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Durchsuchung bei Trump: Bewegung in Streit über neutralen Prüfer

WASHINGTON (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit über die Einsetzung eines neutralen Prüfers nach der Durchsuchung des Anwesens von Ex-Präsident Donald Trump geht das Justizministerium etwas auf die Gegenseite zu. In einem am Montagabend (Ortszeit) veröffentlichten Schriftstück zeigte sich das Ministerium offen dafür, einen der beiden von Trumps Anwälten vorgeschlagenen Kandidaten zu akzeptieren.

Nachdem beide Seiten zuvor jeweils zwei Personen für die Rolle eines unabhängigen Prüfers vorgeschlagen hatten, appellierte das Ministerium nun an das Gericht, entweder die beiden von ihm vorgeschlagenen Ex-Richter für die Rolle zu berufen oder aber einen Richter, den die Trump-Anwälte genannt hatten: Raymond Dearie aus New York. Alle drei hätten ausreichend juristische Erfahrung. Der zweite von Trumps Vertretern genannte Kandidat - der Jurist, aber kein Richter ist - verfüge über diese Erfahrung nicht, argumentierte das Ministerium. Die Regierung lehne seine Ernennung daher ab.

Trumps Anwälte wiederum sprachen sich gegen beide vom Justizministerium vorgeschlagenen Kandidaten aus und nannten lediglich "bestimmte Gründe" für ihre Einwände, ohne aber konkreter zu werden. Damit könnte die Wahl am Ende auf Dearie fallen.

Anfang August hatte die Bundespolizei FBI Trumps Villa in Florida durchsucht. Das FBI beschlagnahmte diverse Verschlusssachen mit teils höchster Geheimhaltungsstufe. Da Trump nach seiner Amtszeit die Unterlagen in seinem privaten Anwesen aufbewahrte, könnte er gegen das Gesetz verstoßen haben. Dies wird nun untersucht.

Trump und seine Anwälte kritisieren das Vorgehen der Behörden als politisch motiviert. Sie forderten die Einsetzung eines neutralen Prüfers und reichten eine entsprechende Klage ein. Ein Gericht gab Trumps Anliegen statt: Die beschlagnahmten Dokumente sollen demnach von einem solchen Sonderbeauftragten überprüft und die Sichtung der Unterlagen durch die Behörden bis dahin gestoppt werden. Das Justizministerium kritisierte das und legte Einspruch gegen Teile der Gerichtsentscheidung ein.