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Gericht kippt Starttermin für Strafprozess wegen „Cum-Ex“-Aktiendeals

Es war schon ein langer Weg bis zum Termin für die Anklage, die so etwas wie der Nukleus der Cum-Ex-Verfahren ist. Nun gibt es eine weitere Verzögerung.

Am 20. Oktober 2020 sollte die Hauptverhandlung gegen die sechs Angeklagten im Cum-Ex-Skandal beginnen. Das Gericht wollte eigens eine Leichtbauhalle für den spektakulären Prozess errichten. Doch daraus wird nichts. Die Corona-Pandemie lässt den Start der Verfahren platzen – zumindest vorerst. Nach Informationen des Handelsblatts hat sich das Gericht bereits entschieden, die zunächst bis in den Januar reichenden Termine aufzuheben. Nach derzeitiger Planung soll das Verfahren nun am 28. Januar 2021 beginnen.

Vor allem der Umstand, dass vier der sechs Angeklagten ihren Wohnsitz im Ausland haben, führte bei Gericht zu der Einsicht, dass die Hauptverhandlung derzeit keinen Sinn macht. Hauptgrund für die Entscheidung waren wohl die steigenden Infektionszahlen und die damit verbundenen Restriktionen für Reisen und Beherbergungen. Das Gericht war kurzfristig nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Dabei war es schon ein langer Weg von der Aufnahme der Ermittlungen bis zum festgelegten Termin der Hauptverhandlung: Die Taten des Cum-Ex-Skandals liegen teils mehr als 14 Jahre zurück, Ende 2017 erhob die Staatsanwaltschaft dann Anklage, zwei Jahre später ließ das Landgericht Wiesbaden diese zu.

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In dem Prozess geht es um die weitere strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Der lateinische Begriff steht für den Handel großer Aktienpakete mit (cum) und ohne (ex) Dividende rund um den Ausschüttungstermin. Die Akteure zielten darauf ab, sich Kapitalertragsteuern doppelt oder gar mehrfach „erstatten“ zu lassen, die nur einmal einbehalten worden waren. Der Gesamtschaden wird auf zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Die in Wiesbaden zu verhandelnde Anklage ist so etwas wie der Nukleus der Cum-Ex-Verfahren. In diesem Fall geht es um die Geschäfte des inzwischen verstorbenen Immobilieninvestors Rafael Roth, der mithilfe der Münchener Hypo-Vereinsbank (HVB) in den Jahren 2005, 2006 und 2007 Milliarden in den Cum-Ex-Handel steckte. Damit verbuchte er zunächst Steuergutschriften von über 120 Millionen Euro, die er schließlich aber wieder zurückzahlen musste.

Erscheinen die Hauptangeklagten?

In Wiesbaden angeklagt ist sein Anwalt Hanno Berger, den die Generalstaatsanwaltschaft in der Anklageschrift als „Spiritus Rector“ bezeichnet. Daneben soll sich Paul Mora verantworten, der teilweise Chef der HVB-Abteilung in London war, die die Deals abwickelte.

Bei beiden Hauptangeklagten war offen, ob sie überhaupt zu der Verhandlung erscheinen würden. Berger hatte schon erklärt, womöglich aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen zu können. Das Gericht verlangte dem Vernehmen nach eine Untersuchung in Deutschland.

Paul Mora teilte bereits mit, sich nicht auf die Anklagebank setzen zu wollen. Mora lebt in Neuseeland. Beobachter erwarten nun, dass das Gericht sein Verfahren abtrennt und es einen internationalen Haftbefehlsantrag geben wird.

Von den vier anderen Angeklagten mussten sich bereits zwei HVB-Händler vor dem Landgericht Bonn verantworten. Sie kamen mit relativ milden Strafen davon, weil sie umfassend mit der Justiz kooperierten. Zudem sind in Wiesbaden zwei ehemalige HVB-Banker angeklagt.