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Bundesverfassungsgericht gibt AfD-Klage gegen Seehofer statt

Die Karlsruher Richter rügen Seehofer, weil er eine kritische Äußerung über die AfD auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlich hatte. Ein Regierungsamt verpflichte zur Neutralität.

Der Bundesinnenminister hatte das Verhalten der AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet Foto: dpa
Der Bundesinnenminister hatte das Verhalten der AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet Foto: dpa

Bundesinnenminister Horst Seehofer hätte ein Interview mit AfD-kritischen Äußerungen nicht auf der Internetseite seines Ministeriums veröffentlichen dürfen. Dies verletzte das Recht einer Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Az. 2 BvE 1/19)

„Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt“, sagte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung. Insbesondere müsse der Rückgriff auf mit dem Amt verbundene Ressourcen unterbleiben. Direkte Konsequenzen für den Minister hat das Urteil nicht. Das Interview steht schon lange nicht mehr auf der Internetseite.

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Das Interview hatte Seehofer im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen. Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe „für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.

Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: „Das ist für unseren Staat hochgefährlich.“ Man könne nicht „wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln“. „Das ist staatszersetzend.“ Außerdem sagte er: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten.“

Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text zu den anderen Medienberichten auf seiner Homepage gestellt - eine Steilvorlage für die AfD. Die AfD warf Seehofer vor, staatliche Ressourcen unzulässigerweise zur Verbreitung einer parteipolitischen Aussage genutzt zu haben. Die Partei hatte in einem ganz ähnlichen Fall in Karlsruhe schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt.

Wanka hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole „Rote Karte für Merkel!“ per Ministeriums-Pressemitteilung reagiert: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“

Das ging den Verfassungsrichtern zu weit. Damit alle Parteien die gleichen Chancen hätten, seien Mitglieder der Bundesregierung zu Neutralität verpflichtet, urteilten sie 2018. Minister dürfen sich demnach mit Kritik an ihren Maßnahmen und Vorhaben zwar sachlich auseinandersetzen. Ein „Recht auf Gegenschlag“ haben sie aber nicht.

Gauland: Beschimpfung der AfD Teil des Staates

In der Karlsruher Verhandlung im Februar hatte sich abgezeichnet, dass der Zweite Senat unter dem scheidenden Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle die Causa Seehofer nicht viel anders beurteilen dürfte. Die Richter hinterfragten sehr kritisch, ob derartige Äußerungen nicht auf anderen Kanälen verbreitet werden könnten.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland hatte am Rande der Verhandlung gesagt, Seehofer habe sich eben nicht im Bierzelt einen Ausrutscher geleistet. „Wenn ich auf der Internetseite eines Ministeriums etwas veröffentliche, dann sieht es so aus, als ob es die staatliche Amtsautorität ist und dass die Beschimpfung der AfD dann sozusagen schon Teil des Staates ist. Und genau das geht nicht.“

Seehofer hatte sich von seinem Parlamentarischen Staatssekretär Günter Krings (CDU) vertreten lassen. Dieser hatte die Äußerungen als zugegebenermaßen „zugespitzt“ bezeichnet. Der Ton in der Politik sei aber deutlich rauer geworden. Eine Reaktion müsse möglich sein.

Der CDU-Rechtspolitiker Jan-Marco Luczak sprach von einem klugen Urteil des Gerichts. „Es hat die Pflicht staatlicher Stellen zur Neutralität betont, gleichzeitig aber Raum für die Teilnahme am politischen Meinungskampf auch für Minister gelassen“, sagte Luczak dem Handelsblatt. „Denn diese äußern sich selten allein nur in ihrer Funktion als Minister, sondern zumeist auch als Parteipolitiker.“

In der Sache bleibe die Aussage von Seehofer richtig. „Die AfD missbraucht an vielen Stellen ihre verfassungsgemäßen beziehungsweise ihre nach der Geschäftsordnung des Bundestages zustehenden Rechte, um demokratische Prozesse zu delegitimieren“, betonte Luczak. Das sei mit dem Begriff „staatszersetzend“ richtig umschrieben. Die AfD habe „keinen inhaltlichen Politikansatz, sondern setzt auf Obstruktion und Populismus“. Das könne auch zukünftig klar artikuliert werden.

Mehr: AfD fällt in Umfrage auf niedrigsten Wert seit September 2017.