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Diese sechs Fehler sollten Autofahrer bei Wildunfällen vermeiden

Im Herbst kommt es zu besonders vielen Wildunfällen. Damit die Kfz-Versicherung die Schäden übernimmt, sollten einige Regeln beachtet werden.

Den Moment des Schreckens kennen viele Autofahrer aus eigener Erfahrung: Auf einer Fahrt durch ein Waldgebiet steht in der Dämmerung plötzlich ein Reh auf der Straße. Wer rechtzeitig bremsen und eine Kollision vermeiden kann, fährt lediglich mit einem Schrecken weiter. In 295.000 Fällen ist das im vergangenen Jahr jedoch nicht gelungen und es kam zu Unfällen mit Rehen, Hasen oder anderen Wildtieren. Das waren über zehn Prozent mehr als 2018.

Die gewaltige Summe von 885 Millionen Euro haben die Versicherer laut Branchenverband GDV dafür an Entschädigung bezahlt. Gerade jetzt im Herbst ist das Unfallrisiko besonders hoch. Diese Fehler sollten Autofahrer deshalb vermeiden.

Fehler 1: Die Versicherung zahlt bei Wildschäden immer

Das gilt nur für Schäden, bei denen der Fahrzeughalter eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Wer dagegen nur eine Haftpflichtversicherung für sein Auto besitzt – und das ist mehr als die Hälfte der Autobesitzer –, der muss für einen Wildschaden selbst aufkommen. Im Schnitt waren das im vergangenen Jahr laut Branchenverband rund 2800 Euro je Einzelschaden.

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Fehler 2: Alle Wildunfälle sind versichert

Wem ein Bussard gegen die Windschutzscheibe gekracht ist, der merkt häufig erst beim Blick in seine Versicherungsunterlagen, dass er trotz abgeschlossener Teil- oder Vollkaskoversicherung nicht geschützt ist. Viele Versicherer bieten in ihren Bedingungen nur Schutz bei Unfällen mit Haarwild, also Reh, Wildschwein oder Hase. Ein Vogel gehört nicht dazu.

Jedoch erscheint vielen Assekuranzen diese Regelung mittlerweile so unverständlich wie den Kunden. Allianz-Chef Oliver Bäte hat sich beispielsweise schon öfter in diese Richtung geäußert. Entsprechend fällt die Haarwild-Regelung bei immer mehr Versicherern weg. Um jedoch sicher zu sein, sollten Autofahrer in ihrer Police auf eine erweiterte Wildschadenklausel achten. Dann sind Unfälle mit allen Tierarten abgedeckt.

Fehler 3: Wildunfallbescheinigung vergessen

Als Nachweis eines Schadens mit Rehen oder Wildschweinen benötigen die Versicherer eine sogenannte Wildunfallbescheinigung. Die stellen entweder die für dieses Revier zuständigen Jäger oder die Polizei aus.

Wer somit in einen Unfall mit Wildschaden verwickelt ist, dem empfiehlt der Automobilclub ADAC Hessen-Thüringen folgende Schritte: Zuerst sollte die Unfallstelle gesichert werden mit Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. „Im Interesse des Tierschutzes ist es danach wichtig, die Polizei anzurufen, selbst wenn das Tier geflüchtet ist“, heißt es beim ADAC. Die kontaktiert dann den zuständigen Jäger.

In der allgemeinen Aufregung nach einem Unfall vergessen viele Betroffene jedoch, nach einer Wildunfallbescheinigung für die Versicherung zu fragen. Weil die Versicherer zur Klärung des Schadens aber meist darauf bestehen, sollte auch gleich die Frage der Bescheinigung geklärt werden.

Fehler 4: Am falschen Ende sparen

Teil- und Vollkasko decken zwar Wildschäden ab, die teurere Vollkaskoversicherung schließt jedoch andere Schäden zusätzlich mit ein. Darunter fallen beispielsweise die Kosten für die Reparatur des eigenen Fahrzeugs bei einem selbst verschuldeten Unfall.

Generell hat die Teilkasko in den vergangenen Jahren bei Kunden an Bedeutung verloren. „Wer als Vollkaskoversicherter ohne Schäden blieb, dessen Beiträge sanken oft so sehr, dass ein Wechsel in die Teilkasko gar nicht nötig war, um Geld zu sparen“, sagt Andreas Kelb vom Rückversicherer E+S.

Fehler 5: Stets gleicher Fahrstil schützt

Im Schnitt gibt es alle zwei Minuten einen Wildunfall in Deutschland. Die Häufigkeit ist aber in den Monaten April bis Mai und Oktober bis Dezember besonders ausgeprägt. Hier empfiehlt es sich, besonders vorsichtig zu fahren, heißt es vom Landesjagdverband Hessen. Wer auf einer Strecke mit 80 statt mit 100 Stundenkilometern unterwegs ist, verkürzt den Bremsweg um 25 Meter.

Auch die Zeitumstellung vom vergangenen Wochenende sollten Fahrer bedenken, die Tiere stellen ihre Uhren schließlich nicht um. Grundsätzlich ereignen sich die meisten Wildunfälle bei Sonnenaufgang und Sonnenuntergang. Lauf GDV sind die Stunden zwischen 5 und 8 Uhr sowie zwischen 17 Uhr und Mitternacht besonders gefährlich für Autofahrer. Aber auch die Zeit zwischen ein und vier Uhr nachts gilt wegen des geringen Verkehrsaufkommens als unfallträchtig.

Fehler 6: Wildunfälle führen nur zu Blechschäden

Das ist in vielen Fällen so, manchmal kommt es aber auch zu erheblichen Personenschäden bis hin zu Todesfällen. So verunglückten im vergangenen Jahr in Deutschland 2867 Fahrer bei Wildunfällen, davon 584 schwer. In zwölf Fällen starben laut GDV sogar Fahrzeuginsassen. Für Schäden an anderen Personen haftet die Kfz-Haftpflicht, ansonsten ist die Krankenversicherung zuständig.