FDP: Soli 'nicht mehr begründbar' - Klageschrift wird vorgestellt
BERLIN (dpa-AFX) - Die FDP-Bundestagsfraktion hält ihre angekündigte Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den Solidaritätszuschlag für gut begründet. "Der Soli ist verfassungsrechtlich nicht mehr begründbar, er ist immer verbunden mit den Hilfen für Ostdeutschland", sagte Fraktionsvize Christian Dürr der "Augsburger Allgemeinen" (Donnerstag). Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019 dürfe man den Soli nicht mehr erheben, betonte der FDP-Finanzexperte, der die Klageschrift an diesem Donnerstag in Berlin vorstellen will.
Die Bundesregierung hatte beschlossen, den Solidaritätszuschlag zum 1. Januar 2021 für 90 Prozent der Steuerzahler zu streichen. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn dann nur noch teilweise zahlen - je höher das Einkommen, desto mehr. Nur die einkommensstärksten 3,5 Prozent werden weiterhin voll zur Kasse gebeten. Der Soli war ursprünglich als Sondersteuer vor allem für den Aufbau Ostdeutschlands eingeführt worden. Er beträgt 5,5 Prozent der Körperschaft- und Einkommensteuer.
Die FDP will mit ihrer Klage erreichen, dass der Soli für alle Steuerzahler gestrichen wird. Die verbleibenden zehn Prozent der Soli-Zahler stünden für die Hälfte des Aufkommens, betonte Dürr. "Im nächsten Jahr trifft das die mittelständischen Unternehmen, die gerade die schwerste Krise seit Jahrzehnten überstehen müssen", kritisierte er.