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Diese Optionen haben Privatversicherte in der Coronakrise

Wer die oft hohen Beiträge für die private Krankenversicherung jetzt nur noch schwer stemmen kann, darf in der Krise auf Kulanz der Anbieter hoffen.

Privatversicherte genießen gewisse Vorteile bei der Betreuung. Foto: dpa
Privatversicherte genießen gewisse Vorteile bei der Betreuung. Foto: dpa

Für viele Bundesbürger bedeutet die Corona-Pandemie eine finanzielle Belastung. Trotz der Lockerungen im öffentlichen Leben bangen viele Kleinunternehmer noch immer um ihre Existenz. Sie haben zunehmend Probleme, die hohen Beiträge für ihre private Krankenversicherung (PKV) zu stemmen. Zugleich sind sie verunsichert, wie sie ihre medizinische Versorgung künftig sicherstellen können.

Doch es gibt Möglichkeiten, die Probleme zu lösen: Neben gesetzlichen Erleichterungen zeigen sich viele Krankenversicherer derzeit ihren Kunden gegenüber kulant. Zugleich gibt es für manche Privatversicherte nun bessere Chancen, in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzugehen.

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Was die Unterstützung durch den Gesetzgeber angeht, steht aktuell das zweite Corona-Bevölkerungsschutzgesetz im Fokus. Zu den Inhalten dieses Gesetzes zählen auch neue Regeln für privat Krankenversicherte. Sie sollen vor Nachteilen geschützt werden, wenn sie aufgrund vorübergehender Hilfsbedürftigkeit während der Coronakrise in den Basistarif abrutschen, heißt es auf der Webseite des Deutschen Bundestags. Der Basistarif ist einer der Sozialtarife der PKV.

Unmittelbar nach der Verschärfung der Coronavirus-Krise hat der Gesetzgeber Verbrauchern bereits ein Leistungsverweigerungsrecht zuerkannt. Wer seine Beiträge für die private Krankenversicherung nicht zahlen kann, darf seine bis Ende Juni anfallenden Zahlungen zurückstellen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte durch die Corona-Maßnahmen in eine finanzielle Schieflage geraten ist. Möglicherweise wird die Regelung bis 30. September verlängert.

Für Daniele Hubloher aus der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen hat sie aber einen Haken. Denn die gestundeten Beiträge laufen als Schulden auf: „Das Gesetz lässt leider offen, wann diese Beiträge nachgezahlt werden müssen.“

Auch Stefan Reker, Sprecher des PKV-Verbands, hält andere Lösungen für besser: „Die PKV verfügt über Instrumente für wirtschaftliche Notlagen von Selbstständigen, die den gesetzlichen Stundungsregeln während der Corona-Pandemie überlegen sind: die Möglichkeit individueller Vereinbarungen sowie den Notlagentarif.“ Eine Verlängerung der Stundungsregeln über den 30. Juni hinaus halte der Verband daher nicht für sinnvoll.

In den Notlagentarif kommen Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, nach einem festgelegten Mahnverfahren. Die Beiträge kosten lediglich etwa 100 Euro im Monat. Versicherte haben aber nur noch Anspruch auf Leistungen bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen – so lange, bis sie ihre Schulden beglichen haben.

Im Jahr 2019, also noch vor der Corona-Pandemie, zählte der PKV-Verband 97.100 Versicherte in diesem Notlagentarif. Insgesamt gibt es hierzulande mehr als 8,7 Millionen Menschen in der Krankenvollversicherung. Aber nicht jeder kann sich privat versichern: Die Mehrheit der Bundesbürger ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Viele Angestellte fallen hier unter die Pflichtversicherung. Nur Beamte und Selbstständige sowie gut verdienende Arbeitnehmer und Studenten können auch eine Police bei einem privaten Krankenversicherer abschließen.

Die PKV bietet individuelle Lösungen, die aber auch ihren Preis haben. Um die Beiträge langfristig zahlen zu können, müssen Versicherte eine entsprechende Vorsorge treffen. Für Beamte lohnt sich die PKV in der Regel, da sie Beihilfen von ihrem Dienstherrn erhalten.

Ein Problem ist allerdings, dass manche Menschen in jungen Jahren leichtfertig in die private Krankenversicherung gehen, weil sie sich davon Vorteile versprechen – sie vergessen aber zumeist, dass die zu Beginn relativ günstigen Beiträge mit dem Alter ansteigen.

„Unabhängig von der Coronakrise kommen regelmäßig ältere Menschen zu unseren Beratungen, die die Beiträge ihrer privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen können“, sagt Verbraucherschützerin Hubloher. „Aktuell nehmen aber auch die Anfragen von jüngeren Leuten zu, die gerne in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln wollen.“

Alternativen in der PKV

Da dies für viele Privatversicherte nicht möglich ist, gilt es, auch die Alternativen in der PKV zu prüfen. Hubloher verweist dabei auf die Kulanzregelungen, die viele Versicherer derzeit böten: Demnach machen manche Unternehmen unabhängig vom gesetzlichen Leistungsverweigerungsrecht auch zinslose Stundungen der Beiträge für bis zu sechs Monate ohne Nennung von Gründen möglich.

„Privatversicherte können nun bei einigen Unternehmen zeitlich befristet günstigere Tarife mit geringeren Leistungen oder einem höheren Selbstbehalt wählen“, ergänzt Hubloher. Sie sollten dann aber schriftlich vereinbaren, dass sie danach ohne Verlust der Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückwechseln können.

