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Corona-Bonus, Job-Ticket, Tankgutscheine: Mit diesen steuerfreien Extras bekommt ihr netto deutlich mehr als bei einer Gehaltserhöhung

Auf das Glücksgefühl nach einer erfolgreichen Gehaltsverhandlung folgt häufig Ernüchterung. Spätestens beim Blick auf die erste Gehaltsabrechnung zeigt sich, dass von dem ursprünglichen Betrag, den ihr ausgehandelt habt, gar nicht so viel übrig bleibt. Denn laut dem Bund der deutschen Steuerzahler landet meistens nur rund die Hälfte von jedem Euro, den jemand dazu verdient, auch auf seinem Konto.

Weniger oder gar nichts müsst ihr dagegen abgeben, wenn euer Chef eure gute Arbeitsleistung mit zusätzlichen Sachleistungen wie einem Jobticket, Zuschüssen zum Mittagessen oder einem Smartphone honoriert. Denn Gehaltsextras wie diese sind oft steuerlich begünstigt oder sogar komplett von der Steuer befreit. Weil auch das Unternehmen dadurch Abgaben spart, sind Personaler bei steuerfreien Extras oft verhandlungsbereiter als bei einer Gehaltserhöhung. Es lohnt sich also, diese bei der Verhandlung anzusprechen.

Corona-Bonus

Seit März 2020 können Unternehmen ihre Mitarbeiter mit einem sogenannten Corona-Bonus unterstützen. Solange dieser eine Höhe von 1500 Euro nicht übersteigt, fallen laut dem Steuerring weder Sozialversicherungsbeiträge noch Einkommenssteuer dafür an. Eigentlich sollte die Möglichkeit, diesen Bonus zu gewähren, Ende 2021 auslaufen – nun wurde die Frist bis zum 31. März 2022 verlängert. Wie der Steuerring schreibt, können Arbeitgeber den Bonus sowohl in Form von Geld als auch als Sachleistung bereitstellen. Ebenso muss der Bonus nicht auf einmal gezahlt werden. Solltet ihr im vergangenen Jahr schon 500 Euro bekommen haben, kann euch euer Arbeitgeber also bis zum 31. März 2022 noch einen weiteren steuerfreien Bonus von 1000 Euro gewähren. Auf Sachleistungen wie Einkaufsgutscheine oder Tankkarten wirkt sich der Corona-Bonus nicht aus. Diese werden laut dem Steuerring genauso wenig davon beeinflusst wie andere regelmäßige oder einmalige steuerfreie Boni.

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Kita-Beiträge

Euer Nachwuchs ist im Kindergartenalter? Dann könntet ihr eurem Arbeitgeber vorschlagen, statt einer Gehaltserhöhung zum Beispiel eure Kita-Beiträge zu übernehmen. Ob er euch dabei nur einen Zuschuss gewährt oder ob er die kompletten Kosten übernimmt, ist laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" dem Arbeitgeber beziehungsweise eurem Verhandlungsgeschick überlassen. Eine Grenze nach oben gibt es nicht. Allerdings gilt der Steuerbonus nur für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.

Wer sich kurzfristig um Kinder bis zu 14 Jahre oder um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern muss, kann seinen Chef ebenfalls nach einer steuerfreien Sonderzahlung fragen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, kann in einer beruflichen Notsituation das Unternehmen etwa für eine Tagesmutter aufkommen, ohne dass Abzüge dafür fällig werden. Die Grenze liegt bei 600 Euro.

Smartphone oder Laptop

Wenn euch euer Chef erlaubt, euren dienstlichen Laptop oder euer Smartphone auch privat zu nutzen, muss er, so die Stiftung Warentest, 25 Prozent des Geräts pauschal versteuern. Ihr zahlt dagegen keine Abgaben. Euer Arbeitgeber kann euch laut der "Süddeutschen Zeitung" sogar auch Geräte steuerfrei zur Verfügung stellen, wenn ihr sie ausschließlich privat benutzt. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Firma der Eigentümer bleibt – bei einem Geschenk fallen Abgaben an. Außerdem könnt ihr verhandeln, dass die Firma, bei der ihr angestellt seid, bis zu 50 Euro im Monat von euren Internetgebühren übernimmt.

Gutscheine, Tanken, Strom

Ähnliches gilt für Sachleistungen. Seit dem Jahr 2022 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern monatliche Sachleistungen in Höhe von 50 Euro gewähren – also sechs Euro mehr als noch in den vergangenen Jahren. Das kann laut dem Bericht in der "Süddeutschen Zeitung" zum Beispiel ein Tankgutschein für das Privatauto, Gutscheine für ein Kaufhaus oder ein Zuschuss zur Strom- und Gasrechnung sein. Wichtig ist dabei, dass die Gutscheine an konkrete Produkte oder Ladenketten gebunden sind. Geldkarten, die überall einsetzbar sind, etwa sogenannte Open-Loop-Karten, sind laut dem Bund der deutschen Steuerzahler seit 2022 nicht mehr begünstigt.

