Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.772,85
    +86,25 (+0,46%)
     
  • Euro Stoxx 50

    5.085,08
    +30,67 (+0,61%)
     
  • Dow Jones 30

    39.512,84
    +125,08 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.366,90
    +26,60 (+1,14%)
     
  • EUR/USD

    1,0772
    -0,0012 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    56.216,45
    -1.786,07 (-3,08%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.302,78
    -55,23 (-4,07%)
     
  • Öl (Brent)

    78,20
    -1,06 (-1,34%)
     
  • MDAX

    26.743,87
    +34,97 (+0,13%)
     
  • TecDAX

    3.404,04
    +19,74 (+0,58%)
     
  • SDAX

    14.837,44
    +55,61 (+0,38%)
     
  • Nikkei 225

    38.229,11
    +155,13 (+0,41%)
     
  • FTSE 100

    8.433,76
    +52,41 (+0,63%)
     
  • CAC 40

    8.219,14
    +31,49 (+0,38%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.340,87
    -5,40 (-0,03%)
     

'Dieselgate'-Verfahren: Anwälte gegen Vernehmung von Staatsanwälten

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Im ersten großen Betrugsprozess zur Dieselaffäre bei Volkswagen <DE0007664039> hat die Verteidigung Pläne des Gerichts zur Verfahrensbeschleunigung durchkreuzt. Mit mehreren Anträgen wehrten sich die Anwälte am Donnerstag im Braunschweiger Landgericht vehement gegen die geplante Vernehmung von Staatsanwälten als Zeugen. Die Verteidigerin eines angeklagten Ex-Topmanagers warf den Strafverfolgern zudem eine "inakzeptable" Vorgehensweise vor. Sie sagte: "Zeugen sind unangemessen unter Druck gesetzt worden".

Richter Christian Schütz räumte ein, dass sich seine geplante Fortsetzung damit vorerst erledigt habe. "Was soll ich dazu sagen?", fragte der Vorsitzende. Weil 34 von 38 maßgeblichen Zeugen von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatten, wollte das Gericht nun bestimmte Beamte der Staatsanwaltschaft vernehmen, die jene Zeugen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zuvor befragt hatten.

Etliche der bisher geladenen Zeugen sind nämlich in Folgeverfahren zur Aufarbeitung der VW <DE0007664039>-Dieselaffäre selbst angeklagt. In der Hauptverhandlung mit vier angeklagten Ex-Führungskräften müssen sie also nicht als Zeugen auftreten. Diese Hängepartie wollte die Strafkammer mit dem neuen Ansatz auflösen, einzelne Strafverfolger aus wichtigen eigenen Zeugenvernehmungen berichten zu lassen.

Eine Verteidigerin warf der Staatsanwaltschaft außerdem "hektische Bemühungen" vor, die möglichen Zeugen doch zu einer Aussage zu bewegen. Einigen sei dafür die Einstellung des eigenen Verfahrens gegen eine Geldbuße in Aussicht gestellt worden. Die Anwältin regte an, Vertreter der Staatsanwaltschaft vom Verfahren abzuziehen. Ein Kollege sagte, er wolle wissen, welchen Zeugen unter welchen Bedingungen eine Einstellung in Aussicht gestellt worden sei. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem Vorwurf, sich Zeugen erkaufen zu wollen. Es gebe kein Fehlverhalten.