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Darauf müssen Sie beim Kündigen der Versicherung achten

Ob Kfz-, Hausrat- oder Unfallversicherung – wer seine Police wechseln will, muss die andere erst kündigen. Wir erklären, worauf es ankommt.

Roter Aktenordner mit der Aufschrift Versicherungen.
Wer seine Versicherung kündigen möchte, muss einiges beachten. (Symbolbild: Getty Images)

203.076 Millionen Euro haben die Deutschen 2018 für Versicherungen ausgegeben. Das entspricht ein wenig mehr als 6 Prozent des BIP, zeigen die Daten des Verbands der Versicherer GDV.

Sind aber Kunden mit den erbrachten Leistungen, dem Preis oder dem Umgangston der Mitarbeiter unzufrieden ist, können sie die Versicherung zu kündigen und sich einen neuen Anbieter zu suchen. Doch Achtung: Eine Versicherungspolice ist ein Vertrag mit einer Laufzeit. Die Kündigung erfolgt zu einem bestimmten Zeitpunkt, die das laut Gesetz vorschreibt.

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Kündigungsfrist: drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit

Das Wichtigste vorweg: Wer die Kündigungsfrist einhalten will, darf sich keineswegs auf den Poststempel verlassen. Es zählt das Eingangsdatum bei der Versicherungsgesellschaft.

Statt Prozess: Wie der Ombudsmann bei Streit mit der Versicherung hilft

Die meisten sogenannten Sachversicherungen haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Das heißt: Wenn Sie die Versicherung zum 1. Juli abgeschlossen haben, muss die Kündigungen spätestens am 31. März bei der Versicherung vorliegen. Zu den Versicherungen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zählen unter anderem die:

  • Haftpflichtversicherung

  • Hausratversicherung

  • Wohngebäudeversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

  • Unfallversicherung

Bei diesen Versicherungen beträgt die Vertragslaufzeit zudem in der Regel ein Jahr.

Achtung: Viele Menschen schließen diese Art von Versicherung immer zum 1. Januar ab. Hier gilt dann der 30. September als Kündigungsfrist.

Kfz-Versicherung muss häufig bis zum 30. November gekündigt werden

Auch bei der Kfz-Versicherung ist häufig das Versicherungsjahr identisch mit dem Kalenderjahr. Bei der Kfz-Versicherung gilt allerdings eine Kündigungsfrist von einem Monat. Haben Sie also die Kfz-Versicherung zum 1. Januar abgeschlossen, können Sie diese noch bis zum 30. November kündigen.

Kündigungsfrist bei Krankenversicherungen: Zwei Monate

Bei den gängigen Krankenversicherungen in Deutschland haben Sie eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Bei Krankenversicherungen gilt allerdings eine Bindungsfrist von 18 Monaten, da es bei der Krankenversicherung keine Mindestlaufzeit gibt.

Lebensversicherungen: jederzeit zum Schluss der laufenden Periode kündigen

Ob man eine Lebensversicherungen kündigt, sollte gut überlegt sein. Dennoch ist es möglich. Die meisten Lebensversicherungen können Sie jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsperiode umfasst ein Jahr bei einmaliger Beitrags- und Jahreszahlung. Ansonsten betragen die Fristen entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr oder ein halbes Jahr.

Wie kündige ich meine Versicherung richtig?

Eine Versicherungspolice können Sie in der Regel wie jeden anderen Vertrag auch kündigen: per Brief, E-Mail oder Fax. Informieren Sie sich vor der Kündigung, welche Form Ihr Anbieter akzeptiert. Bei einer Kündigung per E-Mail oder Fax haben Sie den Vorteil, dass Sie direkt einen Nachweis über den Absendetag haben. Bei einer Kündigung per Brief kann es sinnvoll sein, den Brief als Einschreiben zu versenden.

Ratgeber: Welche Versicherungen wirklich wichtig sind

Wenn Ihre Kündigungsfrist drei Monate beträgt müssen sie nicht auf den Tag genau drei Monate vor Ablauf kündigen. Entspannter könnte es sein, Ihre Versicherung schon viel früher zu kündigen. So haben sie genug Spielraum, falls Probleme auftauchen sollten.

Wichtig: Lassen Sie sich Ihre Kündigung und das Kündigungsdatum von Ihrem Versicherer bestätigen und schreiben Sie dies als Bitte mit in Ihre Kündigung.

Beachten Sie die Mindestlaufzeit Ihrer Versicherung

Wie oben schon erwähnt gibt es bei den meisten Versicherungen eine Mindestlaufzeit. Bei der Krankenversicherung gibt zusätzlich eine Bindungsfrist. Versicherungslaufzeiten von 20 bis 30 Jahren für eine Absicherung im Alter sind eher die Ausnahme. Selbst Lebensversicherungen können Sie fast jederzeit kündigen. Diese haben aber in der Regel eine längere Mindestlaufzeit als nur einem Jahr und sind bei vorzeitiger Kündigung mit eventuellen Geldverlusten verbunden.

Bei Sachversicherung wie Hausrat-, Rechtsschutz- oder auch Unfallversicherungen gilt das 2008 in Kraft getretene Versicherungsvertragsgesetz. Bei diesen Versicherungen darf die Mindestlaufzeit gesetzlich geregelt nicht mehr als drei Jahre betragen. Sie kann aber auch kürzer sein, was häufig der Fall ist.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

Bei Versicherungen wie die Kfz-Versicherung ist eine außerordentliche Kündigung relativ einfach. Wer zum Beispiel sein Auto verkauft, hat in der Regel das Recht auf eine Sonderkündigung. Hier kann das Verkaufsdatum auch das Enddatum des Versicherungsvertrages sein.

Auch nach einem Schadensfall bei Sachversicherungen ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Hier können sowohl Versicherungsnehmer als auch die Versicherung selbst eine Sonderkündigung aussprechen.

Ratgeber: Bei Versicherungsfragen immer zweite Meinung einholen

Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, aber seine Leistungen nicht anpasst, hat der Versicherungsnehmer ebenfalls das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Widerrufsrecht bei Versicherung

Wie bei vielen anderen Verträgen haben Sie auch nach Vertragsabschluss von Versicherungen das Recht auf Widerruf. Damit kommen Sie schnell und problemlos nach Abschluss wieder aus dem Vertrag. Bei den meisten Policen können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen den Vertrag aufheben. Das muss, wie bei einer Kündigung, ebenfalls schriftlich erfolgen. Bei Lebensversicherungen beträgt die Frist des Widerrufsrechts sogar 30 Tage.

Wann ist eine Kündigung der Versicherung unmöglich?

Die wichtigsten Versicherung für Angestellte sind die Privathaftpflichtversicherungen oder gesetzliche Rentenversicherungen. In Deutschland sind sogar eine Krankenversicherung oder eine Kfz-Versicherung bei Autobesitzern Pflicht. Ohne eine Folgeversicherungen können sie die bestehende oftmals gar nicht kündigen. Auch Wohngebäudeversicherungen können Verbraucher nicht einfach kündigen. Zumindest der Versicherungsschutz gegen Feuer ist nur kündbar, wenn das Haus nachweislich schuldenfrei ist oder die Gläubiger eingewilligt haben.

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