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CBD: Das staatlich verteufelte Wundermittel

Cannabisöl zählt zu den bekanntesten CBD-Produkten (Bild: Getty Images)
Cannabisöl zählt zu den bekanntesten CBD-Produkten (Bild: Getty Images)

Der Handel mit Nutzhanfprodukten boomt – und zwar nicht nur Textilien, Kunststoffen oder Papier, die bereits seit ihrer Legalisierung 1996 aus den bewusst stark faserhaltig gezüchteten Pflanzen gefertigt werden, sondern zunehmend auch aus ihren Inhaltsstoffen.

Im Gegensatz zum Naturhanf, der vor allem im Harz und in den Blüten große Mengen der psychoaktiven Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) bildet – die Basis für Haschisch – ist der THC-Anteil bei Nutzhanf extrem heruntergezüchtet; Voraussetzung zur Zulassung der Pflanzen ist ein THC-Anteil von weniger als 0,2 Prozent der getrockneten Pflanzenmasse. Bei der “scharfen” Variante sind es zwischen 3 und 22 Prozent.

Doch es gibt ein weiteres Cannabidoid der Hanfpflanze, das auch in ihrer Zuchtvariante vorkommt und genutzt werden darf: Cannabidiol (CBD), das keine psychoaktive Wirkung hat, dafür aber gesundheitsfördernde Eigenschaften aufweist.

Der therapeutische Nutzen von Cannabidiol ist gut belegt. Auch, dass CBD nicht nur keinerlei Rauschwirkung erzeugt, sondern im Gegenteil sogar die Potenz des “High-Machers” THC hemmt, ist ein weiterer Pluspunkt für den Inhaltsstoff. Kein Wunder, dass sich inzwischen ein vom Drogenhandel losgelöster, völlig neuer Markt für CBD aufgetan und etabliert hat. Eine riesige Bandbreite an gesundheitsfördernden Präparaten, Nahrungsergänzungsmittel, Pflege- und Kosmetikartikeln und Lifestyleprodukten wird weltweit vertrieben, leider oftmals ohne nachprüfbare Qualitätszertifikate und aus dubioser Herkunft.

Ein Markt der jungen Gründer

Um das zu ändern, gibt es immer mehr junge und engagierte Gründer, die sich auf die breite und stetig in ihrer Vielfalt wachsende Palette von CBD-Produkten spezialisiert haben und den Anspruch verfolgen, hochwertige, gute Produkte zu transparenten Bedingungen am Markt zu verkaufen. CBD-Shops bemühen sich darum strikt um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und versuchen, zertifizierte Standards zu entwickeln, um ihr Angebot von fragwürdigen Präparaten aus Fernost und Übersee abzugrenzen.

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Wie im Handel mit Bio-Lebensmittel gewinnen auch hier lückenlos dokumentierte Herkunftsangaben vom kontrollierten Anbau über die Verarbeitung bis zu den Vertriebswegen immer mehr an Bedeutung. Die Parallele zum Bio-Segment ist dabei nicht zufällig: Erzeugnisse aus Nutzhanf sind positiv konnotiert, haben ein grünes Image und sprechen eine kaufkräftige, nachhaltig denkende und eher alternativ tickende Konsumentengruppe an. Davon profitiert auch der Handel mit CBD.

Doch die jungen Händler haben mit allerlei Ungemach und Schikanen zu kämpfen - von verschiedenen Seiten.

Zum einen ist da die Einstufung von CBD als Arzneimittel, welche die Arzneimittelverschreibeverordnung vorsieht; diese wird dem breiten Anwendungsspektrum allerdings nicht ansatzweise gerecht. Bei weitem nicht nur medizinische Artikel enthalten die Substanz; deshalb ist auch die Verschreibungspflicht von CBD als Wirkstoff hochumstritten. Denn Nahrungsergänzungs-, Pflege oder Kosmetikpräparate sind davon eigentlich gar nicht betroffen.

Für die Verschreibeverordnung ist alleine der Abgabestatus entscheidend, nicht der Produktstatus. Handelt es sich um nichtmedizinische oder pharmazeutische Endprodukte wie Öle, Tabletten, Drinks oder Emulsionen, so können diese auch heute schon frei vertrieben werden. Es ist ähnlich wie mit Koffein, Vitamin C oder Taurin: Auch diese haben hohe medizinische Potenz, sind aber in Lifestyle-Artikeln wie Energydrinks überall erhältlich.

Dass dies auch bei CBD der Fall ist, missfällt freilich der Pharmalobby – sie wittert hier ein riesiges Geschäft, weshalb sie versucht, ihr Monopol auf CBD auszudehnen und freie Anbieter ohne Preisbindung vom Markt zu verbannen.

Big Player des Onlinehandels ziehen sich zurück

Der oft unklare Produktstatus – medizinisches Präparat oder nicht? - veranlasste große Onlineshops und Handelsplattformen, CBD-Produkte generell vom Markt zu nehmen. Google kündigte bereits im März 2017 an, keine Artikel mit dem Inhaltsstoff auf seinem Marktplatz zu dulden; Amazon folgte ein Jahr später. Die Big Player im Onlinehandel melden Zweifel an der Legalität von CBD in Produkten wie Cannabisöl an und wollen auf der sicheren Seite sein; eine objektiv unbegründete Sorge.

