verhandlung vor dem Münchener Landgericht am 20. Januar hatten sich die Parteien darüber gestritten, ob hier amtliche Mitteilungen oder presseähnlich aufbereitete Artikel vorliegen. Schon damals benannte Richterin Lutz ein „Störgefühl“, was die Exklusivität des Zusammentreffens von Bund und Google angeht. Google erklärte, ein Verbot der Staatskooperation würde die eigene Innovationskraft beschränken - man beabsichtige ja nur, den Verbraucher schneller und besser zu informieren.

Und das Ministerium hatte darauf verwiesen, „verlässliche, evidenzbasierte Informationen“ aufzubereiten. Gesund.bund.de werde, „anders als andere Gesundheitsportale, nicht durch Werbung finanziert, sondern basiert ausschließlich auf wissenschaftlicher Expertise“.

Auch in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP, die dem Handelsblatt vorliegt, verteidigt das Ministerium die Zusammenarbeit. Google sei jederzeit frei, die Informationen aus dem nationalen Gesundheitsportal nicht mehr zu nutzen und stattdessen die Informationen anderer Portale in die Wissenboxen einzustellen. Außerdem sei man mit weiteren Suchmaschinen-Anbietern im Gespräch gewesen: „Eine weitere große Suchmaschine neben Google hat hier aber bislang kein Interesse gezeigt.“ Einen Vertrag mit Google gebe es nicht.

Gibt es keinen Vertrag?

Die Opposition reagiert verwundert. „Die Antwort der Bundesregierung zeichnet ein diffuses Bild: Es gebe weder eine schriftliche noch eine mündliche Vereinbarung mit Google“, sagte FDP-Gesundheitspolitiker Wieland Schinnenburg: „Dazu passt nicht, dass der Minister noch im November 2020 gemeinsam mit Google-Europachef Philipp Justus auf der Bühne stand und die gemeinsame Zusammenarbeit lobte.“ Das Urteil nannte Schinnenburg „eine schallende Ohrfeige für Gesundheitsminister Spahn“.

Es sei eine „historische Frage, ob Digitalmonopole gezwungen werden, diskriminierungsfrei zu arbeiten – oder ob sie willkürlich entscheiden dürfen, welche Informationsanbieter wie vorkommen“, findet Jurist Christoph Fiedler vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ. Ein solcher Pakt zwischen privatem Monopol und Staatsmedium sei „albtraumhaft“.

Aufgeworfen ist nach dem vorläufigen Münchener Urteil die Frage, wie sich dieses Verhältnis künftig gestaltet. Einerseits versuche die Politik alles, um in Europa digitale Souveränität zu erreichen, merkt Burda-Vorstand Welte an, andererseits aber gehe der deutsche Staat dann „eine Kooperation mit dem größten Monopolisten ein, den es jemals gegeben hat“. Das sei „krass“. Man könne das „naiv“ oder auch „strategisch“ nennen. Weltes Vermutung: „Vielleicht glaubt man ja, in Verbindung mit amerikanischen Internetriesen besser eigene Medienkanäle entwickeln zu können.“

Mitarbeit: Julian Olk