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Buffett-Tochterfirma PCC zieht Klage gegen Kanzlei Jones Day zurück

Der Kauf der Krefelder Firma Schulz ist für Buffetts Investmentunternehmen zum Desaster geworden. Eine Klage dazu wird nun ausgesetzt – vorerst.

Die Übernahme des Krefelder Röhrenunternehmens Schulz entpuppte sich für den Starinvestor schnell als teurer Flop. 643 Millionen Euro soll er zu viel gezahlt haben. Foto: dpa
Die Übernahme des Krefelder Röhrenunternehmens Schulz entpuppte sich für den Starinvestor schnell als teurer Flop. 643 Millionen Euro soll er zu viel gezahlt haben. Foto: dpa

Erst vor knapp einem Monat hatte es noch den Anschein, dass Warren Buffett einen Weg gefunden haben könnte, den finanziellen Schaden aus dem missglückten Einstieg beim Krefelder Röhrenspezialisten Schulz in Grenzen zu halten. Er sollte über die Kanzlei Jones Day führen, gegen die der Starinvestor Ende September eine Klage über 750 Millionen Dollar eingereicht hat.

Die Anwälte sollten für die „betrügerische Transaktion“ geradestehen, denn diese hätte „ohne die substanzielle Unterstützung von Jones Day niemals stattgefunden“, wie Precision Castparts (PCC), eine Tochterfirma aus Buffetts Konglomerat Berkshire Hathaway, in der Klageschrift argumentierte.

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Jetzt hat Precision plötzlich den Rückzug aus der Klage vor einem US-Gericht angetreten. Das Unternehmen beantragte, dass das Gericht in Houston im Bundesstaat Texas den Fall zurückweisen solle. Zwar hält sich PCC noch eine Hintertür offen, könnte die Klage später noch einmal einreichen. Der Rückzug ist dennoch ungewöhnlich.

PCC hatte Schulz Ende 2016 für 800 Millionen Euro erworben. Der Deal geriet zum Desaster, denn wenig später offenbarte sich eine schwere Schieflage der Krefelder Firma. Heute ist die Schulz Holding insolvent, Staatsanwälte verdächtigen Verantwortliche der Gruppe, vor dem Verkauf die Bilanz durch gefälschte Rechnungen und Bestellungen aufgebläht zu haben. Die Schulz-Seite bestreitet einen Betrug. Doch interne Unterlagen legen nahe, dass Umsätze und Gewinne systematisch mit Bildbearbeitungssoftware manipuliert wurden.

Jones Day beriet die Krefelder Gruppe seinerzeit. Dabei, so der Vorwurf von PCC, soll die Kanzlei Dokumente nicht offengelegt haben, aus denen hervorging, dass die Schulz Holding in „einer finanziell bedrohlichen Lage“ gewesen sei, bevor sie durch Precision übernommen wurde. So soll unter anderem ein Sanierungsgutachten nicht vorgelegt worden sein, das die Commerzbank bereits 2016 hatte anfertigen lassen. Schulz und Jones Day hätten dabei gemeinsame Sache gemacht, argumentierte PCC.

Buffett zahlte 643 Millionen Euro zu viel

Im Frühjahr dieses Jahres hatte ein US-Schiedsgericht in New York PCC von der Schulz Holding einen Betrag in Höhe von 643 Millionen Euro zugesprochen, die das Unternehmen nach Ansicht des Gerichts zu viel bezahlte. „Dies ist ein Fall von klarem und allumfassendem Betrug. Dabei sind den Beteiligten nicht versehentlich Fehler unterlaufen. Sie haben die Kläger vielmehr systematisch in die Irre geführt und anschließend versucht, ihre Spuren zu verwischen“, hieß es in dem Gerichtsgutachten. Doch bei der inzwischen insolventen Schulz Holding dürfte nach Lage der Dinge nicht viel zu holen sein.

