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Eine Patientenverfügung sichert Ihren Willen

Solange keine Patientenverfügung vorliegt, tun die Ärzte alles in ihrer Macht stehende (Bild: AP Photo/Daniel Roland)
Solange keine Patientenverfügung vorliegt, tun die Ärzte alles in ihrer Macht stehende (Bild: AP Photo/Daniel Roland)

Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Ärzte nach einem schweren Unfall nur das mit Ihnen machen, was Sie wollen, dann benötigen Sie eine Patientenverfügung. Ein Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, Ihr Leben zu retten und zu verlängern – kein Arzt kann wissen, welche Maßnahmen Sie ablehnen. Nur mittels einer Patientenverfügung wissen auch Fremde schnell und verlässlich, was in Ihrem Sinne ist.

Aber eine Patientenverfügung ist nicht nur bei einem schweren Unfall wichtig, sondern auch für den Verlauf einer schweren Krankheit. Für viele Menschen ist Selbstbestimmung ein sehr wichtiges Gut – nicht nur bei der Geldanlage.

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Haben Sie sich gefragt, was medizinisch mit Ihnen unternommen werden soll, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können? Wenn andere über Sie bestimmen müssen?

Wenn alles gut geht, vergeht der Zeitraum schnell, in dem Sie nicht selbst bestimmen können. Aber er kann auch quälend lange dauern. Der technische und medizinische Fortschritt macht es heutzutage möglich, Menschen lange „am Leben zu erhalten“. Das ist für viele Menschen ein Segen, für andere ein Graus. Letztere fürchten ein menschenunwürdiges Leben in der Hand einer Apparatemedizin.

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Sie haben es selbst in der Hand, in gesunden Zeiten mit einer Patientenverfügung festzulegen, wie Sie im Ernstfall medizinisch behandelt – oder auch nicht behandelt – werden möchten. Eine Patientenverfügung ist eine verbindliche Anweisung an Ärzte und Betreuer, Ihre Wertvorstellungen und Wünsche umzusetzen, wenn Sie dies nicht mehr selbst tun können.

Sie können zum Beispiel festlegen, wie Sie zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerzbehandlung, künstlicher Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr, künstlicher Beatmung und Dialyse stehen. Um die Durchsetzung Ihres festgelegten Willens in einer konkreten Situation auch sicherzustellen, hat es sich bewährt, neben der Patientenverfügung in einer Vorsorgevollmacht eine Person des Vertrauens als Vertreter zu benennen oder in einer Betreuungsverfügung einen vom Gericht einzusetzenden Betreuer zu bestimmen. Sie können auch religiöse Anschauungen und sonstige Wertvorstellungen gesondert schriftlich festhalten. Das kann im Akutfall helfen, Ihre Patientenverfügung zu interpretieren.

So machen Sie es richtig:

Ihre Patientenverfügung sollte schriftlich abgefasst und unterschrieben sein, muss aber – anders als ein Testament – nicht komplett handschriftlich verfasst sein. Auch Muster zum Ankreuzen können Sie verwenden, sofern Sie hier gängige und aktuelle Vordrucke verwenden.

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Wichtig bei Ihrer Patientenverfügung ist, dass Sie sich ganz persönlich Gedanken machen, was für Sie Leben und Sterben bedeutet. Muster aus dem Internet helfen, aber überlegen Sie, was hinter den Formulierungsvorschlägen steckt. Ein Gespräch mit dem Hausarzt klärt Sie über die Folgen der Vorschläge auf.

Überprüfen Sie alle zwei bis drei Jahre Ihre Patientenverfügung, ob sie noch Ihren Vorstellungen entspricht.

Ich wünsche Ihnen ein schönes und gesundes Leben.

Herzlichst
Ihre Stefanie Kühn

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