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Einfachere Regeln für Balkonkraftwerke gefordert: Das bedeuten sie für die Verbraucher und wann sich die Anschaffung lohnen könnte

Stecker-Solaranlagen für den Balkon waren einer der Trends im vergangenen Jahr. - Copyright: Maryana Serdynska/Getty Images
Stecker-Solaranlagen für den Balkon waren einer der Trends im vergangenen Jahr. - Copyright: Maryana Serdynska/Getty Images

Balkonkraftwerke waren eines der Hype-Themen des vergangenen Jahres. Das Versprechen der Mini-Solaranlagen: eigener Solarstrom auch für Mieter und Einspeisung ganz unkompliziert über die Steckdose. Kühlschrank und Computer im Homeoffice über das eigene Netz zu versorgen, war angesichts der explodierenden Strompreise für viele anscheinend verlockend.

Ein Problem gibt es aber: die Vorgaben für Anschluss, Steckertyp und Anmeldung. Balkonkraftwerke sind als Gesamtpakete bisher nicht zertifiziert, fallen aber unter die Installationsregeln für Erzeugeranlagen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Und dort wird empfohlen, dass die Installation von einem Elektrofachbetrieb vorgenommen wird und die Geräte nicht über den haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker (kurz Schuko-Stecker) angeschlossen werden sollen, sondern über eine sicherere Wieland-Steckdose. Der simple Schuko-Anschluss ist damit „weder erlaubt noch verboten“, wie der Verband in einer Pressemitteilung im Oktober schrieb.

Hinzu kommen teils umständliche Anmeldungen beim Netzbetreiber, der auf einem Wieland-Stecker bestehen kann, und Anforderungen an den Zähler. Der muss nämlich mindestens eine Rücklaufsperre haben, für den Fall, dass Strom ins Netz eingespeist wird. Viele Hürden mit Effekt: Laut einer Umfrage der HTW Berlin betreiben viele Nutzer ihr Balkonkraftwerk einfach inkognito.

Neue Empfehlung des VDE: Schuko-Stecker bei Balkonkraftwerken "dulden"

Um Klarheit zu schaffen, arbeitet der VDE nun seit längerem an einer Produktnorm für Balkonkraftwerke – und hatte dabei zuletzt Druck von prominenter Stelle bekommen: Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, sprach sich zum Jahresende in einem Statement für den Schuko-Stecker und Erleichterungen für Verbraucher aus.

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Das scheint gefruchtet zu haben: Der VDE veröffentlichte seinerseits ein Positionspapier zum Thema Stecker-Solar. Darin steht, dass man den Schuko-Stecker bei Balkonkraftwerken bis 800 Watt „dulden“ solle, auch wenn der VDE eine Installation durch den Elektriker bevorzugen würde.

Im Zuge dessen solle der Ansicht des Verbandes nach auch die Bagatellgrenze für die Anlagen auf 800 Watt angehoben werden. Aktuell haben Balkonkraftwerke eine maximale Ausgangsleistung von 600 Watt. Hieße also bei Idealbedingungen mehr Strom für den Haushalt. Das kann aber nicht allein die Norm regeln: Hier müsste politisch eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht übersetzt werden. Und zuletzt: Verbraucher sollten die Anlagen nur noch bei der Bundesnetzagentur melden müssen, nicht mehr beim Netzbetreiber.

Verbraucherzentrale: „Das, was wir schon lange fordern“

Nicht nur Netzagentur-Chef Klaus Müller freut sich über dieses Positionspapier, auch die Verbraucherzentrale ist angetan. „Wir waren in vielen Punkten sehr überrascht. Das ist im Grund, was wir schon seit langem fordern“, kommentiert Dr. Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale NRW. Nur der Schuko-Stecker solle nicht bloß geduldet, sondern explizit erlaubt werden, sagt er.

Ohnehin steht aber noch alles unter Vorbehalt. Denn die Einsprüche gegen die Produktnorm müssen noch verhandelt werden und dann geht es auch noch um die Installationsnorm. Die Forderungen im Positionspapier werden also keinesfalls direkt in Normen überführt. Laut dem VDE könnte bis zum Jahresende eine neue Norm vorliegen – eine lange Zeit für mögliche Kunden. Und dann sind auch noch politische Änderungen nötig – bei der Frage der rückwärts laufenden Zähler kämen auch noch Steuerfragen hinzu.

Lohnt es sich, mit der Anschaffung eines Balkonkraftwerks zu warten?

Lohnt es sich also auf die Änderungen zu spekulieren und mit der Anschaffung zu warten, um eventuell eine 800-Watt-Anlage zu installieren? Nein, meint Reinhard Loch. „Gerade bei Mieter in einem Ein- oder Zwei-Personen-Haushalt lohnen sich 800 Watt vermutlich gar nicht“, sagt er.

Grundsätzlich gelte: je kleiner die Anlage, desto besser der Eigennutzungsanteil. Das heißt, bei einer kleinen Anlage verbrauche man das Meiste selbst, bei einer großen Anlage gehe viel unbezahlt ins Netz. „Ich würde sagen, dass Anlagen mit 400 bis 600 Watt in der Regel ausreichen“, so Loch. „Es sei denn, man ist sehr ökologisch überzeugt und möchte wirklich eine 800-Watt-Anlage installieren.“ Der VDE betont außerdem, dass alle vorher gekauften Anlagen trotz der kommenden Norm weiterhin verwendet werden dürfen.

Problem ist laut Loch weiterhin die Anmeldung beim Netzbetreiber: „Da legen viele noch Hürden in den Weg. Beispielsweise verlangen sie die Installation durch den Fachhandwerker oder den Wieland-Stecker“, sagt Loch. „Und eigentlich würde ich sagen: Verbraucher, die jetzt kaufen, könnten die Stellungnahme der Bundesnetzagentur und des VDE als Argumente nutzen.“

Dieser Artikel erschien am 14. Januar 2023 und wurde am 16. Januar 2023 aktualisiert.