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Geologiedatengesetz: Unternehmen sorgen sich um Geschäftsgeheimnisse

Die Rohstoffwirtschaftsverbände versuchen das geplante Geologiedatengesetz in seiner jetzigen Form zu verhindern. Sie wollen vor allem die Offenlegungspflicht begrenzen.

Bergleute und Besucher im Bergwerk des Bergbauunternehmen Kali und Salz am Standort Siegfried-Giesen im Kreis Hildesheim. Foto: dpa
Bergleute und Besucher im Bergwerk des Bergbauunternehmen Kali und Salz am Standort Siegfried-Giesen im Kreis Hildesheim. Foto: dpa

Die Rohstoffbranche sieht ihre Geschäftsgeheimnisse durch ein neues Gesetz gefährdet. Ein Gutachten stützt die Argumente der Unternehmen. Das Geologiedatengesetz (GeolDG) hat schon mehrere Stufen des Gesetzgebungsverfahrens durchlaufen. Bedenken der Wirtschaft wurden bislang vom Tisch gewischt, zuletzt auch durch den Bundesrat.

Doch nun versuchen die Verbände der Rohstoffwirtschaft – vom Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden über den Verband der Kali- und Salzindustrie bis zur Vereinigung Rohstoffe und Bergbau – unter Führung des BDI, das Ruder noch herumzureißen.

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Im Kern geht es den Unternehmen der Rohstoffbranchen um die Frage, welche Daten über ihre Lagerstätten sie öffentlich machen müssen. Die Geologiedaten sollen unter anderem als Basis für die Suche nach dem geeigneten Standort eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle dienen.

Grundsätzlich unterstütze man das Ziel des Gesetzentwurfs, heißt es in den betroffenen Branchen. Allerdings wollen die Unternehmen die Offenlegungspflicht begrenzen. „Die geologischen Daten und deren Bewertung haben für die Rohstoffindustrie einen hohen Wert. Für die Unternehmen der heimischen Rohstoffförderung bilden sie die Grundlage der Geschäftstätigkeit und stellen somit besonders schützenswerte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse dar“, heißt es in einem internen Papier des BDI.

Die Geologiedaten gelten als das Herzstück der rohstoffgewinnenden Branchen. Sie seien „gleichzusetzen mit Forschungs- und Entwicklungsdaten beispielsweise der Pharma-, Chemie-, Elektronik-, IT- oder Automobilindustrie“, schreibt der BDI.

Der Verband ist daher davon überzeugt, dass das Gesetz vor Gericht landen würde, sollte es in der derzeitigen Fassung verabschiedet werden. „Wenn der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht gewährleistet wird, sind nach unser Überzeugung Klagen gegen das Gesetz unvermeidlich. Das könnte den Prozess der Endlagersuche deutlich verzögern. Das kann nicht im Interesse der Bundesregierung sein“, sagte Stefan Mair, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, dem Handelsblatt.

Ausmaß der geforderten Daten unverhältnismäßig

Der Augsburger Verwaltungsrechtler Matthias Rossi teilt die Bedenken. In einem dem Handelsblatt vorliegenden Gutachten, das Rossi im Auftrag des BDI und der betroffenen Branchen der Rohstoffwirtschaft angefertigt hat, kommt er zu dem Ergebnis, dass das GeolDG in seiner jetzigen Entwurfsfassung verfassungswidrig ist.

Rossis Kritik entzündet sich insbesondere an § 34 des geplanten Gesetzes. Das Ausmaß der geforderten Bereitstellung von Daten sei unverhältnismäßig, schreibt Rossi. Mit der geforderten öffentlichen Bereitstellung werde „unnötigerweise eine Eingriffsbreite in Kauf“ genommen, „die nicht nur grundrechtlich unangemessen ist, sondern die noch dazu die trotz mancher Mängel grundsätzlich differenzierte und ausgewogene Gesamtarchitektur des GeolDG zunichte macht“. Mit anderen Worten: Die diagnostizierten Mängel gefährden nach Rossis Überzeugung das gesamte Gesetz.

„Das Gutachten erhärtet die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Geologiedatengesetz“, sagt BDI-Mann Mair. Der Gesetzgeber müsse daher Änderungen vornehmen. Mair fürchtet, die „unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte“ führten „zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Rohstoffindustrie“.

In der Großen Koalition verfingen die Bedenken der Wirtschaft bislang nicht. Allerdings zeichnet sich ein Umdenken ab. „Wir sollten die Bedenken der betroffenen Branchen ernst nehmen. Es kann niemand ein Interesse daran haben, ein Gesetz zu verabschieden, das mit einem hohen Risiko der Verfassungswidrigkeit behaftet ist. Damit würde wertvolle Zeit bei der Endlagersuche verlorengehen“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels dem Handelsblatt.

In Koalitionskreisen wird derzeit darüber debattiert, wie man das Gesetz noch ändern könnte. Im Gespräch ist beispielsweise, für Zweifelsfälle eine Schiedsstelle einzurichten. Bei den sogenannten „Bewertungsdaten“ von Rohstoffen – sie umfassen beispielsweise Vorratsberechnungen, Nutzungspotenziale und Laborwerte – könnte die Schiedsstelle entscheiden, ob eine Veröffentlichung erfolgen soll oder nicht.