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EU-Bericht zeigt in Osteuropa rechtsstaatliche Defizite

Die Kommission stellt Osteuropa im Umgang mit Grundrechten ein schlechtes Zeugnis aus. Ein Streit über die daraus folgenden Sanktionen ist programmiert.

Eine Mehrheit der EU-Staaten hat ungeachtet von Drohungen aus Ungarn und Polen ein Verfahren zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Union auf den Weg gebracht. Foto: dpa
Eine Mehrheit der EU-Staaten hat ungeachtet von Drohungen aus Ungarn und Polen ein Verfahren zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit innerhalb der Union auf den Weg gebracht. Foto: dpa

Die EU-Kommission stellt Ungarn und Polen beim Thema Rechtsstaatlichkeit ein miserables Zeugnis aus. Das geht aus ihrem ersten Bericht dazu hervor. Auch andere osteuropäische Länder wie Bulgarien, Rumänien, die Slowakei und Kroatien werden darin kritisiert.

„Die Zahl der Staaten, die sich nicht mehr zu den gemeinsamen Grundwerten bekennen, nimmt eher zu als ab“, sagte Jens Geier, Vorsitzender SPD-Gruppe im Europaparlament, am Mittwoch. Er nannte als problematische Länder neben Ungarn und Polen auch osteuropäische Länder wie Tschechien, Slowenien und Bulgarien. „Wir haben zunehmende Probleme im eigenen europäischen Haus“, sagte Geier.

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Dabei warnt Brüssel warnt nicht nur vor den Angriffen auf die unabhängige Justiz oder den mangelnden Kampf gegen Korruption. Sie sieht in diesen Ländern auch die Freiheit der Presse bedroht und kritisiert fehlende Medienvielfalt.

Der Bericht der EU-Kommission ist für die Mitgliedstaaten hochrelevant. Denn die Überprüfungen sollen künftig die Grundlage für mögliche Kürzungen sein, wenn einzelne Mitgliedstaaten die europäischen Grundrechte verletzen.

„Jeder Bürger hat Anspruch auf Zugang zu unabhängigen Gerichten sowie zu freien und pluralistischen Medien und muss darauf vertrauen können, dass seine Grundrechte gewahrt werden“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourová. Sie erinnerte in ihrer Rede daran, dass sie in der tschechischen Diktatur aufwuchs.

„Wir wollen eine echte Kultur der Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Europäischen Union schaffen und eine echte Debatte auf Ebene der Mitgliedstaaten sowie der EU anstoßen“, ergänzte Justizkommissar Didier Reynders.

Die EU-Kommission kritisiert Ungarn in ihrem ersten Rechtsstaatlichkeitsbericht außerdem für die mangelhafte Bekämpfung der Korruption. „In Ungarn wird Korruption auf hoher Ebene zwar in einigen Fällen strafrechtlich verfolgt, aber die Bekämpfung ist nach wie vor sehr begrenzt“, heißt es im Bericht.

„Es scheint ein ständiger Mangel an entschlossenen Maßnahmen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen und zur Verfolgung von Korruptionsfällen zu bestehen, an denen hochrangige Beamte oder ihr engster Kreis beteiligt sind, wenn schwerwiegende Vorwürfe erhoben werden.“ Außerdem würden die Werbegelder durch den ungarischen Staat an regierungsfreundliche Medien verteilt. Es fehlten Transparenz oder entsprechende Gesetze. Dies eröffne der Regierung die Möglichkeit, „indirekt politischen Einfluss auf die Medien auszuüben“.

In diesem Zusammenhang wird auch Österreich mit einem ähnlichen System intransparenter Werbegelder seitens des Staates genannt. Auch die Medienaufsicht in Ungarn, Polen sowie Malta lasse zu wünschen übrig.

EU: Fördergelder sind an Bewertung der Rechtsstaatlichkeit geknüpft

Polen fällt besonders durch die mangelnde Unabhängigkeit seines Rechtssystems auf. „In Polen hat die Doppelrolle, in der der Justizminister gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, besondere Besorgnis hervorgerufen, da sie die Anfälligkeit für politische Einflussnahme auf die Organisation der Staatsanwaltschaft und die Untersuchung von Fällen erhöht“, heißt es in dem Bericht von Mittwoch.

In allen großen Fraktionen im Europaparlament herrscht Einigkeit, dass die Verletzung von Grundrechten mit der Kürzung von EU-Geldern verknüpft werden muss.

Bereits seit Wochen laufen die Gespräche zwischen Rat, Kommission und Parlament über die Zustimmung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und zum Corona-Wiederaufbauplan. Doch einen Durchbruch gab es bislang noch nicht.

Das größte Hemmnis ist neben der Aufstockung einer Reihe von Förderprogrammen mit einem zusätzlichen Volumen von elf Milliarden Euro der nun vorgeschlagene Rechtsstaatsmechanismus. „An dieser Frage kann die EU kaputtgehen“, warnte Katarina Barley (SPD), Vizepräsidentin des Europaparlaments. „Wenn wir es jetzt nicht schaffen, werden wir es nie schaffen.“

Das Thema Rechtsstaatlichkeit wird auch auf dem zweitägigen EU-Gipfel in Brüssel, der am Donnerstagnachmittag beginnt, eine Rolle spielen. Dabei steht das Thema offiziell nicht einmal auf der Tagesordnung.

Ein heftiger Streit ist programmiert. Der abgeschwächte Kompromissvorschlag der deutschen Ratspräsidentschaft für den Mechanismus zur Bestrafung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit wurde am Mittwoch im Kreis der EU-Botschafter mehrheitlich angenommen. Ungarn und Polen lehnten ihn ab.

Damit ist der Weg für die finalen Verhandlungen mit dem Europaparlament frei. Hier wird der Vorschlag für nicht hart genug gehalten. Hinzu kommt der Faktor Zeit. Es muss möglichst schnell eine Einigung gefunden werden, weil der Vertrag an das Finanzpaket mit den 1,8 Billionen Euro Coronahilfen geknüpft ist. Nur mit Zustimmung kann das Geld an die Länder ausgezahlt werden. „Wir sind sehr froh, dass wir in diesem fortgeschrittenen Zustand der Verhandlungen sind“, sagte Jourová , die den deutschen Kompromissvorschlag begrüßte.

Ungarn hatte bereits gedroht, den EU-Haushalt für die nächsten sieben Jahre scheitern zu lassen, wenn es zu einem Verfahren in Sachen Rechtsstaatlichkeit kommen sollte. Die Idee ist, dass künftig EU-Gelder gekürzt oder ausgesetzt werden, wenn die Verletzung gegen die Rechtsstaatlichkeit in direkter Weise Einfluss auf die EU-Finanzinteressen hat.

Ungarn und Polen lehnen dies ab. Gegen Ungarn läuft ein Artikel-7-Verfahren wegen der Verletzung von EU-Werten. Hinzu kommen noch weitere Vertragsverletzungsverfahren, welche die Kommission initiiert hatte.

Mehr: Rechtsstaatlichkeit: Stunde der Wahrheit für die deutsche Ratspräsidentschaft.