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Energie, Steuern, Job, Auto - Was sich 2023 für Verbraucher ändert

Das neue Jahr steht in den Startlöchern und hat viele Neuerungen für Verbraucher im Gepäck. Alle wichtigen Änderungen für 2023 haben wir für Sie im Überblick.

2023 bringt einige finanzielle Entlastungen für Verbraucher mit sich. (Bild: Getty Images)
2023 bringt einige finanzielle Entlastungen für Verbraucher mit sich. (Bild: Getty Images) (Baris-Ozer via Getty Images)

Neues Jahr, neues Glück, heißt es im Volksmund. Was sich im kommenden Jahr alles ereignen wird, steht noch in den Sternen. Schon fest eingeplant sind dagegen aber viele neue Regeln und Gesetze rund um Steuern, Job, Rente und mehr.

Kindergeld

Familien haben ab Januar mehr Geld in der Kasse, denn das Kindergeld wird ab 1. Januar erhöht. Es beträgt dann einheitlich für jedes Kind 250 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es dann somit 31 Euro mehr, für das dritte Kind 25 Euro. Ab dem vierten Kind bleibt es bei 250 Euro.

49-Euro-Ticket

Nach dem 9-Euro Ticket in 2022 soll in 2023 das 49-Euro-Ticket nachfolgen. Mit dem können Verbraucher dann alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland nutzen. Das Ticket soll noch im Frühjahr erhältlich sein. Ein genauer Starttermin steht aber noch nicht fest.

Bürgergeld

Aus Hartz IV wird ab Januar nächsten Jahres das Bürgergeld. Empfänger der Grundsicherung erhalten damit monatlich 53 Euro mehr, die Bezüge steigen von 449 Euro auf 502 Euro. Darüber hinaus gelten auch höhere Freibeträge für Bezieher. Um etwa Anreize zu schaffen, einem Job nachzugehen, steigt der Freibetrag für Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro auf 30 Prozent. Zudem wurden die Vermögensfreibeträge im ersten Jahr auf 40.000 Euro für Singles und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt festgelegt.

Wohngeld

Ab nächstem Jahr sollen mehr Menschen als Maßnahme in der Energiekrise mit Wohngeld unterstützt werden. Zu den bisherigen 600.000 Berechtigten sollen 1,4 Millionen weitere Haushalte hinzu kommen. Durchschnittlich soll das Wohngeld um 190 Euro steigen. Die genaue Höhe ist von den individuellen Gegebenheiten wie Einkommen, Miete und Wohnort abhängig.

Mehr Rente

Ab dem 1. Juli steigen die Renten und sollen zudem weiter zwischen Ost und West angepasst werden. Laut bisheriger Planung sollen die Renten in Westdeutschland um 3,5 Prozent steigen, im Osten um 4,2 Prozent. Final soll darüber aber erst im Frühjahr entschieden werden.

Krankenkassenbeiträge

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will in 2023 die Krankenkassenbeiträge erhöhen. Geplant sind 0,3 Prozent, womit der Beitrag auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns steigt.

Pflicht für Autofahrer

Bereits seit Februar 2022 sollen Masken im Verbandkasten des Autos mitgeführt werden. Dafür wurde eine Übergangsfrist festgelegt, bis wann ein Bußgeld droht. Ab 2023 sind die Masken im Verbandkasten ein Muss. Wer kontrolliert und ohne erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von 5 Euro belegt werden.

Gas, Fernwärme und Strom

Aufgrund der Energiekrise sollen Verbraucher in 2023 weiter finanziell entlastet werden. Gas, Fernwärme und Strom sollen dann zu 80 Prozent gedeckelt werden. Berechnet werden die nach dem Verbrauch im Vorjahreszeitraum. Die gedeckelten Preise liegen dann für Gas bei 12 Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent und für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde. Für den Verbrauch über 80 Prozent müssen Kunden dann die höheren, aktuellen Preise der Versorger zahlen.

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Voraussichtlich wird die Deckelung im März 2023 in Kraft treten, aber dann rückwirkend zum 1. Januar.

Förderung für E-Autos

Der Kauf eines reinen E-Autos wird aktuell mit bis zu 9.000 Euro von Bund und Hersteller gefördert. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge liegt der maximale Förderbetrag bis Ende 2022 bei 6750 Euro. Ab 2023 wird der Bundesanteil wird für reine E-Autos mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro auf 4500 Euro gesenkt, für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und bis zu 65.000 Euro auf 3000 Euro (bisher 5000 Euro). Dazu kommt noch ein Herstelleranteil von 50 Prozent, so dass maximal eine Förderung von 6750 Euro möglich ist.

