Daimler scheitert mit Widersprüchen gegen Diesel-Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes
Der Stuttgarter Konzern gerät in der Abgasaffäre zunehmend unter Druck. Klägeranwälte sehen verbesserte Aussichten für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
Daimler hat mit seinen Widersprüchen gegen die Diesel-Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) keinen Erfolg. Die Behörde hat nahezu alle vom Autobauer eingelegten Widersprüche gegen die Bescheide zurückgewiesen. Nach Auffassung der Behörde hat Daimler in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen von Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Zuerst hatten der „Spiegel“ und der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Von den Rückrufen sind EU-weit etwa 1,4 Millionen produzierte Fahrzeuge betroffen, davon etwa 600.000 in Deutschland. Daimler hält die Funktionen für zulässig und ruft zwar die Fahrzeuge zurück, hatte aber gegen alle Bescheide Widerspruch eingelegt. Man prüfe nun die Begründungen und entscheide über die Einlegung eines Rechtsmittels, erklärte der Konzern. Eine Klage gilt als wahrscheinlich. Bis zur Entscheidung darüber sind die KBA-Bescheide weiterhin nicht rechtskräftig.
Klägeranwälte werten die Entscheidung als Durchbruch. „Die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen steigen enorm für Mercedes-Benz-Besitzer“, meint Claus Goldenstein. Seine Kanzlei vertritt Tausende Dieselkläger gegen verschiedene Autokonzerne.
Der Anwalt erwirkte auch das erste wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs im Abgasskandal gegen VW. Der Wolfsburger Autobauer entschädigte in Deutschland zwischenzeitlich mehr als 200.000 Kunden. Sie hatten sich einem Musterverfahren der Verbraucherzentrale angeschlossen, das mit einem Vergleich beendet wurde.
Gegen Daimler läuft bislang kein Musterverfahren. Der Konzern betont, dass er den weit überwiegenden Teil der Verfahren vor den Gerichten gewinnt. Die Erfolgsquote liege bei etwa 95 Prozent.
Allerdings ist die Rechtsprechung nicht einheitlich. Im Januar hat sich der Bundesgerichtshof im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde erstmals zur Haftung von Daimler wegen des Einsatzes eines Thermofensters geäußert. Darin wiesen die Karlsruher Richter die klageabweisende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln wegen Verletzung rechtlichen Gehörs ab und verwiesen die Sache zurück.
Der Bundesgerichtshof hat eine Haftung in der Causa nicht von vornherein ausgeschlossen. Aus Sicht der Richter kommt es entscheidend darauf an, ob Daimler „im Typgenehmigungsverfahren unzutreffende Angaben über die Arbeitsweise des Abgasrückführungssystems gemacht hat“.
Mit Agenturmaterial.