Dass die großen Marktplätze somit für den CBD-Handel nicht zur Verfügung stehen, wäre eigentlich ein Glücksfall für die diversen deutschen Startup-Unternehmen, die als Einzelhändler eine eher standorttreue Kundschaft ansprechen. Zwar haben diese beim Betrieb eigener Onlineshops wiederum Probleme mit Zahlungsanbietern, die ebenfalls aus “Angst vorm Hanf” - trotz nachweislicher Legalität – rechtliche Risiken scheuen und zum Beispiel Zahlungsabwicklungen über PayPal, aber auch Kreditkarten verweigern.

Bleibt als Absatzmarkt für die CBD-Startups immer noch der Einzelhandel, doch hier kommt nun ein weiteres eminentes Problem ins Spiel, das deutschen CBD-Händlern - trotz konstant zunehmender Nachfrage - das Leben schwer macht: Ausgerechnet die deutschen Polizei- und Justizbehörden stören den Geschäftsbetrieb. Denn viele Kommissariate und Staatsanwaltschaften hegen einen unterschwelligen Generalverdacht, es handele sich bei den Anbietern meist doch nur um scheinlegale Alibi-Firmen, die in Wahrheit illegalen Cannabis- und Marihuanahandel abwickeln. Hinzu kommt der ständige Argwohn der Ermittler, es werde von vielen Shops – durch Schlampigkeit oder gar Vorsatz - Nutzhanf mit reinem Hanf vermischt und die strikten THC-Grenzwerte somit nicht eingehalten.

Die restriktiven polizeilichen Maßnahmen entbehren dabei jeder Grundlage, rechtlich wie drogenpolitisch. Denn die behauptete “Grauzone” gibt es bei CBD-Produkten schlichtweg nicht. Wer legal mit CBD handelt, hat mit illegalem Cannabis, also THC-Produkten zu Rauschzwecken, gar nichts zu tun; beides sind völlig verschiedene Geschäftsmodelle. Nutzhanf ist ein auf der EU-Nahrungsmittelliste geführtes, zugelassenes pflanzliches Produkt.

Dass dennoch in vielen Bundesländern ständige Durchsuchungen und Stichproben von CBD-Blüten stattfinden, um das THC-Höchstlimit von 0,2 Prozent zu kontrollieren, ist eine behördliche Überreaktion, die der Sorge folgt, dass etwa Nutz- und Naturhanferzeugnisse “vermischt” angeboten werden könnten. Allenfalls ist es der Staat selbst, der durch seine Misstrauens- und Verdachtsmanie, in jedem CBD-Laden eine Art verkappten Headshop zu vermuten, langfristig die Entstehung eines Grau- und Schwarzmarktes befördert.

Legalität ließe sich leicht überprüfen

Kritiker der CBD-Legalität hingegen wenden immer wieder ein, es sei bei realistischer Betrachtung nur eine Frage der Zeit, bis der freie Handel von CBD-Blüten auch zur Lockerung des Marihuanaverbots führen wird. Doch dass beides nebeneinander erhältlich ist, ob teillegal oder nicht, ist kein unlösbares Problem für die Strafverfolgungsbehörden: Pragmatiker verweisen auf im Ausland bereits verfügbare Schnelltests, mit denen sich problemlos der THC-Gehalt prüfen lässt. Ob es sich also um eine THC- oder CBD-Blüte handelt, lässt sich schon heute sofort feststellen; entsprechend tolerant geht man im Ausland mit dem Thema um.

Verfechter einer Drogenlegalisierung fordern ohnehin seit Jahren, auch THC-Blüten zu legalisieren – denn auch für THC sind Gesundheitseffekte und Nutzen gut belegt, weswegen viele ins Feld führen, Deutschland dürfe diesen Zukunftstrend nicht verpassen. Doch vorläufig geht es zur um Nutzhanf, und hier ist es vor allem den seriösen Anbietern von CBD-Artikeln ein Herzensanliegen, so schnell wie möglich Qualitätsstandards und Verbrauchertransparenz zu schaffen, um Marktunsicherheiten und den Generalverdacht der Behörden zu beseitigen.

So hat etwa Cyrus Badde, Geschäftsführer des deutschen CBD-Onlineshops “cbdkaufen.com”, die Vision, mit CBD das zu erreichen, was Red Bull im Bereich der taurinhaltigen Energydrinks geschafft hat: Ein hochwertiges und preiswertes Genussmittel mit Kultstatus am Markt zu etablieren. Der Jungunternehmer will sich deutlich von Fake-CBD-Produkte aus Fernost abgrenzen, die teilweise völlig wirkungslos sind und nicht selten gar mit Schwermetallen oder gar Kolibakterien belastet sind. Sein erklärter Anspruch ist, ähnliche interne Kontrollen umzusetzen, wie sie etwa für pharmazeutische Produkte gelten.

Wenn die deutsche Polizei zu einer etwas unaufgeregteren, gelasseneren Fahndungspraxis fände und sich vor allem mit der geltenden Rechtslage besser vertraut machen würde, könnte daraus wirklich etwas werden.