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Frau wird nach Beleidigung ihres Chefs entlassen - und enthält nun Entschädigung

Eine Frau soll ihren Chef tief unter der Gürtellinie beleidigt haben und hat dennoch eine finanzielle Entschädigung für ihre Entlassung durchsetzen können.

Eine Frau legte Einspruch gegen ihre Entlassung ein - dann kamen die Gründe dafür zu Tage (Symbolbild: Getty Images)
Eine Frau legte Einspruch gegen ihre Entlassung ein - dann kamen die Gründe dafür zu Tage (Symbolbild: Getty Images) (fizkes via Getty Images)

Die 56-jährige Australierin wurde vor Kurzem fristlos von ihrer Festanstellung bei einer Personalagentur in Darwin entlassen - ein Ereignis, den sie selbst dem Online-Magazin "Ladbible" zufolge als persönliches, berufliches und finanzielles Desaster bezeichnet.

Weil sie die Entlassung als unfair empfindet, legte sie bei der Fair Work Commission, ein australischer Gerichtshof für Arbeitsrecht, Einspruch ein. In dem darauffolgenden Verfahren kamen jedoch die mutmaßlichen Gründe für die Kündigung zu Tage.

Erstaunliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen

So soll sie sich wiederholt abfällig und beleidigend über den Geschäftsleiter des Unternehmens geäußert haben wie "Ladbible" weiter berichtet. Sie soll ihn gegenüber Kollegen als frauenfeindlich bezeichnet haben, in Besprechungen demonstrativ die Augen gerollt haben und sogar verächtliche Bemerkungen über dessen Genitalien gemacht haben: "Schaut euch mal seine Hosen haben, da sollte sich doch eigentlich was wölben", wurde sie in dem Verfahren zitiert.

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Auch andere Mitarbeiter soll sie gemobbt und gegen Kollegen und Vorgesetzte aufgewiegelt haben. Das Fass zum Überlaufen brachte offenbar ein Vorfall, als sie ihren Chef mit unterdrückter, aber hörbarer Stimme als "verdammten Wichser" bezeichnet haben soll.

Die Frau erhält finanzielle Entschädigung

Ihre Stelle bekam die Frau angesichts dieser Anschuldigungen und des, in den Worten der Fair Work Commission, "extrem ungebührlichen Verhaltens" nicht wieder. Dennoch entschied das Gericht, dass ihr eine finanzielle Entschädigung zusteht.

Als gravierendes Fehlverhalten könne man ihr Verhalten am Arbeitsplatz nämlich nicht bezeichnen, wie die Kommission befand. Demnach sei eine fristlose Entlassung nicht angemessen gewesen. "Es wirkte sich zwar auf das Wohlbefinden anderer Angestellter aus, löste jedoch keine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für deren Gesundheit oder Sicherheit aus und hatte einen Einfluss auf deren Ruf oder die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens", begründete die Vorsitzende Paula Spencer die Entscheidung.

Für die fehlende Kündigungsfrist wurden der Frau 6000 Dollar (etwa 5300 Euro) zugeschrieben.

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