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EuGH stärkt Rechte minderjähriger Flüchtlinge

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte minderjähriger Flüchtlinge gestärkt, die in Deutschland einen Antrag auf internationalen Schutz stellen. Die Richter des höchsten europäischen Gerichts entschieden am Montag, dass bei einem Antrag keine Rolle spielen darf, ob den Eltern des Minderjährigen zuvor bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist (Rechtssache C-720/20). Voraussetzung ist allerdings, dass der Minderjährige zuvor nicht schon in einem anderen Land schriftlich um Schutz gebeten hat. Zudem darf kein anderer EU-Staat nach EU-Recht für das Prüfverfahren zuständig sein.

Hintergrund des Urteils ist der Fall einer russischen Minderjährigen, deren Antrag auf internationalen Schutz in Deutschland abgelehnt wurde, weil ihre Familie bereits in Polen den Schutzstatus bekommen hatte. Nach Ansicht Deutschlands waren die polnischen Behörden für die Prüfung ihres Antrages zuständig. Der Fall wird nun weiter vor dem Verwaltungsgericht Cottbus verhandelt.

In einem weiteren Urteil stellte der EuGH zudem klar, dass minderjährige Flüchtlinge ein Recht darauf haben, die Verweigerung der Aufnahme eines EU-Landes in bestimmten Fällen anzufechten (Rechtssache C-19/21). Hintergrund ist der Fall eines ägyptischen Minderjährigen, der zunächst einen Antrag auf Schutz in Griechenland stellte, jedoch seinen Onkel in den Niederlanden erreichen wollte. Dies lehnten die niederländischen Behörden zunächst ab.