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Bundeskartellamt legt Rechtsstreit um VR-Brille von Meta bei

BONN (dpa-AFX) -Der Facebook-Konzern Meta US30303M1027 kann künftig in Deutschland ohne rechtliche Einschränkungen seine Virtual-Reality-Brillen anbieten. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung des Bundeskartellamts hervor. Die Wettbewerbsbehörde hatte im Streit um die VR-Brillen vor knapp zwei Jahren ein Missbrauchsverfahren gegen den Meta-Konzern eingeleitet, der damals noch Facebook hieß. Die Kartellhüter hatten sich daran gestört, dass die Nutzung der VR-Brillen nur mit einer Verknüpfung mit einem Facebook-Konto möglich war. Die VR-Brille Oculus Quest 2 des Konzerns war in Deutschland seitdem nicht erhältlich.

Mit dem Wechsel des Konzernnamens von Facebook zu Meta im Oktober 2021 fiel auch der Markenname Oculus für die Brillen weg. Die Quest-Brillen können seit dem August 2022 auch mit neuen Meta-Accounts verknüpft werden und nicht mehr nur mit Facebook-Profilen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte am Mittwoch, Meta habe damit auf die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes reagiert und biete jetzt auch die Möglichkeit an, die Brille mit einem separaten Konto in Betrieb zu nehmen. "Damit kann der Verkauf der Brillen in Deutschland starten. Dies gilt auch für die neue Quest Pro."

Für Konzerngründer Mark Zuckerberg sind VR-Brillen ein wichtiger Baustein für das Metaverse. Darunter versteht man zum einen eine digitale und interaktive Umgebung, die mit einer VR-Brille betreten werden kann. Darin können User als Avatare arbeiten, spielen, sich treffen oder einkaufen. Zum Metaverse werden aber auch Anwendungen gerechnet, bei denen digitale Informationen im realen Sichtfeld der Anwenderinnen und Anwender angezeigt werden.

Ein Meta-Sprecher sagte, man freue sich, dass die VR-Brille Meta Quest 2 noch in diesem Jahr nach Deutschland komme. "Außerdem planen wir, auch Meta Quest Pro so bald wie möglich auf den deutschen Markt zu bringen."