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Bundesregierung empört über US-Sanktionspläne gegen Nord Stream 2

Die jüngsten Sanktionspläne gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 sorgen für Verstimmung. Ein Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums übt starke Kritik.

Die USA wollen ihre Sanktionen im Zusammenhang mit der Gaspipeline ausweiten. Foto: dpa
Die USA wollen ihre Sanktionen im Zusammenhang mit der Gaspipeline ausweiten. Foto: dpa

Das Bundeswirtschaftsministerium bewertet die jüngsten US-Sanktionspläne gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 kritisch. In einem Bericht für den Wirtschaftsausschuss des Bundestags, der dem Handelsblatt vorliegt, warnt das Ministerium vor den Folgen der geplanten Sanktionen: Es sei „davon auszugehen, dass die neuen Sanktionsvorschläge deutlich mehr deutsche und europäische Unternehmen zu einem potenziellen Sanktionsziel machen“, heißt es darin.

Welche und wie viele europäische Unternehmen, die derzeit am Projekt Nord Stream 2 arbeiten, konkret von dem neuen Gesetzentwurf betroffen wären, könne allerdings „noch nicht beurteilt werden“, heißt es in dem Bericht weiter.

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Die Ausgestaltung der geplanten Sanktionen ist aus Sicht des Ministeriums fragwürdig: „Mit dem vorgelegten Entwurf könnte auch verwaltungstechnisches Handeln von staatlichen Behörden im Zusammenhang mit der Fertigstellung oder dem Betrieb der Pipeline sanktionsrelevant sein“, heißt es in dem Bericht. „Es wäre ein Novum, wenn sich Sanktionen auch gegen Behörden von (befreundeten) Regierungen oder gar gegen die Regierungen selbst richten.“

Die US-Senatoren Ted Cruz (Republikaner) und Jeanne Shaheen (Demokraten) sowie drei ihrer Kollegen hatten ihren Gesetzentwurf für neue Sanktionen Ende vergangener Woche vorgestellt.

Sowohl US-Präsident Donald Trump als auch die Republikaner und die Demokraten in beiden Kammern des Kongresses wollen die Gaspipeline auf den letzten Metern noch stoppen. Die USA argumentieren, Deutschland begebe sich damit in Abhängigkeit von Russland.

Der neue Gesetzentwurf sieht Sanktionen nicht nur gegen Firmen vor, die die Schiffe zur Verlegung der Rohre stellen. Stattdessen sollen auch Unternehmen, die Schiffe für andere Aktivitäten im Zusammenhang mit den Verlegearbeiten stellen, mit Strafmaßnahmen belegt werden.

Dabei kann es sich zum Beispiel um das Ausheben von Gräben für die Pipeline handeln. Auch Firmen, die solche Schiffe versichern, drohen Sanktionen. Das Gleiche gilt für Unternehmen, die Zertifizierungen für die Pipeline vornehmen, damit diese in Betrieb gehen kann.