Dürfen Supermärkte Kindern den Zutritt verwehren?
Kinder müssen draußen bleiben – so lautet derzeit eine Regel in vielen Supermärkten. Eltern bringt das oft in eine missliche Situation. Die Rechtslage und Einkaufsalternativen im Überblick.
Um die Menschen vor Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, haben sich die Regeln beim Einkaufen geändert. In vielen Supermärkten dürfen Kunden nur allein einkaufen gehen. Auch die eigenen Kinder müssen oft draußen bleiben.
Doch es gibt triftige Gründe für das Kinderverbot. Zum einen gelten Kinder als stille Überträger des Coronavirus. Wenn sie infiziert sind, zeigen sie oft keine oder nur sehr leichte Symptome. Zum anderen kann man von den Allerkleinsten nicht verlangen, dass sie alle Verhaltensregeln einhalten, etwa wie in die Armbeuge zu niesen oder zu husten, sich nicht ins Gesicht zu fassen und den exakten Abstand zu anderen Kunden einzuhalten.
Kinderfeindlich oder sinnvoll?
Für viele Eltern ist es aber ein Problem, dass der Nachwuchs draußen bleiben muss. Einige halten die Maßnahme für kinderfeindlich, andere finden sie sinnvoll. Doch gerade Alleinerziehende wissen oft nicht, wohin mit dem Kindern während des Einkaufs. Schließlich kann man ein Baby oder Kleinkind nicht unbeaufsichtigt vor der Ladentür stehen lassen.
Aber darf ein Ladenbesitzer überhaupt ein solches Verbot aussprechen? Ja, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg: „Der Inhaber des Supermarktes hat das Hausrecht und kann – wenn es für den Betriebsablauf notwendig ist – entscheiden, welche Kunden er in seinen Laden lässt und welche nicht. Selbst mit Unterstützung der Polizei, die manche Eltern schon deswegen gerufen haben, kann kein Zugang für den eigenen Nachwuchs erzwungen werden.“
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Kind muss draußen bleiben: Die Alternativen
Man wisse zudem, dass sich die Händler diese Entscheidung nicht leicht machen würden. Die rigide Maßnahme sei dazu gedacht, die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern zu schützen. Denn sollte einer der Mitarbeiter an Covid-19 erkranken, bestehe die Gefahr, dass der Supermarkt komplett schließen müsse, wodurch wiederum Versorgungsprobleme entstehen würden.
Die Verbraucherzentrale ruft deshalb dazu auf, Verständnis füreinander zu zeigen und die Entscheidungen anderer zu respektieren. „Ein eindeutiges ,falsch‘ oder ,richtig‘ gibt es an dieser Stelle nicht. Oft ist der Zugang für Kinder nur in wenigen Läden nicht erlaubt. Nämlich dort, wo die Verkaufsfläche eher klein und der Kundenandrang größer ist“, so die Verbraucherschützer.
Zur Not könne man die Einkäufe in einem anderem Geschäft erledigen, Lieferdienste nutzen oder vielleicht auch Nachbarn, Freunde und Verwandte in Sachen Kinderbetreuung um Unterstützung bitten.