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Für Wirtschaftsanwälte herrschen Zustände wie im Paradies

Eine bessere Konjunktur können sich Wirtschaftsanwälte kaum wünschen. Die Auftragsbücher der Firmen sind voll, trotz des beginnenden Handelskriegs läuft der Export, und die Arbeitslosenzahlen sind niedrig wie lange nicht. So ist es nur eine logische Folge, dass der Wachstumshunger der Unternehmen und damit auch der Boom an den M & A-Märkten anhält.

Der Transaktionsmarkt bewegt sich auf Rekordniveau. Das gilt vor allem für die grenzüberschreitenden Megadeals, die das Geschäft der Transaktionsspezialisten beflügelten – allen voran die Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto durch Bayer für insgesamt 63 Milliarden US-Dollar. Nie zahlte ein deutscher Konzern mehr für einen Zukauf als das Leverkusener Chemieunternehmen.

Kein Wunder, dass die Laune bei den erfolgreichsten Transaktionsanwälten des Landes blendend ist: „So einen brummenden Markt hatten wir schon lange nicht“, sagt Carsten Berrar, Partner der US-Sozietät Sullivan & Cromwell. Die New Yorker Edeladresse ist auch hierzulande eine der gefragtesten Sozietäten, wenn die Filetstücke unter den M & A-Mandaten zu verteilen sind. Dazu gehörten der Bayer-Deal, die Fusion der Gasunternehmen Linde und Praxair oder die Übernahme von Stada. Neben den deutschen Marktführern Hengeler Mueller, Freshfields Bruckhaus Deringer und Linklaters kann auch Sullivan mit Topmandaten glänzen.

Für die M & A-Spitzenkanzleien wird es immer wichtiger, bei den großen Deals dabei zu sein. Denn nur Transaktionen dieser Güteklasse sorgen – anders als das Standard-M & A-Geschäft – für hohe Honorare. Der Beratungsaufwand ist weit höher. Zudem sind Großtransaktionen meist mit umfassenden gesellschafts- und steuerrechtlichen Umstrukturierungen verbunden, häufig über eine Vielzahl von Ländergrenzen hinweg.

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Dazu tragen aber auch gestiegene Risiken wesentlich bei, die Riesendeals schneller zum Kippen bringen können. Sie erfordern ein erhöhtes Bewusstsein der Anwälte für diese Gemengelage und machen den Job damit schwieriger. „Neben wachsenden rechtlichen Gefahren, etwa wegen kartellrechtlicher Hürden, sind wir Anwälte auch mit dem wachsenden Einfluss sogenannter aktivistischer Investoren konfrontiert“, so Michael Ulmer, Partner im Frankfurter Büro der US-Topkanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton.

Außerdem müssen die Juristen beim Blick auf die möglichen Geschäfte weit stärker als früher mögliche Reputationsschäden im Auge haben. Die drohen, wenn Unternehmen unwürdige Arbeitsbedingungen bieten oder die Umwelt zerstören. „Der Strukturierung einer Transaktion kommt so eine deutlich größere Bedeutung zu“, skizziert Ulmer.

Der Wettbewerb um die Marktspitze ist dabei noch einmal härter geworden – insbesondere die US-Sozietät Latham & Watkins hat erfolgreich einiges investiert, um die Konkurrenz noch stärker aufzumischen, und dafür hochkarätiges Personal der britischen Wettbewerberin Linklaters abgeworben. So gilt sie inzwischen neben Einheiten wie Milbank Tweed Hadley & McCloy als eine der größten Herausforderinnen der Marktführer, noch dazu, weil sie wie diese parallel dazu ebenso bei Deals mit Beteiligung von Private-Equity-Investoren ein großes Rad dreht.

Und für Kirkland & Ellis wiederum zahlte es sich neben ihren guten Verbindungen zu Investoren aus, dass sie den früheren Latham-Partner Jörg Kirchner und Hengeler-Mann Achim Herfs unter ihr Dach holte. Kirkland bekam den Zuschlag, um die Übernahme des Pharmakonzerns Stada durch die Private-Equity-Investoren Bain und Cinven zu begleiten.

Überhitzung droht

Der Kampf um die Leuchtturmmandate wird aber auch deshalb härter, weil sich seit einigen Monaten gewisse Ermüdungserscheinungen am M & A-Markt abzeichnen. „Die Preise haben inzwischen Dimensionen erreicht, die es schwermachen, große Übernahmen ins Ziel zu bringen“, sagt Carsten Berrar. „Das hat sich zuletzt auch daran gezeigt, dass bei parallelen Überlegungen, ein Unternehmen zu verkaufen oder an die Börse zu bringen, es häufiger auf die IPO-Variante hinauslief. Das war schon seit 15 Jahren nicht mehr der Fall“, so Berrar.

Und wie ist die Lage bei den mittelgroßen bis kleineren Deals, die das Gros der Geschäfte der meisten M & A-Anwälte stellen? Hier ist die Situation in Teilen ähnlich wie bei den großen Transaktionen: Die Preise für Zukäufe erzielten teils schwindelerregende Höhen, vor allem bei ausländischen Investoren waren deutsche Unternehmen gefragt.

