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EU-Wettbewerbshüterin nennt Kartellvorwürfe gegen VW, BMW und Daimler „sehr ernsten Fall“

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sieht die Kartellvorwürfe gegen die deutschen Autohersteller Volkswagen, BMW und Daimler als schwerwiegend an. „Wir sind der Meinung, dass dies ein sehr ernster Fall ist“, sagte die Dänin dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.

Erst in der vergangenen Woche hatten die EU-Wettbewerbshüter ihren Vorwurf illegaler Absprachen gegen die drei deutschen Autobauer belegt. Im Interview bekräftige Vestager, dass die bisherigen Ermittlungen ergeben hätten, „dass sich die Autobauer abgesprochen haben, um Innovationen zu verhindern“. Den Kunden sei damit die Möglichkeit genommen worden, sich für ein umweltfreundliches Auto zu entscheiden.

Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden.

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen – obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter Anfang April weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht – auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.

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Die Strafen dürften in die Milliarden gehen, wenn die Kommission den Konzernen rechtswidrige Absprachen nachweisen kann, die Millionen von Diesel- und Benzinfahrzeugen über mehrere Jahre betrafen. Denn die EU-Kommission nimmt den betroffenen Umsatz der Hersteller als Grundlage.

Besonders hart treffen könnte es BMW. Daimler und Volkswagen können auf einen Abschlag hoffen – oder sogar ganz verschont werden. Daimler hat den Status als „Kronzeuge“, weil die Stuttgarter den Fall 2014 selbst angezeigt hatten.

Nach Daimler meldete sich VW bei der EU-Kommission und lieferte im Juli 2016 eigene Erkenntnisse bei den Fahndern ab. Dies geht aus internen Unterlagen hervor, die dem Handelsblatt vorliegen. Der erste Kronzeuge kann in EU-Kartellverfahren in der Regel mit einem vollständigen Erlass des Bußgeldes rechnen, die folgenden noch mit bis zu 50 Prozent.

Der BMW-Konzern ist aber weiter nicht bereit, in dieser Form mit den Ermittlern zu kooperieren. „Nach den Erkenntnissen unserer internen Sachverhaltsaufklärung sehen wir keinen Grund, einen Kronzeugenantrag zu stellen“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Man werde aber weiter mit den Behörden zusammenarbeiten.

Die Münchener wehren sich vehement gegen die Vorwürfe und lassen sich dabei von der Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells beraten. Die BMW-Manager stellen sich auf den Standpunkt, dass es keine illegalen Absprachen gegeben habe und BMW im Gegensatz zu den Konkurrenten stets die neueste Abgasfiltertechnik im Einsatz hatte.