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Führungskräfte machen sich für mehr Mitarbeiterkapitalbeteiligung stark

Der Führungskräfteverband ULA lobt die im Grundrenten-Kompromiss beschlossenen Maßnahmen, wünscht sich aber noch höhere steuerliche Freibeträge.

In Deutschland sind verhältnismäßig wenige Arbeitnehmer an ihrem Unternehmens beteiligt. Foto: dpa
In Deutschland sind verhältnismäßig wenige Arbeitnehmer an ihrem Unternehmens beteiligt. Foto: dpa

Die von der Großen Koalition beschlossene Stärkung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung durch höhere steuerliche Freigrenzen ist aus Sicht des Führungskräfteverbands ULA ein Schritt in die richtige Richtung – dem aber weitere folgen sollten. „Auch nach der aktuellen Erhöhung liegt Deutschland noch immer am unteren Ende der Förderung unserer Nachbarländer“, sagte der Präsident der United Leaders Association, Roland Leroux, dem Handelsblatt. Die ULA ist als Vereinigung der deutschen Führungskräfteverbände das politische Sprachrohr für rund 70.000 Führungskräfte.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung führt in Deutschland bislang eher ein Schattendasein. Der Bundesverband Mitarbeiterbeteiligung (AGP) schätzt, dass rund zwei Millionen Beschäftigte in 4.200 Firmen über Belegschaftsaktien oder Stille Beteiligungen und Genussrechte am Kapital ihrer Firma beteiligt sind.

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Dabei kann diese Form der Vermögensbildung ein zusätzliches Instrument zur Absicherung im Alter sein. Der Koalitionsausschuss mit den Spitzen von Union und SPD hatte deshalb in seinem Grundrenten-Kompromiss auch eine Verdopplung der steuerlichen Freigrenzen für den Erwerb von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen von 360 Euro auf 720 Euro im Jahr beschlossen.

Selbst für Geringverdiener kann sich eine entsprechende Vorsorge lohnen, wie eine Modellrechnung der ULA am Beispiel des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsprogramms eines führenden deutschen Chemieunternehmens zeigt. Ein Mitarbeiter, der vom 20. Lebensjahr bis zur Rente mit 67 monatlich 25 Euro dort einzahlt, hat nach geltendem Recht am Ende eine Zusatzrente von rund 430 Euro monatlich, die über 23 Jahre hinweg konstant gehalten werden kann.

Durch die vom Koalitionsausschuss beschlossene Erhöhung des Freibetrags steigt die mögliche Rentenzahlung auf 460 Euro im Monat. Eine von der ULA geforderte Anhebung des Freibetrags auf 3.600 Euro hätte sogar 490 Euro Rente monatlich ermöglicht.

In anderen Ländern gelten höhere Freigrenzen

Leroux verweist darauf, dass der Fiskus in etlichen europäischen Nachbarländern deutlich höhere steuerliche Freigrenzen gewährt. In Irland sind es laut ULA 12.700 Euro im Jahr, in Spanien 12.000 Euro, in Österreich 7.500 Euro. Deshalb fordern die Führungskräfte eine schrittweise Anhebung des Freibetrags auf einen europäischen Mittelwert. „Der jüngste Antrag der FDP-Bundestagsfraktion setzt hier die richtigen Schwerpunkte“, sagte Leroux.

Die Liberalen hatten sich Anfang November für einen „Eigentumsturbo“ stark gemacht. In einem Antrag für den Bundestag fordern sie die Bundesregierung auf, den Steuerfreibetrag bis 2022 in drei Schritten auf 1.500 Euro und langfristig auf 5.000 Euro anzuheben. Außerdem sollen Informationskampagnen helfen, die Mitarbeiterbeteiligung als Chance für den langfristigen Vermögensaufbau und als weitere Säule der Altersvorsorge zu etablieren.

Für die FDP liegen die Vorteile auf der Hand, auch für Arbeitgeber: Wer am eigenen Unternehmen beteiligt sei, identifiziere sich stärker mit dem Betrieb. Mitarbeiterkapitalbeteiligung sei also auch ein Mittel, um eine langfristige Bindung der Arbeitnehmer an ihr Unternehmen zu erreichen. Allerdings seien die steuerlichen und bürokratischen Vorschriften zu unattraktiv, um für eine größere Verbreitung zu sorgen.

Das Thema wird auch beim CDU-Parteitag am kommenden Freitag und Samstag eine Rolle spielen. In einem Antrag gibt der Bundesvorstand das Ziel aus, die Voraussetzungen für die Gewinn- und Kapitalbeteiligungen der Arbeitnehmer weiter zu verbessern.

„Kapitalbeteiligungen stärken die Verbundenheit der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen, fördern das Miteinander und eröffnen den Beschäftigten eine neue Einkommensquelle“, heißt es in dem Antrag weiter. Außerdem ließen sich Unternehmensnachfolgen durch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen vereinfachen, indem bisherige Unternehmer den Betrieb an die Belegschaft oder Teile davon übergeben.

Doppelverbeitragung der Betriebsrenten noch ein Hindernis

In vielen Start-ups sei die Beteiligung am Unternehmen Teil der Vergütung, schreibt der CDU-Bundesvorstand. „Deshalb wollen wir die Versteuerung erst dann ansetzen, wenn aus diesen Beteiligungen Gewinne erzielt oder die Anteile veräußert werden.“

Die verbesserten Bedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind aber nicht das einzige, was dem Führungskräfteverband ULA am Grundrenten-Kompromiss der Koalitionsspitzen gefällt. Auch die Beitragsentlastung von Betriebsrentnern sei positiv hervorzuheben.

Bisher müssen Betriebsrentner auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten, sobald sie die bisherige Freigrenze von knapp 156 Euro monatlich überschreiten. Diese sogenannte „Doppelverbeitragung“ wird als Hindernis für die Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge gesehen.

Das Bundeskabinett hat deshalb am Montag bei seiner Klausur in Meseberg entschieden, ab 2020 die Freigrenze in einen dynamisierten Freibetrag umzuwandeln. Dadurch werden rund 60 Prozent der Betriebsrentner nur noch maximal den halben Beitragssatz zahlen, die übrigen 40 Prozent werden spürbar entlastet. Dies lobte ULA-Präsident Leroux als Schritt in die richtige Richtung. „Ziel muss jedoch der vollständige Abbau der Doppelverbeitragung bleiben.“