Deshalb werden Investoren zurückhaltender. Mit 692 angekündigten Deals standen 2017 über 100 weniger als im Vorjahr zu Buche. Dazu lastet auf den kleineren bis mittelgroßen Deals seit Längerem ein deutlich höherer Preisdruck, auch weil zahlreiche Rechtsabteilungen inzwischen viel von den Aufgaben übernehmen und intern stemmen, mit denen vor Jahren noch die externen Berater beauftragt wurden. Dennoch waren und sind die Transaktionsteams der Kanzleien guter Laune, weil bestens ausgelastet.

Ein guter Indikator für den Zustand der Kanzleilandschaft in diesem Segment ist allen voran CMS Hasche Sigle, die nach Anwälten größte Sozietät hierzulande. Sie verzeichnet ein Aufkommen an Transaktionen aus dem sogenannten Small- bis Midcap-Segment, das seinesgleichen am deutschen Markt sucht. Ihre große Stärke: die Effizienz. So bleibt sie wie auch Noerr einer der führenden Anbieter im Segment der mittelgroßen Transaktionen, wenngleich die Konkurrentin noch häufiger Zugang zu großen Deals verbucht.

Eine ebenfalls herausragende Position hat sich auch Baker & McKenzie gesichert. Sie gilt als eine der wichtigsten Spezialistinnen für wachsende Geschäftsbeziehungen vor allem mittelständischer deutscher Firmen mit asiatischen Unternehmen. Die Kanzlei pflegt insbesondere nach China hervorragende Kontakte und ist deshalb für das wachsende Interesse von Unternehmen aus der Volksrepublik an hiesigen Unternehmen bestens aufgestellt.

Gefragte Spezialisten für konfliktträchtige Themen

Mit dem starken Transaktionsmarkt zumindest punktuell verknüpft ist auch der anhaltende Boom eines anderen Feldes: Konfliktlösungen, sprich die außergerichtliche Streitbeilegung, aber auch Vertretung in Prozessen und Schiedsverfahren. Denn das brummende Dealgeschäft führt auch dazu, dass Gesellschaftsrechtler verstärkt eingebunden werden. Ihre Erfahrung ist gefragt, wenn es zu Streitigkeiten vor, während oder nach einer Transaktion kommt.

Ein gutes Beispiel dafür war zuletzt der Übernahmekampf um Stada, in dem sogenannte aktivistische Aktionäre mithilfe von spezialisierten Kanzleien wie Broich oder Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan versuchten, Einfluss auf Firmenführung und Geschäftspolitik sowie auf die Besetzung von Aufsichtsrat oder Vorstand zu nehmen.

Wie für die Transaktionen selbst werden Sozietäten wie Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller und Linklaters auch in solchen Krisensituationen oder drohenden Krisenszenarien wegen ihrer breiten gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Kompetenzen häufig zu Hilfe gerufen. Ähnliches gilt für einen der wichtigsten Dauerbrenner in Sachen Konfliktlösung: die Beratung rund um mögliche Organhaftungen.

Wann und unter welchen Voraussetzungen haften aktuelle oder ehemalige Organe von Unternehmen für Fehlentwicklungen verschiedenster Ausprägung? Anknüpfungspunkt für diese Fragen sind dabei regelmäßig mögliche Verstöße gegen die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen durch Unternehmen, sogenannte Compliance-Vergehen. Die Firmen haben erkannt, dass sie diesbezüglich eine intensive Beratung benötigen – entweder präventiv oder wenn sie erkennen, dass etwas falsch läuft.

Die Zahl der Kanzleien, die dieses besonders lukrative Feld interner Untersuchungen bestimmen, ist dabei recht überschaubar. Bemerkenswert: Vor allem in Fällen mit US-Bezug bevorzugen Mandanten dabei bis dato klar US-Kanzleien wie Skadden Arps Slate Meagher & Flom oder White & Case.

Eine neue Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgt aber für Aufregung: Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge der Dieselermittlungen im Umfeld von Audi Büros der von VW beauftragten Kanzlei Jones Day durchsucht und Unterlagen sichergestellt. Zu Recht, entschied Karlsruhe und kam zu dem Schluss, dass sich die US-Kanzlei auch nicht auf den Schutz des Grundgesetzes berufen kann. Womöglich gibt das starken deutschen Einheiten wie Pohlmann & Company oder Noerr wei‧teren Auftrieb in diesem Beratungsfeld.

Noch gravierender sind aber für die Sozietäten – und nicht nur die internationalen – die Auswirkungen des Beschlusses auf ihre Arbeit an internen Untersuchungen. „Daten von Mandanten, die zu einer internen Untersuchung gehören, sind nun selbst in den Kanzleiräumen nicht sicher“, so Johannes Altenburg, Partner der Strafrechtskanzlei Roxin. Das gelte jedenfalls, solange gegen das Unternehmen, das den Auftrag zur Untersuchung gegeben hat, kein formelles Verfahren eingeleitet wurde.