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KORREKTUR: Modehändler Shein wehrt sich gegen Vorwürfe von Verbraucherschützern

(Im 1. Satz wurde berichtigt: Der Online-Händler (statt: Der chinesische Online-Händler). Im 2. Satz wurde ergänzt: das Unternehmen mit Sitz in Singapur (statt: das Unternehmen). Der 3. und 4. Satz wurden umformuliert: wies (...) darauf hin, dass er sich in einem mehrmonatigen Austausch mit der EU-Kommission befinde. Shein war am Freitag als "sehr große Online-Plattform" im Sinne des EU-Digitalgesetz (Digital Services Act) benannt worden; für solche Plattformen gelten besonders strenge Vorgaben. (statt: wies (...) darauf hin, dass noch nicht abschließend geklärt sei, ob Shein in die Kategorie "sehr große Online-Plattform" im Sinne des Digital Services Act der EU falle. Deshalb könne das EU-Gesetz noch nicht auf Shein angewendet werden.)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Online-Händler Shein wehrt sich gegen den Vorwurf deutscher Verbraucherschützer, mit unzulässigen Geschäftspraktiken gegen EU-Recht zu verstoßen. Shein sei bestrebt, "allen seinen Kunden ein grösstmöglich sicheres, angenehmes und zuverlässiges Einkaufserlebnis zu bieten", teilte das Unternehmen mit Sitz in Singapur auf Anfrage mit. Der Online-Händler wies am Dienstag in Brüssel zudem darauf hin, dass er sich in einem mehrmonatigen Austausch mit der EU-Kommission befinde. Shein war am Freitag als "sehr große Online-Plattform" im Sinne des EU-Digitalgesetz (Digital Services Act) benannt worden; für solche Plattformen gelten besonders strenge Vorgaben.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hatte die Plattform abgemahnt und das am Montag öffentlich gemacht. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act, der die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet. Die Mängelliste umfasst mehrere Punkte: Der VZBV kreidet Shein beispielsweise an, dass, sobald eine Kundin oder ein Kunde die Website verlassen will, ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?" erscheint.