Möglich ist auch, nicht zwingend benötigte Tarifbausteine zu streichen oder ruhen zu lassen. „Hier sollten Versicherte prüfen, ob der aktuelle Versicherungsschutz wirklich bedarfsgerecht ist: Muss es das Einbettzimmer im Krankenhaus sein? Lege ich Wert auf privatärztliche Behandlung oder Naturheilverfahren? Gegebenenfalls lassen sich Einsparpotenziale realisieren“, rät der Bund der Versicherten (BdV).

Helfen die Kulanzvereinbarungen und die Stundungsmöglichkeiten nicht weiter, sollten Versicherte auch die Sozialtarife der PKV in Betracht ziehen: Bereits 1994 wurde der Standardtarif für langjährige PKV-Versicherte konzipiert, die aus finanziellen Gründen einen günstigeren Tarif benötigen. „Der Standardtarif bietet vergleichbare Leistungen wie die GKV, und der Durchschnittsbeitrag liegt bei etwa 300 Euro“, erklärt Reker vom PKV-Verband.

Der Basistarif, der nun auch Thema im aktuellen Corona-Gesetzespaket ist, wurde 2009 zusammen mit der Krankenversicherungspflicht in Deutschland eingeführt. Damals wurde auch die Möglichkeit, in den Standardtarif zu wechseln, für neue PKV-Kunden abgeschafft.

Da die Krankenversicherer ihren Kunden zwingend einen Tarif anbieten müssen, sind im Basistarif häufig Menschen versichert, die vergleichsweise wenig Geld und oft auch Vorerkrankungen haben. Für die Versicherer ist der Tarif in der Kalkulation teuer. Auch wenn die Beiträge bei den Höchstbeiträgen der GKV gedeckelt sind, zahlen viele Versicherte zwischen 700 und 800 Euro im Monat. Eine echte Hilfe ist der Tarif nur für Sozialhilfebedürftige, die die Hälfte des Beitrags erlassen bekommen und bei denen die andere Hälfte das Sozialamt übernimmt.

Das Problem: Unter normalen Umständen können Versicherte, die in den Basistarif gewechselt sind, später nur noch mit erneuter Gesundheitsprüfung in einen Tarif mit besseren Leistungen zurückkehren. Das wird dann meist teuer.

Mit dem neuen Corona-Gesetz dürfen Privatversicherte, die nach dem 16. März 2020 wegen Hilfsbedürftigkeit in den Basistarif wechseln, ohne diese Gesundheitsprüfung nachteilsfrei in ihren Ursprungstarif zurückkehren. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfsbedürftigkeit innerhalb von zwei Jahren überwinden – und spätestens drei Monate nach deren Ende die Rückkehr in den alten Tarif beantragen.

PKV-Sprecher Reker hätte sich noch mehr gewünscht: „Eine Verbesserung für die Betroffenen wäre die auch von Verbraucherschützern unterstützte Öffnung des Standardtarifs für nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Versicherungsverträge.“ Ähnlich hatte sich auch BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein geäußert: „Der Standardtarif wäre eine bedarfsgerechte und transparente Lösung in der Coronakrise.“ Beim Gesetzgeber sind sie mit ihrer Forderung aber nicht durchgedrungen.

Wechsel in die GKV

Für mache Privatversicherte könnte die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung eine Option sein – auch wenn dieser enge Grenzen gesetzt sind.

Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich, wenn eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht. Das ist etwa beim Bezug von Arbeitslosengeld I der Fall oder, wenn ein Arbeitnehmer unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. Diese liegt derzeit bei 62.550 Euro.

„Erleichterungen gibt es jetzt für Angestellte, die wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, etwa weil sie die Arbeitszeit für die Kinderbetreuung reduzieren“, betont Hubloher. Bislang musste das Gehalt langfristig niedriger ausfallen. „Derzeit akzeptieren die Krankenkassen teilweise auch befristete Gehaltskürzungen von über drei Monaten.“ Steigt das Gehalt wieder, könne der Arbeitnehmer sich dann freiwillig gesetzlich versichern. Von dieser Regelung ausgenommen seien allerdings Arbeitnehmer, die wegen Kurzarbeit weniger verdienen.

Eine Möglichkeit für Selbstständige ist, sich eine Festanstellung zu suchen. Wer brutto mehr als 450 Euro im Monat verdient und mehr als drei Monate arbeitet, kann in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Das gilt aber nur, wenn der Versicherte nicht älter als 55 Jahre ist.

Ein Weg, über 55 Jahre noch in die GKV zu wechseln, sei über die beitragsfreie Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner, so Hubloher. Möglich ist das beispielsweise, wenn jemand nicht hauptberuflich selbstständig ist und weniger als 455 Euro pro Monat verdient.

Wer in die GKV zurückwechseln will, sollte sich gut überlegen, wie seine finanzielle Situation zu Rentenzeiten sein wird. Hubloher erklärt: „Für die Pflichtversicherung als Rentner reichen oftmals die Vorversicherungszeiten nicht aus. Freiwillig versicherte Rentner zahlen aber auch in der GKV unter Umständen hohe Beiträge, da bei der Berechnung alle Erwerbsarten hinzugezogen werden.“ Erbt der Versicherte beispielsweise irgendwann noch eine Immobilie und hat Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, kann die gesetzliche Versicherung teuer werden.