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Corona in Berlin: Rechtmäßigkeit der Pop-up-Radwege auf dem Prüfstand

Am Mittwochmorgen rückten die Straßenarbeiter an der Frankfurter Allee an. Ruckzuck kamen sie mit gelbem Markierband an und richteten die neue Strecke ein. Nun verfügt auch die Magistrale in Friedrichshain über einen breiten Pop-up-Radweg. Seit Ausbruch der Corona-Pandemie sind auf diese Weise schon weit über zehn Kilometer neue Rad-Infrastruktur in Berlin entstanden. Was früher Jahre dauerte, geht durch das neue Instrument nun innerhalb weniger Tage. Aber ist es rechtlich überhaupt zulässig? Daran hat die Berliner FDP erhebliche Zweifel.

Die Fraktion der Liberalen im Abgeordnetenhaus will die Einrichtung der Pop-up-Radwege daher durch den wissenschaftlichen Parlamentsdienst prüfen lassen. „Wir wollen geprüft wissen, was wirklich die Rechtsgrundlagen sind“, sagte der Abgeordnete Marcel Luthe. „Wenn das so ginge, hätte man das ja schon immer so gemacht und sich alle Beteiligungsverfahren sparen können.“ Das könne nicht sein.

Die Senatsverkehrsverwaltung argumentiert mit der Corona-Pandemie

Zuvor hatten die Abgeordneten Marcel Luthe und Henner Schmidt den Senat gefragt, auf welcher Grundlage die Einrichtung erfolgt sei. In der Antwort der Senatsverkehrsverwaltung, die der Berliner Morgenpost vorliegt, verweist die Verkehrsverwaltung auf Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach dürfen Straßenverkehrsbehörden die Benutzung von Straßen „aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten“.

In ihren Anordnungen bezieht sich die Senatsverkehrsve...

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