Reine E-Autos, die über der Preisgrenze von 65.000 Euro liegen, werden nicht gefördert und die Förderungen für Plug-in-Hybridfahrzeuge fallen ab 2023 komplett weg.

Einkommensteuer

Steuerliche Entlastungen für Erwerbstätige stehen in 2023 mit der Erhöhung des Grundfreibetrags an. Der wird von 10.347 Euro auf 10.908 Euro angehoben. In 2024 soll er nochmals auf 11.604 Euro steigen. Den Spitzensteuersatz von 42 Prozent mussten bislang alle mit einem jährlichen Einkommen ab 58.597 Euro zahlen, in 2023 steigt die Grenze auf 62.810 Euro und soll 2024 noch einmal auf 66.761 Euro angehoben werden.

Sparerpauschalbetrag

Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne sind bislang für jeden Sparer bis zu 801 Euro (Ehepaare 1602 Euro) steuerfrei. In 2023 soll der Sparerpauschalbetrag von 801 Euro auf 1000 Euro steigen, für Eheleute entsprechend auf 2000 Euro.

Midi-Job

Bereits am 1. Oktober 2022 stieg die Verdienst-Obergrenze für Minijobber von 450 Euro auf 520 Euro pro Monat. Auch die Verdienstgrenzen für Midijobs änderten sich. Der Verdienst darf seitdem monatlich zwischen 520,01 und 1600 Euro liegen. Davor waren es zwischen 450,01 und 1300 Euro. Zum 1. Januar 2023 steigt die Grenze für Midi-Jobs erneut auf 2000 Euro.

Schweinefleisch

Ab Sommer 2023 soll eine Kennzeichnung für Schweinefleisch mit einem neuen Tierwohllabel für die Haltung der Tiere verpflichtend werden. Das gilt vorerst nur für frisches, unverarbeitetes und in Deutschland hergestelltes Fleisch. Das Label zeigt in fünf Kategorien an, wie die Tiere gehalten wurden, etwa ob sie nur im Stall gehalten wurden, ob sie Auslauf hatten oder ob sie aus Bio-Haltung kommen. Später soll auch eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Rind- und Geflügelfleisch eingeführt werden, ebenso wie für verarbeitete Produkte.

Mehrweg-Pflicht

Bereits seit dem 3. Juli 2022 gilt in der EU ein Produktionsverbot für viele Einwegplastik-Artikel. Darunter fallen Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor).

Um die Plastikflut weiter einzudämmen, werden ab 1. Januar 2023 Restaurants und Lieferdienste verpflichtet, Essen und Getränke auch in Mehrwegbehältern anzubieten.

Ausgenommen sind kleine Betriebe mit höchstens fünf Angestellten und einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern. Aber: Bringen Kunden eigene Gefäße zum Abfüllen mit, müssen die auch von den kleinen akzeptiert werden.

Tabaksteuer & Liquids

Rauchen wird immer teurer: Bereits Anfang 2022 wurde die Tabaksteuer für Zigaretten erhöht. Der Preis für eine Packung mit 20 Stück stieg durchschnittlich um 10 Cent. Ab Januar 2023 kommen noch einmal 10 Cent dazu. Für 2025 und 2026 sind jeweils 15 Cent Aufschlag vorgesehen.

Seit 1. Juli 2022 fallen auch Liquids für E-Zigaretten unter das Tabaksteuergesetz. Unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten, werden pro Milliliter Inhalt seitdem 16 Cent Steuer fällig. 2023 folgt nochmals eine Erhöhung auf 20 Cent, ein Jahr später auf 25 Cent.

Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale für Steuerzahler steigt. Ab 2023 können 1000 Euro statt wie zuvor 600 Euro in der Steuererklärung angesetzt werden.

Energiepauschale

In 2022 erhielten Erwerbstätige im September und Rentner im Dezember jeweils eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro brutto. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler kommen 2023 zum Zug, sie werden mit einmalig 200 Euro unterstützt.

Klimaabgabe

Ab 2023 müssen sich Vermieter an der Klimaabgabe beteiligen. Das ist im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz geregelt, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Wie hoch die Beteiligung der Vermieter ist, ist davon abhängig, wie gut ein Haus isoliert ist. Je schlechter die Isolierung, desto mehr müssen Vermieter beisteuern.

Im Video: Wegen Inflation - Daran sparen die Deutschen jetzt am meisten