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Gericht: Kanzleramt muss keine Auskunft zu Cum-Ex-Kommunikation geben

BERLIN (dpa-AFX) -Das Bundeskanzleramt muss nach einer Gerichtsentscheidung keine Auskunft darüber geben, wie Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) mit Journalisten in der "Cum-Ex"-Affäre kommuniziert hat. Auskünfte müssten nur zu dienstlich erlangtem Wissen erteilt werden, teilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Montag mit. Im konkreten Fall sei nicht ersichtlich, dass es sich bei der fraglichen Kommunikation um eine dienstliche Tätigkeit gehandelt habe. (Az.: OVG 6 S 15/23)

Geklagt hatte ein Journalist des "Tagesspiegels". Nach einem Bericht der Zeitung hob das OVG mit seiner Entscheidung einen Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts auf, wonach das Kanzleramt noch zu Auskünften verpflichtet war. Rechtsmittel gegen den Beschluss der Zweitinstanz gibt es nach Gerichtsangaben keine, in Eilverfahren entscheidet das OVG abschließend.

Auch ein weiterer Journalist unterlag vor Gericht im Streit um Auskünfte zur "Cum-Ex"-Affäre, wie es in der Mitteilung weiter hieß.

Die "Cum-Ex"-Affäre gilt als einer der größten Steuerskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte und wird juristisch aufgearbeitet. Die beteiligten Banken und anderen Investoren hatten sich dabei mit einem ausgeklügelten Verwirrspiel von Finanzbehörden Kapitalertragssteuer erstatten lassen, die nie gezahlt wurde. Dafür wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch in großen Paketen rund um den Stichtag für die Ausschüttung in rascher Folge hin- und hergeschoben, bis keiner mehr einen Überblick hatte.

Dem Staat entstand geschätzt ein zweistelliger Milliardenschaden. Im Jahr 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 stellte dann der Bundesgerichtshof fest, dass "Cum-Ex"-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten sind.