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Arbeitslohn, Datenschutz und Rundfunkgebühren: Das ändert sich zum 1. Mai

Auf einige kommen im Mai finanzielle Änderungen zu. (Bild: Owen Franken/Getty Images)
Auf einige kommen im Mai finanzielle Änderungen zu. (Bild: Owen Franken/Getty Images)

Arbeitslohn, Datenschutz und Rundfunkgebühren: Auf deutsche Bürger kommt ab Mai eine ganz Reihe an Veränderungen zu.

Der Mai bringt nicht nur den Frühling, sondern auch eine ganze Reihe an bürokratischen und arbeitsrechtlichen Neuerungen mit sich. Was für viele ein Ärgernis ist, bietet für manch andere durchaus Vorteile.

Mindestlohn
Ungelernte Maler, Lackierer und Gerüstbauer dürfen sich über einen Anstieg des Mindestlohns freuen: Dieser wird auf 10,60 Euro angehoben. Wer einen Gesellenbrief hat, bekommt in Ostdeutschland künftig 12,40 Euro und im Westen 13,30 Euro pro Stunde ¬– das berichtet „Focus Online”. Auch Steinmetze profitieren: Sie bekommen ab Mai bundesweit mindestens 11,40 Euro.

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Rundfunkgebühren
Weniger angenehm sind die Mai-Neuerungen für jene, die sich bis dato erfolgreich um die Bezahlung der GEZ-Gebühren drücken konnten. Es findet dieses Jahr – zum ersten Mal seit fünf Jahren – wieder ein Abgleich des Rundfunk-Beitragsservices mit Daten der Einwohnermeldeämter statt. Alle volljährigen Bürger, die keinem Beitragskonto zugerechnet werden können, erhalten demnächst also Post.

Datensammlung
Auch in puncto Datenschutz stehen Veränderungen an. Davon betroffen sind Reisende. Fünf Jahre lang werden Daten von Fluggästen gespeichert, die Fluggesellschaften an das Bundeskriminalamt weitergeben. Darunter fallen Name, E-Mail-Adresse, Flugroute, Telefonnummer, Kreditkartennummer, Mitreisende und die Anzahl der Gepäckstücke. Die Datensammlung soll der Terrorismusbekämpfung dienen.

Auch auf Nutzer des Nachrichtendienstes WhatsApp kommen einige Veränderungen zu. (Bild: Zdravkovic/Getty Images)
Auch auf Nutzer des Nachrichtendienstes WhatsApp kommen einige Veränderungen zu. (Bild: Zdravkovic/Getty Images)

Mindestalter bei WhatsApp
Auch der beliebte Messenger-Dienst WhatsApp kündigte eine Erneuerung an: Das Mindestalter für die Nutzung wird in EU-Ländern von 13 auf 16 Jahre angehoben. Im kommenden Monat werden User aufgefordert, den neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Dabei müssen sie bestätigen, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind. Wie „ntv.de“ berichtet, möchte der zu Facebook gehörende Nachrichtendienst außerhalb Europas an dem bisherigen Mindestalter von 13 Jahren festhalten.