Auch in Deutschland ist aktuell eine Zivilklage anhängig, vor dem Landgericht Krefeld verklagte PCC Verantwortliche der Schulz-Gruppe auf 800 Millionen Euro. In dem Fall geht es aktuell nicht recht weiter, noch laufen Stellungnahmefristen der Anwälte. Abgesehen davon dürfte hier Ähnliches wie im Fall des US-Schiedsspruchs gelten. Selbst bei einem Erfolg von Buffetts Gesellschaft dürften etwaige Zahlungen individuell Verantwortlicher aus der Schulz-Gruppe marginal sein.

Warum also gibt PCC – vorausgesetzt, ein Fehlverhalten der bei der Transaktion eingeschalteten Berater von Jones Day ließe sich nachweisen – die doch mutmaßlich erfolgversprechendere Variante auf? Schließlich dürfte bei der finanziell potenten Kanzlei in dem Fall weit mehr zu erlösen sein.

PCC beziehungsweise deren Anwälte äußerten sich auf Nachfrage nicht zu dem Rückzug der Klage, ebenso wenig wie Jones Day; die Kanzlei hatte die Vorwürfe bisher strikt zurückgewiesen. Jones Day setzt auf Verschwiegenheit: Eine Pressemitteilung, die die Kanzlei damals zu ihrer Arbeit an dem Deal veröffentlichte, ist kürzlich von der Homepage verschwunden. Und in der Auseinandersetzung mit PCC hatte sie zuletzt beantragt, dass die Klage versiegelt werden solle.

PCC habe Daten, auf denen die Klage beruhe, unrechtmäßig bekommen, zudem enthielten sie geschützte Informationen über das verkaufte Unternehmen. Das Gericht in Houston, so war zu hören, gab einer Versiegelung der Klage in Teilen zuletzt statt.

Hat sich PCC mit der Klage verspekuliert?

Nicht nur deshalb dürfte „ein Deal zwischen PCC und Jones Day auszuschließen sein“, ordnet eine erfahrene, mit dem US-Recht vertraute Prozess- und Schiedsrechtsexpertin den Fall auf Handelsblatt-Nachfrage ein. Der Rückzug mit dem Zusatz „without a prejudice“, also ohne Präjudizwirkung, ergebe ansonsten keinen Sinn. „PCC kann die Klage ja zu einem späteren Zeitpunkt wieder neu aufleben lassen.“

Gerade das solle aber ja durch einen Vergleich ausgeschlossen werden. Aus Sicht der Anwältin spricht mehr dafür, dass PCC sich durch die Klage erhoffte, Druck aufzubauen, sodass Jones Day sich auf einen Vergleich einlassen würde. Oder aber auch, dass PCC von den Erfolgsaussichten nicht oder nicht mehr ausreichend überzeugt ist. Doch warum sollen die Amerikaner nun zu einer anderen Einschätzung als vor wenigen Wochen kommen?

„Dazu ist es wichtig, die Abläufe bei Zivilklagen in den USA zu kennen“, meint die auch in den USA zugelassene Juristin. „Während in Deutschland bei Forderungen in solchen Dimensionen zunächst einmal gewaltige Gerichtskosten anfallen, fällt diese Hürde in den USA weg, und es ist wesentlich einfacher, eine Klage einzureichen. Doch im Verlauf des Verfahrens fallen dann deutlich höhere Kosten als in Deutschland an, und selbst bei einem Erfolg müssen die eigenen Anwälte anders als hierzulande selbst gezahlt werden.“

Deshalb sei man gerade in den USA bestrebt, Zivilverfahren möglich kurz zu halten. Dies sei auch ein Grund dafür, dass dort über 90 Prozent der Zivilstreitigkeiten per Vergleich beigelegt würden.

Vorstellbar ist aber auch, dass PCC nun erst einmal belastende Hinweise sammeln will und womöglich erneut losschlägt. Zur Philosophie Buffetts würde das, anders als der plötzliche Rückzug, eher passen. Schließlich bezeichnete Buffett schon wiederholt Geduld als die größte Tugend eines erfolgreichen Anlegers.