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Coronakrise: Wie kommen Unternehmen an die staatlichen Hilfen?

Die Bundesregierung will von der Coronakrise betroffene Firmen unterstützen. Aber wann und wem hilft der Staat wirklich? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Es ist ein großes Versprechen, das Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) all den Selbstständigen und Unternehmern in Deutschland vor Kurzem gegeben haben. „Möglichst kein Unternehmen soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen“, gaben sie als Devise aus. Im gleichen Atemzug gaben sie bekannt, dass die staatliche Förderbank KfW Liquiditätshilfen in unbegrenzter Höhe ausgeben darf.

Ganz so leicht, wie es klingt, ist es aber nicht, an die Staatsmittel heranzukommen. Nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Gewerbetreibende qualifiziert sich für jedes Programm. Und für manche sind die nötigen Hilfen noch gar nicht auf den Weg gebracht.

Weitere Hilfen dürften bald folgen, doch über Details ist noch nichts bekannt. Die Informationen genügen aber für einen ersten Überblick.

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Was für Hilfen sind geplant?

Auf Bundesebene stehen bislang die unbegrenzten Liquiditätshilfen – also Kredite – der staatlichen Förderbank KfW im Mittelpunkt. Die ersten Hilfsprogramme lassen sich bereits abrufen, weitere folgen in Kürze.

Neben der Bundesregierung haben praktisch auch alle Bundesländer Hilfen auf den Weg gebracht. Fast überall öffnen die Förderinstitute bestehende Programme für in Corona-Not geratene Betriebe oder arbeiten an neuen Liquiditätshilfen.

Die Mittel sind häufig zinsverbilligt. Auch Landesbürgschaften gibt es in den meisten Bundesländern. Dabei übernimmt ein Bundesland oder dessen Bürgschaftsbank einen Teil des Kreditrisikos. Das soll den Unternehmen helfen, ein Darlehen bewilligt zu bekommen, wenn sie nicht genug Sicherheiten stellen können.

Warum könnten Transfers nötig sein?

Kredite allein werden allerdings viele Probleme nicht lösen können, warnt der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR). In der aktuellen Lage seien „direkte Zuschüsse erforderlich, über die schnell entschieden werden muss“. Nur so lässt sich wohl verhindern, dass über „wirtschaftlich grundsätzlich tragfähige Unternehmen“ vor allem aus den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel sowie über Veranstalter von Kultur- und Sportevents demnächst eine Pleitewelle hinwegrollt.

Ähnlich sieht dies Jochen Multhauf, Geschäftsführer der Unternehmensberatung MSM Mittelstandsfinanzierung. „Der Staat hilft, aber er hilft nicht effizient“, sagt Multhauf. Das Problem mit den KfW-Krediten: Viele Kleinstunternehmen könnten kaum Barrücklagen bilden und wären daher auch nach überstandener Coronakrise nicht in der Lage, die Darlehen zurückzuzahlen.

Multhauf fordert deshalb Entschädigungen dafür, dass die Unternehmen aus übergeordneten Gründen vom Staat an ihrer Gewerbeausübung gehindert wurden.

Gibt es bereits echte Zuschüsse?

Echte Transferleistungen, die nicht irgendwann wieder zurückgezahlt werden müssen, sind selten. Die Bundesregierung arbeitet an einem Notfallfonds von bis zu 40 Milliarden Euro, der sich an Freiberufler und Kleinstfirmen richten soll. Im Gespräch sind Zuschüsse von 9000 bis zu 15.000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

In Bayern gibt es Soforthilfen für Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten, die je nach Betriebsgröße 5000 bis 30.000 Euro beträgt. In Nordrhein-Westfalen können kleine Unternehmen und Existenzgründer außerdem aus einem Mikromezzaninefonds des Landes Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft beantragen – ohne Sicherheiten zu stellen.

An wen richten sich die KfW-Hilfen?

Grundsätzlich richten sich die Kreditprogramme der KfW und der meisten Landesförderinstitute an alle Wirtschaftstreibenden – Großunternehmen, Mittelständler, Einzelunternehmen und Freiberufler. Voraussetzung ist aber, dass die wirtschaftlichen Probleme sich auf die Coronakrise zurückführen lassen und nicht schon vorher bestanden. Das wird von der KfW und auch den Hausbanken geprüft.

Gibt es ein Recht auf Hilfe?

Nein. Jeder Antragsteller wird doppelt geprüft. Einmal von seiner Hausbank – die ja auf einem Teil des Kreditrisikos sitzen bleibt – und auch von der KfW selbst. Der Hauptgeschäftsführer des privaten Bankenverbands BdB, Christian Ossig, hat bereits klargestellt, dass die Banken bei diesen Programmen mit ins Risiko gehen. „Es handelt sich nicht um eine Durchleitung von Subventionen“, betonte Ossig.