Mittagessen

Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, könnt ihr mit eurem Arbeitgeber auch über Zuschüsse zum Mittagessen verhandeln, etwa mit Restaurantgutscheinen und Essenschecks, die ihr bei bestimmten Anbietern einlösen könnt. Bis zu 6,67 Euro können so pro Arbeitstag abgabefrei bleiben.

Bahncard und Jobticket

Für Mitarbeiter, die viel auf Dienstreisen sind, schaffen Unternehmen häufig eine Bahncard an. Diese kann euch euer Arbeitgeber auch zu privaten Zwecken überlassen, ohne, dass Abgaben fällig werden. Voraussetzung ist laut Stiftung Warentest allerdings, dass die Bahncard überwiegend dienstlich genutzt wird und die Anschaffung aus einem betrieblichen Interesse heraus erfolgt ist. Das ist dann der Fall, wenn während der Gültigkeitsdauer die Preisnachlässe der Dienstreisen die Kosten für die Bahncard übersteigen.

Zahlt oder bezuschusst der Arbeitgeber das Jobticket seiner Mitarbeiter, muss auch das nicht versteuert werden, selbst dann nicht, wenn es auch privat genutzt wird. Wie die Stiftung Warentest schreibt, gibt es auch seit 2019 keine monatliche Freigrenze von 44 Euro mehr. Das bedeutet, euer Arbeitgeber kann eure gesamten Fahrtkosten steuerfrei übernehmen. Allerdings gilt der Vorteil nur für den Verkehr mit Bus, Bahn, Tram oder U- und S-Bahnen. Taxi-Kosten sind ausgeschlossen, ebenso wie Kosten für Flugtickets.

Gesundheit und Urlaub

Ihr wollt Yoga machen, um nach einem langen Arbeitstag Stress abzubauen? Auch darüber könnt ihr verhandeln. Bis zu 600 Euro kann euer Arbeitgeber euch laut dem Bundesgesundheitsministerium für Kurse, die Krankheiten verhindern und eure Gesundheit fördern, abgabenfrei spendieren. Darunter fällt zum Beispiel auch ein Entwöhnungskurs fürs Rauchen oder ein gesundes Kantinenessen.

Wenn ihr euch erholen wollt, könnt ihr auch mit eurem Chef über einen Extra-Zuschuss für einen Urlaub unterhalten. Pro Jahr kann laut Stiftung Warentest euer Unternehmen für euch 156 Euro, für den Ehepartner 104 Euro und für jedes Kind 52 Euro sponsern. Der Arbeitgeber muss dafür 25 Prozent an Lohnsteuer abführen. Voraussetzung ist: Ihr müsst das Geld in jedem Fall zur Erholung, also für euren Urlaub, verwenden.

Fortbildungen

Wer gute Arbeit leisten will, muss sich regelmäßig fortbilden. In der Regel übernehmen Unternehmen die Kosten für Fortbildungen ihrer Mitarbeiter – vorausgesetzt die Bildungsmaßnahme hat etwas mit dem Job des Angestellten zu tun. Ihr könnt mit eurem Chef laut Stiftung Warentest aber auch aushandeln, dass er die Kosten für euer Masterstudium oder einen Intensivsprachkurs übernimmt. Solange es einen Bezug zu eurer Arbeitsstelle oder einem Positionswechsel gibt, müsst ihr keine Abgaben für diesen Zuschuss zahlen. Fehlt dieser, wird der Zuschuss steuerpflichtig.

Fahrtkostenzuschuss und Dienstwagen

Wer einen weiten Arbeitsweg hat, kann mit seinem Chef auch darüber reden, dass dieser zusätzlich zum Gehalt die Fahrtkosten mit dem privaten Auto oder den öffentlichen Verkehrsmitteln übernimmt. Für eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zahlt ihr laut Stiftung Warentest keine Steuern. Anders sieht es allerdings auf Arbeitgeberseite aus: Eure Firma muss den Zuschuss mit 15 Prozent versteuern.

Ihr habt einen Dienstwagen? Dieser bleibt für euch abgabenfrei, solange ihr ihn rein beruflich benutzt. Wollt ihr dagegen damit privat fahren, schreibt Stiftung Warentest, müsstet ihr seinen geldwerten Vorteil monatlich mit einem Prozent des Bruttolistenpreises versteuern oder mit eurem Fahrtenbuch abrechnen. Gut zu wissen: Bei E-Autos, die bis Ende 2021 angeschafft oder geleast wurden, muss man nur ein halbes Prozent versteuern.