Das droht, wenn Sie Ihre Rundfunkbeiträge nicht bezahlen
Säumnisgebühren, Gerichtsvollzieher – und Gefängnis?
Rechnung nicht bezahlt? Das kann weitreichende Folgen haben. Denn mit den Öffentlich-Rechtlichen ist nicht zu spaßen. Nur vergessen, absichtlich versäumt oder einfach dagegen? Ganz gleich, welchen Grund Sie für das Nichtzahlen des Rundfunkbeitrags haben – die Folgen können ziemlich unangenehm sein.
Wer jegliche Post mit dem Emblem von ARD, ZDF und Deutschlandradio unweigerlich in den Papierkorb entsorgt, muss sich nicht wundern. Im Gegenteil, Sie sollten damit rechnen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vorbeikommt. Oder schlimmer noch, Sie eine Haftstrafe antreten müssen. Doch keine Panik, bis dahin ist es ein langer Weg.
1. Stufe
Es fängt ganz harmlos an. Denn das erste Anschreiben des Beitragsservices ist normalerweise nur eine reine Datenabfrage. Hier wird geklärt, ob Sie bereits gemeldet sind. Ignoriert man dieses Schreiben, folgt irgendwann der richtige Beitragsbescheid. Reagiert man auch darauf nicht, folgen Mahnschreiben, die dann bereits einen Säumniszuschlag enthalten.
2. Stufe
Keine Lust, keine Zeit, kein Geld? Sie haben erfolgreich alles ignoriert, was Sie an die fälligen Rundfunkbeiträge erinnert? Dann flattert Ihnen der Festsetzungsbescheid ins Haus – er fasst zusammen, was sich bisher an Gebühren und Säumniszuschlägen in den vergangenen Monaten angesammelt hat. Erheben Sie gegen den Festsetzungsbescheid nicht binnen eines Monats Einspruch, wird der Bescheid automatisch zu einem „unanfechtbaren, vollstreckbaren Titel“ – die juristische Grundlage für ein Vollstreckungsgesuch.
3. Stufe
Schluss mit freundlich! Jetzt haben die Öffentlich-Rechtlichen genug: Die Landesrundfunkanstalt reicht bei der örtlichen Behörde – Finanzamt, Kommune oder Gerichtsvollzieher – das Gesuch zur Vollstreckung ein.
4. Stufe
Jetzt wird es ernst. Wer noch immer nicht reagiert, muss nun seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Der Beitragsverweigerer bekommt dadurch automatisch einen Schufa-Eintrag. Anschließend darf gepfändet werden – das kann unterschiedlich aussehen: Geldpfändung, Lohn- und Gehaltspfändung, Pfändung von Sozialleistungen, wie Krankengeld, Rente, Arbeitslosengeld, Kontoguthaben, Lebensversicherungsansprüche und bewegliche Sachen wie Schmuck und technische Geräte können eingezogen werden.
5. Stufe
Ist der Beitragsverweigerer noch immer nicht einsichtig und weigert sich standhaft, über sein Vermögen Auskunft zu geben, wird das Amtsgericht im zuständigen Wohnbezirk aktiv und erlässt einen Haftbefehl. Unter Anwesenheit von zwei Polizeibeamten wird man dann – wenn der Offenlegung des Vermögens noch immer nicht zugestimmt wird – von den Vollstreckungsbeamten verhaftet.
Das Entscheidende am Ende der Eskalationsstufen ist also die Bereitschaft über die Vermögensauskunft – sonst droht tatsächlich die Zwangs- oder Beugehaft. Selbst, wenn es sich eigentlich und lediglich um eine Erzwingungshaft wegen Zahlungsversäumnis handelt. Sofern Sie jedoch bereit sind, Auskunft über Ihr Vermögen zu erteilen, kommen Sie sofort und unverzüglich wieder frei.
Haben Sie übrigens stichfeste Gründe, die Rundfunkbeiträge nicht zu zahlen, sollten Sie sich von der Landesrundfunkanstalt lieber befreien lassen, anstatt auszuprobieren, wer den längeren Atem an. Denn am Ende gucken Sie ganz schön in die Röhre.
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