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Deutlich weniger Beschwerden über 'Ping'-Lockanrufe

BONN (dpa-AFX) - Nach dem Einschreiten der Bundesnetzagentur ist der Ärger von Verbrauchern über Lockanrufe mit teuren Rückrufen teilweise verflogen. Nachdem 2019 noch rund 31 000 Kunden-Beschwerden über sogenannte Ping-Anrufe bei der Behörde eingingen, waren es 2020 nur noch 6500, wie die Netzagentur am Dienstag in Bonn mitteilte. Grund für den starken Rückgang ist eine im Jahresverlauf 2019 in Kraft getretende Anordnung der Behörde, nach der Mobilfunknetzbetreiber bei bestimmten internationalen Ländervorwahlen kostenlos den Preis ansagen müssen.

Bei Ping-Anrufen klingelt es nur kurz auf dem eigenen Handy, woraufhin man mitunter reflexhaft zurückruft - und dann im Ausland landet und hohe Gebühren zahlen muss. Die Auslandsnummern kommen einem bekannt vor, so hat die Vorwahl von Madagaskar nur eine Null mehr als die Vorwahl von Koblenz (0261), so ist es auch bei Liberia und Dortmund (0231). Diese Ähnlichkeit nutzen die Abzocker aus. Durch die Preisansage legen nun aber offenbar viele Menschen, die nach dem Klingeln zurückrufen, noch rechtzeitig auf, bevor Gebühren anfallen.

Die Netzagentur rät den Bürgern nicht zurückzurufen, wenn sie aus den Ländern gar keinen Anruf erwarten. Wer doch auf die Masche reinfällt, kann seinem Ärger bei der Bonner Behörde Luft machen. Die kann dann ein "Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot" verfügen - das heißt, dass die Telefongebühren für das Ausland doch nicht bezahlt werden müssen. Allerdings: Ist die Rechnung schon beglichen, ist es zu spät. Dann hat der Geprellte Ansprüche gegen Unbekannte im fernen Ausland.