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Darum sollten Sie die Jahreszahl 2020 auf Dokumenten immer ausschreiben

Wenn Sie dieses Jahr Dokumente ausfüllen, sollten Sie die Jahreszahl 2020 lieber nicht mit "20" abkürzen. Denn Sie könnten Opfer von Dokumentenfälschung werden.

Woman signing document and hand holding pen putting signature at paper, order to authorize their rights.
Bild: Getty Images

Der Einfachheit halber beschränken sich viele Menschen bei der Schreibung der Jahreszahl auf die letzten beiden Ziffern. "01.02.17", "02.05.18", "13.12.19" usw. Die Gewohnheit ist nachvollziehbar. Warum die Zahl ausschreiben, wenn es auch einfacher und schneller geht. Man versteht ja das Gemeinte. Was das Jahr 2020 angeht, ist jedoch Vorsicht geboten. Vor allem bei Dokumenten sollte man darauf achten, die Jahreszahl auszuschreiben. Andernfalls läuft man Gefahr, Opfer von Dokumentenfälschung zu werden.

Denn die verkürzte Form von 2020 kann leicht manipuliert werden. So kann das Datum "09.01.20" zu jedem anderen Datum verändert werden, das mit den Ziffern "20" beginnt, angefangen mit "01.01.2000" bis theoretisch "31.12.2099".

US-Behörden warnen

Auf die Möglichkeit dieser Art von Datenmanipulation hat die Geschäftsführerin der Nationalen Vereinigung der Verbraucheranwälte in den USA, Ira Rheingold, in einer E-Mail an die US-Zeitung USA Today aufmerksam gemacht. Als Beispiel nennt sie die Gefahr einer Abzocke durch Gläubiger. "Nehmen wir an, Sie haben eine Ratenzahlung beginnend mit dem 15.01.20 vereinbart", so Rheingold. "Das könnten Betrüger theoretisch so drehen, dass es aussieht, als hätte Ihre Zahlungspflicht am 15.01.2019 begonnen." Auf diese Weise könnten Kriminelle "zusätzliche $$$" kassieren, erklärt die NACA-Chefin.

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Dass man das Problem nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, zeigt auch die Warnung der Polizei des US-Bundesstaats Maine. In einem Eintrag auf dem sozialen Netzwerk Facebook bittet die Behörde am 02. Januar 2020 die Bürger, "sich zu schützen", indem sie "2020" nicht als "20" abzukürzen.

Vielleicht sollte man darauf hören. Sicher ist sicher, zumal die oben erwähnte Zeitersparnis nicht wirklich ins Gewicht fällt. Und wenn auch Sie die Warnung beherzigt haben, sollten Sie auch gleich bei der Schreibung der Tages- und Monatszahlen mehr Sorgfalt an den Tag legen. Datieren Sie Dokumente also nicht etwa auf den "9.1.20", sondern lieber auf den "09.01.2020" oder noch besser: den "09. Januar 2020". So kann Ihnen niemand ankreiden, dass Sie etwas am "19.11.2014" vereinbart haben.