Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    38.405,66
    +470,90 (+1,24%)
     
  • Dow Jones 30

    37.930,65
    -455,44 (-1,19%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.279,57
    -2.503,84 (-4,26%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.278,08
    -60,98 (-4,55%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.780,76
    -202,32 (-1,27%)
     
  • S&P 500

    5.060,70
    -55,47 (-1,08%)
     

Faeser zu Waffenrechts-Verschärfungen: Können mit FDP diskutieren

BERLIN (dpa-AFX) -Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht beim Koalitionspartner FDP ungeachtet der Skepsis für die von ihr vorgelegte Verschärfung des Waffenrechts auch gemeinsame Zugänge. Bei der FDP gebe es etwa "viel Verständnis" dafür, dass halbautomatische Sturmgewehre nicht in private Hände gehörten, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Die FDP möchte bestehende Regelungen evaluieren, wogegen nichts spreche, sagte Faeser weiter.

Die Bundesinnenministerin hatte nach den Silvester-Krawallen und den aufgeflogenen Putschplänen einer Reichsbürger-Gruppe angekündigt, das Waffenrecht in Deutschland verschärfen zu wollen. Die Verschärfung umfasst laut Faeser ein Verbot von halbautomatischen Waffen für Privatleute. Für den Erwerb von Schreckschusspistolen solle zudem schon ein kleiner Waffenschein notwendig sein, und man wolle darüber hinaus, dass beim kleinen Waffenschein Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemacht werden, sagte die Ministerin weiter. Die FDP hat neue Auflagen für den Waffenbesitz abgelehnt.

Die FDP habe einen Punkt, wo sie recht habe, sagte Faeser weiter. Es gebe Umsetzungsschwierigkeiten bei stärkeren Kontrollen durch Waffenbehörden. Dies sei eine Folge jener Zeit, in der "alle in Deutschland immer nur sparen wollten, gerade bei der öffentlichen Verwaltung". Das sei nicht richtig gewesen. Es gebe wenig Personal in den Kommunalverwaltungen.

Auf die Silvesterkrawalle angesprochen sagte die Ministerin, man habe deutschlandweit noch keinen Überblick über die Täterstruktur. Das werde Ende der Woche der Fall sein, da die Länder dies erheben und über das Bundeskriminalamt ans Bundesinnenministerium weitermelden würden.