Flug gestrichen – das sind Ihre Rechte
Endlich Urlaub und dann das: Wegen Personalmangels wurden für die Sommermonate hunderte Flüge gecancelt. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Fluggästen zusteht.
Lange Warteschlangen an den Flughäfen, abgesagte Flüge: Für viele Reisende steht der lang ersehnte Urlaub in diesem Jahr auf der Kippe. Der Grund: Wegen Personalmangels mussten die Fluggesellschaften hunderte Flüge während der Sommermonate annullieren.
Doch wer gebucht hat und davon betroffen ist, muss sich nicht gleich ganz vom Urlaub verabschieden. Denn wenn ein Flug gestrichen wird, muss die Airline für Ersatz sorgen, wie die Verbraucherzentrale erklärt: "Wird Ihr Flug annulliert, muss man Sie anderweitig befördern. Dies kann beispielsweise durch Umbuchung auf einen anderen Flug oder auf eine Bahnfahrt erfolgen. Für die Organisation ist die Fluggesellschaft verantwortlich." Mehr Geld dürfe die Airline dafür nicht von ihren Kund*innen verlangen.
Schadensersatz, Erstattung, Ausgleichszahlung
Kommt von der Airline kein Angebot für eine Beförderung zu vergleichbaren Reisebedingungen, haben Passagiere noch die Möglichkeit, selbst neue, teurere Tickets zu buchen. Für den Mehraufwand können Fluggäste dann gegebenenfalls Schadensersatz gegen die Fluggesellschaft geltend machen und die Mehrkosten für das neue Ticket verlangen.
Wer die Reise wegen eines gestrichenen Flugs gar nicht mehr antreten möchte, hat auch immer die Möglichkeit, sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.
Auch Fristen spielen eine Rolle, wenn Flüge abgesagt werden. "Wurden Sie weniger als zwei Wochen vor dem Abflug über die Annullierung Ihres Fluges informiert, steht Ihnen außerdem ein Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro zu", erklären die Verbraucherschützer.
Das gilt für Pauschalreisen
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist am besten dran. Denn dann ist der Reiseveranstalter in der Pflicht und muss sich um eine entsprechende Ersatzbeförderung kümmern. Sollten sich dadurch die Ticketpreise erhöhen, braucht das Reisende nicht zu interessieren, denn eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Reiseveranstalters.
Kommen Pauschaltouristen durch geänderte Verbindungen zu spät am Zielort an, können sie laut Verbraucherzentrale gegebenenfalls Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen. Auf Erstattung des Ticketpreises haben sie jedoch keinen Anspruch.
Weitere Informationen zum Thema "Wann muss eine Fluggesellschaft zahlen" finden Sie hier auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg.
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