Zwar übernimmt der Staat 80 Prozent des Verlustrisikos, bei der Hausbank bleiben aber 20 Prozent. Selbst wenn die Bundesregierung noch einmal nachlegt und 90 Prozent übernehmen sollte, bleibt ein Risiko von zehn Prozent bei der Hausbank. Deshalb müssten die Banken die Kredite angemessen prüfen.

Selbst Landesbürgschaften sichern das Ausfallrisiko der Bank meist nicht vollständig ab – schon um zu verhindern, dass Banken bevorzugt all ihre aussichtslosen Kunden auf den Steuerzahler abwälzen.

Welche KfW-Hilfen sind bereits da?

Die Förderbank hat drei ihrer Förderprogramme für bestimmte Coronafälle freigeschaltet: Das gilt für den „KfW Unternehmerkredit“, der sich an etablierte Firmen richtet, die seit mindestens fünf Jahren am Markt sind, den „ERP Gründerkredit Universell“ für jüngere Firmen sowie den „KfW-Kredit für Wachstum“ für große Unternehmen.

Beim Unternehmerkredit können Firmen über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite von bis zu 200 Millionen Euro erhalten. Die Umsatzgrenze für das Programm wurde von 500 Millionen auf zwei Milliarden Euro angehoben. Die Staatshaftung beträgt 80 Prozent. Für den ERP-Gründerkredit für jüngere Firmen gelten die gleichen Rahmenbedingungen mit Blick auf Umsatz und Haftung.

Auch die Umsatzgrenzen für den Wachstumskredit wurden angehoben: von zwei auf fünf Milliarden Euro. Bei diesem Programm haftet der Staat nur bis zu 70 Prozent. Der Kredithöchstbetrag liegt bei einer Milliarde Euro. Die Zinskonditionen sind von der KfW nicht festgelegt. Die Hausbank bestimmt die Konditionen – „marktüblich“.

Bislang durften diese Programme nur für Investitionen verwendet werden, etwa für Innovationen oder Digitalisierung. Wegen der Coronakrise stehen diese Programme nun auch für Betriebsmitteldarlehen offen.

Wo liegt das Problem?

Die Krux der Förderprogramme: Sie richten sich an Unternehmen guter Bonität. „Es geht um Unternehmen, denen Hausbanken in normalen Zeiten ohne Weiteres Kredit geben würden“, stellt KfW-Abteilungsleiter Ingo Schumann klar.

Es geht also um Firmen, die nur deshalb in Bedrängnis geraten würden, weil ihre Hausbank in Krisenzeiten vorsichtiger agiert. Es sind Unternehmen, bei denen relativ klar ist, dass sie die Umsatzeinbußen aus der Coronakrise überstehen können.

Gibt es Hilfen für Wackelkandidaten?

Noch offen sind die Details für das „Sonderprogramm 2020“, das sich durch eine „erhöhte Risikotoleranz“ auszeichnet. Das bedeutet, es richtet sich auch an Firmen mit einer schwächeren Kreditwürdigkeit, deren Fortbestand nach der Coronakrise weniger gesichert ist. Aber: Die erhöhte Risikobereitschaft kennt Grenzen.

„Auch für dieses Programm qualifizieren sich nur Unternehmen, für die es eine positive Zukunftsprognose gibt, bei denen man also nicht davon ausgeht, dass sie wegen der Coronakrise in eine Überschuldungssituation geraten“, stellt KfW-Abteilungsleiter Schumann klar.

Auf Basis welcher Annahmen diese Prognose ermittelt werden soll, ist noch unklar. „Mit Krisen und Sonderprogrammen kennen wir uns aus. Fortführungsprognosen für Unternehmen in Pandemiezeiten zu machen, das ist neu, und es ist neu für alle“, sagte KfW-Chef Günther Bräunig seinen Mitarbeitern zu Beginn der Woche. Darüber verhandelt die KfW nicht nur mit den Banken, sondern wegen beihilferechtlicher Fragen auch mit der Europäischen Kommission.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit für Anträge?

BdB-Hauptgeschäftsführer Ossig geht davon aus, dass die Banken Anträge innerhalb einer Wochenfrist bearbeiten können. Die KfW hat ihre Prozesse zumindest für kleinere Firmen beschleunigt. Bei Beträgen von bis zu drei Millionen Euro verzichtet sie auf eine eigene Risikoprüfung und verlässt sich auf die der Hausbank. Bei Summen zwischen drei und zehn Millionen Euro nimmt sie eine beschleunigte Risikoprüfung vor.

Mitarbeit: Jens Münchrath